@ESG-Rebell:
Die alten Bedingungen habe ich von meinen Nachbarn bekommen...
Laut diesen Bedingungen wurde vom EVU die Frist versäumt mir meinen Versorgungsvertrag \"ordentlich\" zu kündigen.
Das habe ich denen mitgeteilt.
Ich nehme an, im Zusammenhang mit den neuen gesetzl. Bedingungen (StromGVV) sieht mein Versorger jetzt ein Recht zur \"außerordentlichen\" Kündigung, weil die Verträge \"angeblich\" umgestellt werden müssen.
Diese \"außerordentliche\" Kündigung ist dann auch nicht an Fristen gebunden...
Was den §315 angeht, bezieht er sich auf dieses Urteil:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6241@Cremer:
\"wieso steht dem Versorger ein außerordentliches Kündigungsrecht zu?\"
Das frage ich mich ja auch...
\"Steht das irgendwo in den Bestimmungen, AVB\'s?\"
Nein.
\"Gekündigt wurde doch zum 30.9.07, ist m.e. fristgerecht.
Mit erscheint dies ein normales Kündigugnsrecht.\"
Eben nicht. Gekündigt hätte werden können:
a) drei Monate vor Ende des Abrechnungszeitraums (bei mir Ende Mai)
b)
zum 30.06.
Die Kündigung kam aber Mitte Juni zum 30.09.
Insofern denke ich mal, daß mein Versorger das eingesehen hat und deshalb aus der versuchten \"ordentlichen\" Kündigung eine \"außerordentliche\" zu machen. Begründung ist wie gesagt die Umstellung auf die StromGVV und das alle Verträge bis zum 08.11. umgestellt sein müssen.