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Autor Thema: Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH  (Gelesen 36983 mal)

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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #60 am: 11. April 2007, 13:54:59 »
Zitat von: \"Cremer\"
Wohlgemerkt, neue Verträge ab dem 1.1.2007


Neue Verträge hat keiner abgeschlossen! Bei allen laufen die Altverträge weiter!

 :?: Ich bin jetzt irgendwie ratlos und kann mit Ihrem Hinweis so Recht nichts anfangen, Herr Cremer!

Rebellische Grüße
taxman
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Offline kamaraba

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #61 am: 11. April 2007, 14:52:27 »
@taxman

hat doch RR-E-ft schon geschrieben.
Für mich ist das klar.
SonderPREIS-Tarif ist eben ein "besonderer" Preis  :idea:
hat aber mit einem "SONDERTARIF" nicht das geringste zu tun.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #62 am: 11. April 2007, 15:33:19 »
Zitat von: \"kamaraba\"
@taxman

hat doch RR-E-ft schon geschrieben.
Für mich ist das klar.
SonderPREIS-Tarif ist eben ein "besonderer" Preis  :idea:
hat aber mit einem "SONDERTARIF" nicht das geringste zu tun.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Manchmal isses zum Haare raufen !!!  :twisted:
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Offline Cremer

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #63 am: 11. April 2007, 21:21:32 »
@taxman,

so heißen:

der Versorger hat mit der Begründung nach neuen gesetzlichen Vorgaben den Vertrag gekündigt.

gleichzeitig jedoch

bietet er einen neuen Vertrag an, wo die alten AVBGasV weiterhin Bestandteil des Vertrages sind :shock:  :shock:  :shock:

Ich habe auhc nichts geschrieben von einem neuen Abschluss eines Vertrages :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline ESG-Rebell

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #64 am: 02. Mai 2007, 18:44:42 »
Zitat von: \"taxman\"
Unterschriftsleistungen sind nur in zwei Fällen bekannt bei über 60 bekannten Fällen insgesamt. Es handelt sich dabei um Unterschriften für die Bestellung des Gasanschlusses. Meinem Verständnis nach wurde hierbei kein Sondervertrag abgeschlossen.

Genau - und deshalb sprechen Juristen ja auch nicht profan von Unterschriftsleistung sondern von einer übereinstimmenden Willenserklärung.

Folglich kommt u.U. sogar bei der schriftlichen Beauftragung zur Gaslieferung evtl. kein Sondervertrag zustande wenn nämlich im Auftrag kein Preis genannt wird.

Zitat von: \"taxman\"
Alle uns bekannten Kunden werden nach den ERDGAS-Sonderpreis-Tarifen abgerechnet, da eben der Verbrauch entsprechend ist.

Die Bezeichnung ERDGAS-Sonderpreis-Tarif hat die maximale Verunsicherung bei unseren Mitgliedern herbeigeführt.

Die ESG unterscheidet nicht etwa nach Tarif- und Sondervertragskunden in ihrem Preisblatt, sondern nach Tarifgruppen - also Grundpreis und Sonderpreis - und behält sich die Einstufung des Kunden in eine der Tarifgruppen in ihren AGB ausdrücklich vor.

Aus den Schilderungen von Herrn Fricke geht m.E. eindeutig hervor, dass jeder, der sich in der o.g. Situation befindet, Tarifkunde ist, die Preisfestsetzungen der ESG als insgesamt unbillig rügen und jegliche Zahlungen einstellen kann.

Vor diesem Hintergrund habe ich wenig Verständnis dafür, dass bei dieser Vorgehensweise der Prozesskostenfonds des BdE keinen Schutz gewähren soll.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline ESG-Rebell

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #65 am: 11. Mai 2007, 11:13:04 »
Das Vertragsangebot der Erdgas Südwest habe ich mal unter

http://de.geocities.com/drfghde/EnBW-AG/Sondervertrag2007.htm

ins Netz gestellt und die darin enthaltenen Klauseln kommentiert.

@Cremer
Das Dokument enthält auch die Preisliste vom 1. Mai 2007

Gruss,
ESG-Rebell

 

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