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Autor Thema: Glos droht Konzernen mit Entflechtung  (Gelesen 3856 mal)

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Offline RR-E-ft

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Glos droht Konzernen mit Entflechtung
« am: 18. Juli 2007, 17:49:01 »
Glos droht Energiekonzernen mit Entflechtung

Heute so, morgen so.
Der Minister will sich anscheinend nicht auf einen genauen Kurs festlegen.
Ein Minister, der sich mehr Wettbewerb wünscht, schreibt vielleicht auch sonst noch Wunschzettel, statt entschlossen zu handeln.

Offline superhaase

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Glos droht Konzernen mit Entflechtung
« Antwort #1 am: 18. Juli 2007, 18:08:25 »
jaja .... unser bayerischer Problembär hat als Bundeswirtschaftsminister bisher eine klägliche Figur abgegeben.
Das sagen sowohl die Industrie, als auch die \"Gegenseite\".
Wie er das nur geschafft hat ......   :tongue:
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Glos droht Konzernen mit Entflechtung
« Antwort #2 am: 18. Juli 2007, 20:29:13 »
Glos: Verbraucher sollen hoffen können

Von der Hoffnung allein hat niemand etwas.
Die Preise müssen runter.

Offline superhaase

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Glos droht Konzernen mit Entflechtung
« Antwort #3 am: 18. Juli 2007, 20:54:27 »
...mehr Wettbewerb ab Oktober...

das kommt mir irgendwie bekannt vor.
War das nicht auch Oktober 2006 .... und Oktober 2002... ?
8) solar power rules

Offline wulfus

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Glos droht Konzernen mit Entflechtung
« Antwort #4 am: 19. Juli 2007, 10:34:36 »
Ja, diese eitlen Claassens, Rauschers, Bernotats und Genossen ... das sind die Typen , die den vermeintlichen \"Energiemarkt\" und
damit letzlich unseren Staat durch ihre abgesprochenen Versorgungsmarktaufteilungen, hinhaltenden bis angstmachenden Informationsstrategien,
akriebischen Heimlichtuereien, abenteuerlichen Preiserhöhungsrechtfertigungen, rigorose Wettbewerbunterdrückung usw. beherrschen und
bis in alle Ewigkeit manipulieren wollen.
Sie bemächtigen sich schon zunehmend der modernen Wind- und Solar-Technologien, also auch dieser neuen \"Märkte\".

Nun verhaspeln sich diese \"Smarties\" ein bisschen in ihrem intriganten Energiemarkt-Riesenmonopoly -  na und?  Ändert das was?
Was haben wir dagegen zu setzen? ...zahnlose Tiger wie früher Trittin und heute Talkrundenschwätzer wie  Frau Höhn, Glos und Gabriel?
... ohnmächtige Kartellämter! ... und eine zahme \"Netzagentur\"! ... grummelnde, aber alles schluckende Großverbraucher!
... immer nur kritisierende, nie zum Boykott aufrufende Verbraucherorganisationen! ... relativ wenige nur \'Widerspruch einlegende\' Bürger.

Einige frühere Nonsense-Quassler von der Regierungsseite wie Müller, Meyer, Clemens u.a. haben sich als Trittbrettfahrer
lieber auf die Versorgerseite geschlagen - um besser finanziell \'versorgt\' zu sein. Weitere werden denen noch folgen, wetten?

Unser Staat wird verkauft und ... wir Bürger lassen uns verkaufen!

Armes Deutschland!

Offline RR-E-ft

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Glos droht Konzernen mit Entflechtung
« Antwort #5 am: 19. Juli 2007, 11:47:18 »
BMWi erhöht Druck auf Gaswirtschaft

Die gesonderte Ausweisung der Netzentgelte auf den Verbrauchsabrechnungen, so wie schon in § 42 Abs. 6 EnWG seit 15.12.2005 bei den Strompreisen vorgeschrieben, kann die Transparenz erhöhen.

Es ist nicht angängig, dass Gasversorger mit Verweis auf die Ölpreisbindung auch die Entgeltbestandteile erhöhen, die mit den Beschaffungskosten schlicht und ergreifend gar nichts zu tun haben (Netzkosten, Allgemeine Verwaltungs- und Personalkosten).

Die Kosten der Nutzung der Gasverteilnetze kann sich durch die Änderung der Gasbeschaffungskosten nicht ändern.

Die Änderung der Gasbeschaffungskosten wird durch die Änderung des Wertes der importierten Ware Erdgas  an der deutschen Grenze- also der Erdgasimportpreise in Ct/ kWh - abgebildet.

Bisher waren die Netzentgelte durch die Preisfindungskriterien der Verbändevereinbarung (nach Auffassung des LG Berlin eine unzulässige Kartellabsprache) systematisch überhöht und wurden von der Bundesnetzagentur um bis zu 28 Prozent abgesenkt.

Die abgesenkten Netzkosten müssen vollständig an die Letztverbraucher weitergegeben werden. Um dies überhaupt kontrollieren zu können, ist die gesonderte, transparenten Ausweisung der Entgeltbestandteile auf den Verbrauchsabrechnungen nötig, welche auf die Netznutzung entfallen.

Die Differenz zwischen den Letzverbraucherpreisen abzüglich Steuern und Abgaben und Netznutzungsentgelten entfällt auf die Beschaffungskosten und die Vertriebsmarge der Unternehmen.

Die Beschaffungskosten sollten als Großhandelspreise  marktöffentlich sein, so dass es sich dabei um keine Betriebsgeheimnisse handeln kann. Es müsste abschätzbar werden, wieviel Gewinn im Vertriebsanteil enthalten ist. Wegen des diskrimnierungsfreien Netzzugangs, steht nur die Vertriebsmarge im Wettbewerb. Die Netzkosten und - entgelte sollen von der Bundesnetzagentur infolge einer neu einzuführenden Anreizregulierung weiter abgesenkt werden.

Selbe Forderung früher bei den Strompreisen

 

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