Hallo,
wir werden in unserem Haus erst seit Anfang 2006 von der ESW beliefert. Ich habe extra mal das erste Schreiben herausgesucht:
...Rechtliche Grundlage und Bestandteil Ihrer Belieferung ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV). ...
Die Lieferung kam zustande, weil man quasi beim Hausanschluss einen Hacken setzen konnte, ob man mit der Belieferung durch die ESW einverstanden ist. Alternativen gab es ja nicht.
Nun sind wir bis jetzt noch
brave Kunden, haben keinen Widerspruch etc. anhängen. Vor einer Weile ging das Sondervertragsangebot zu, dass haben wir ignoriert. Nun kam die
Drohung, dass wir das unterschreiben müssen, sonst werden wird nur noch zum Grundtarif beliefert. Bis dato geschah dies zum Tarif PG1.
Welches Vorgehen ist in dem Falle das sinnvollste. Nochmal ignorieren hilft ja vermutlich nicht
Noi