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Autor Thema: Heilbronner Urteil rechtskräftig ?  (Gelesen 6081 mal)

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Offline Mabcom

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Heilbronner Urteil rechtskräftig ?
« am: 29. April 2005, 09:21:51 »
Hallo,

wann läuft die Berufungsfrist des Heilbronner Urteils ab?`
Wann ist das Urteil denn rechtskräftig? Gibt es dazu genauere Termine?

Bis dahin

M. Brinker

Offline RR-E-ft

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Heilbronner Urteil rechtskräftig ?
« Antwort #1 am: 29. April 2005, 09:35:32 »
@Mabcom


Die Titelzeile des Beitrages ist (ungewollt) reißerisch und irreführend.

Sie sollte nicht lauten \"Heilbronner Gaspreisurteil rechtskräftig\", sondern \"Rechtskraft des Heilbronner Urteils ?\" o. ä.

Zur Sache:

Das Urteil wurde am 15.04.2005 verkündet.

Die Berufungsfrist von einem Monat beginnt mit der Zustellung des Urteils beim Versorger.

Wird innerhalb der Frist keine Berufung eingelegt oder verzichtet der Versorger auf das Rechtsmittel, wird das Urteil rechtskräftig.

Wird Berufung eingelegt, kann dass Urteil rechtskräftig werden, wenn die Berufung zurückgenommen wird (ein gar nicht seltener Fall bei brisanten Rechtstreiten mit Energieversorgern).

Andernfalls gibt es nach Abschluss des Berufungsverfahrens eine gerichtliche Entscheidung. Dabei ist unter Umständen auch eine Zurückverweisung an das Ausgangsgericht möglich.....

Wird das Urteil dabei bestätigt, wird es rechtskräftig.

Andere Frage:

Wann wird denn das Urteil des Amtsgerichts Hamburg- Harburg rechtskräftig, welches die Versorger immer gern zitieren und welches im SPIEGEL lanciert wurde?

Viele Urteile, welche die Versorger in ihren Schreiben an Kunden zitieren, sind nicht rechtskräftig.

Ohne dass es auf die Rechtskraft der Heilbronner Entscheidung ankäme gibt es jedoch seit langem eine Rechtslage, welche durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH über annähernd zwanzig Jahre immer wieder bestätigt wurde.


Auch die Börse interessiert sich schon für die Entwicklung um den Gaspreisstreit:

http://www.boerse-online.de/ftd/artikel.html?artikel_id=727925



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Mabcom

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Heilbronner Urteil rechtskräftig ?
« Antwort #2 am: 29. April 2005, 09:51:37 »
Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im Betreff fehlt das Fragezeichen. Ein Fehler von mir, ich bitte dieses zu entschuldigen.

Zur Rechtskräftigkeit.
Ergeht nach einem Monat OHNE Berufung ein neuer Bescheid? Oder wird einfach stillschweigend das Urteil rechtskräftig? Ist da §517 ZPO maßgebend?

Als Hintergrund:
Ich möchte bei meinem Versorger mich nun erneut melden und aufgrund dieses Urteiles die 2% Sicherheitsaufschlag ebenfalls nicht zahlen. Jedoch möchte ich auch, dass der Versorger keine Gegenargumente hat. Weiterhin möchte ich dem Versorger mitteilen, dass ich eine Feststellungsklage anstrebe, wenn er die Gaspreiserhöhung nicht, zumindest für mich, wieder zurücknimmt.

Mal sehen.

Dipl.-Ing. M. Brinker

Offline RR-E-ft

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Heilbronner Urteil rechtskräftig ?
« Antwort #3 am: 29. April 2005, 10:35:09 »
@Mabcom

Die Berufung ist bereits vom BGW in einer Pressemitteilung vom 19.04.2005  angekündigt, vgl. www.bgw.de.

Für das, was Sie als gangbaren weg erkannt haben, kommt es auf die Rechtskraft des Heilbronner Urteils nicht an:

Das Forum hier besteht ja auch nicht erst seit Verkündung dieses wichtigen Urteils am 15.04.2005.

Die maßgebliche Rechtsprechung des BGH ist schon annähernd zwanzig Jahre alt, § 315 BGB ist schon über einhundert jahre alt und wie wir sehen gleichwohl topaktuell.

Wenn Ihre Überlegungen zuträfen, müßte ja die Versorgungswirtschaft alles daran setzen, die Rechtskraft des Urteils über Jahre hinauszuzögern und die Kunden könnten bis dahin nichts machen.

Das Gegenteil ist der Fall:

Kunden können sich wehren.

Unbilligkeit gem. § 315 BGB einwenden und dann

entweder

a) in Passivität verharren um zu erkennen, dass da nichts kommt außer  vielen Luftverwirbelungen, Drohgebärden...  

oder aber

b) aktiv mit Feststellungsklagen.

So eine Feststellungsklage kann man seinem Versorger jederzeit androhen, ohne dass dies rechtlich bedenklich wäre.

Es zeigt den aktuellen Stand bei der Kundenzufriedenheit und das Maß des aktuellen Kundenvertraues und ist somit ein wichtiger Marketingindikator für das Unternehmen.

Rechtlich bedenklich sind hingegen die Sperrandrohungen und anderen Einschüchterungsversuche, die von marktberrschenden Unternehmen kommen und die sich über ihre Verbände in ihrem Verhalten gegenüber den Kunden und der breiten Öffentlichkeit ersichtlich abstimmen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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