@Mabcom
Die Berufung ist bereits vom BGW in einer Pressemitteilung vom 19.04.2005 angekündigt, vgl.
www.bgw.de.
Für das, was Sie als gangbaren weg erkannt haben, kommt es auf die Rechtskraft des Heilbronner Urteils nicht an:
Das Forum hier besteht ja auch nicht erst seit Verkündung dieses wichtigen Urteils am 15.04.2005.
Die maßgebliche Rechtsprechung des BGH ist schon annähernd zwanzig Jahre alt, § 315 BGB ist schon über einhundert jahre alt und wie wir sehen gleichwohl topaktuell.
Wenn Ihre Überlegungen zuträfen, müßte ja die Versorgungswirtschaft alles daran setzen, die Rechtskraft des Urteils über Jahre hinauszuzögern und die Kunden könnten bis dahin nichts machen.
Das Gegenteil ist der Fall:
Kunden können sich wehren.
Unbilligkeit gem. § 315 BGB einwenden und dann
entweder
a) in Passivität verharren um zu erkennen, dass da nichts kommt außer vielen Luftverwirbelungen, Drohgebärden...
oder aber
b) aktiv mit Feststellungsklagen.
So eine Feststellungsklage kann man seinem Versorger jederzeit androhen, ohne dass dies rechtlich bedenklich wäre.
Es zeigt den aktuellen Stand bei der Kundenzufriedenheit und das Maß des aktuellen Kundenvertraues und ist somit ein wichtiger Marketingindikator für das Unternehmen.
Rechtlich bedenklich sind hingegen die Sperrandrohungen und anderen Einschüchterungsversuche, die von marktberrschenden Unternehmen kommen und die sich über ihre Verbände in ihrem Verhalten gegenüber den Kunden und der breiten Öffentlichkeit ersichtlich abstimmen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt