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Zwei Badenova- Kunden unterliegen vor LG Freiburg

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RR-E-ft:
Pressemitteilung der Badenova dazu

Es ist nicht bekannt,  ob es sich etwa um Sonderkunden handelte und diese sich in den abgeschlossenen Verfahren zutreffend aufgestellt hatten, ebenso, ob die unterlegenen Kläger  Betriebsinterna hinreichend bestritten hatten.

Möglicherweise wurde die Revision deshalb nicht zugelassen, weil die Kläger nicht auf die divergierende Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH und dadaruf hingeweisen haben, dass bei diesem weitere Gaspreisverfahren anhängig sind, die zur Entscheidung stehen.

Ein erstinstanzliches Sammelklageverfahren soll weiter am LG Freiburg anhängig sein. Womöglich bei einer anderen Kammer, womöglich mit anderen Argumenten tatsächlicher und rechtlicher Art.

wulfus:
... und hier:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=20076
\"Landgericht Freiburg billigt gestiegene badenova-Gaspreise\"

wie schon vor einem Jahr!
\"AG Freiburg: Gaspreisurteil zugunsten Badenova\"
Siehe RR-E-ft vom 16.08.2006 unter

Sehr großzügige Gerichte in Freiburg!?

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