Gerade auf die Stellungnahme von Hrn. Peters gestoßen- und war irritiert, weil ich bisher vom jährlichen Intervall ausging!
Ein Vergleich zeigt kleine aber feine Unterschiede- oder kennt sich da jemand mir der Zeichensetzung nicht aus?
jetziger Referentenentwurf:
******************************************
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/bimschv1_verordnung.pdf§ 15 Wiederkehrende Überwachung
(1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage, ausgenommen
Einzelraumfeuerungsanlagen für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von vier Kilowatt oder mehr, hat die Einhaltung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 einmal in jedem zweiten Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen feststellen zu lassen.
...
(3) Der Betreiber einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als vier Kilowatt, für die in den §§ 6 bis 10 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen einmal in jedem dritten Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen
feststellen zu lassen. Abweichend von Satz 1 hat der Betreiber einer Anlage mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses die Einhaltung der Anforderungen einmal in jedem fünften Kalenderjahr feststellen zu lassen.
____________________________________
Voriger Arbeitsentwurf:
http://www.bosy-online.de/1-1392-1584-20070228bArbeitsentwurf1BImSchVReinschrift.pdf§ 15 Wiederkehrende Überwachung
Der Betreiber einer Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, für die in den § 3 Abs.3 oder § 4 Abs.1 oder § 5 Abs.1 bis 3 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen einmal in jedem zweiten Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen und Überwachungen feststellen zu lassen.
...
(3) Der Betreiber einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 Kilowatt, für die in den §§ 6 bis 11 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen einmal in jedem dritten Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen
feststellen zu lassen. Abweichend von Satz 1 hat der Betreiber einer Anlage mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses die Einhaltung der Anforderungen einmal in jedem fünften Kalenderjahr feststellen zu lassen.
hier war\'s noch klar: Feste Brennstoffe 2jährlich, Öl- u. Gas 3jährlich, Gas mit Lambdaregelung/CO2-Sonde 5jährlich.= Watt denn nu?
In der Begründung
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/bimschv1_begruendung.pdfsteht jedenfalls weiter
************
c) Vollzugsaufwand
Die Überwachung der Feuerungsanlagen nach der 1. BImSchV wird von den
Bezirksschornsteinfegermeistern durchgeführt. Der Verordnungsentwurf sieht
die Verlängerung der Wartungsintervalle für öl- und gasbefeuerte Heizungsanlagen
von derzeit einer jährlichen auf eine dreijährliche Überwachung vor. Für Festbrennstoffanlagen ab einer Nennwärmeleistung
von 4 kW werden zweijährliche Überwachungen notwendig.
und in der Begründung zu den Einzel-§
Zu §15 ...Abs.3:
Die Messintervalle werden bei Öl- und Gasheizungen dahingehend verändert, dass
Messungen nur noch alle drei Jahre stattfinden. Die Technologieentwicklung bei den
Öl- und Gasheizungen hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Anlagen im
Emissionsverhalten stabiler geworden sind. Anlagen mit kalibrierender kontinuierlicher
Regelung sind in der Lage Veränderungen im Brennverhalten selbst zu justieren
und damit Emissionen zu vermeiden. Diese Anlagen sind nur noch alle 5 Jahre zu
überwachen.
****
Ergo: Feste Brennstoffe 2jährlich, Öl- u. Gas 3jährlich, Gas mit Lambdaregelung/CO2-Sonde 5jährlich.Damit könnte man(n) doch leben, finde ich - nicht akzeptieren kann man dagegen PISA-geschädigte Schmierfinken im Umweltministerium :-(
Nunja- bei DEM Scheff...
...Die Anmerkungen, dass der Heizer doch genausogut sich selbst eine ordnungsgemäße Wartung/Kalibrierung der Anlage durch entsprechende Messung bestätigen könne- die lass\' ich hier jetzt mal unkommentiert
Aber die Abgasverluste können von mir aus ruhig weiter \'runter- da hält mein 34jähriger Kessel locker mit ;-) Ursprünglich war ja mal ein 3jährliches Intervall nur für die vorgesehen, die Ruß=0 und Eta 1% besser erreichen.