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Autor Thema: Billigkeitseinwand bei Preisänderungsklausel?  (Gelesen 7670 mal)

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Offline der.philosoph

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Billigkeitseinwand bei Preisänderungsklausel?
« am: 16. September 2007, 21:03:32 »
Hallo zusammen und einen schönen guten Abend!


Wir stehen seit nun mehr 3 Monaten im Streit mit unserem Fernwärmeanbieter und haben nach Erhalt der Abrechnung für 2006 einen Billigkeitseinwand erhoben.Nach langem hin und her und dem mehrfachen Hinweis aus dem Forum einen Anwalt aufzusuchen, haben wir nun dieses getan.

Allerdings teilte uns dieser mit, dass bei Vorhanden sein einer Preisänderungsklausel, ein Billigkeitseinwand nicht möglich sei, da die Formel zur Berechnug des Arbeitspreises nachrechenbar sei.Und nachvollziehbar sei im Endeffekt jede Formel die diesbezüglich in Verträgen steht(sinngemäß).

Man hätte aber die Möglichkeit, zum Nachrechnen die gezahlten Preise des Versorgers an  dessen Lieferanten zu erfragen und so der Sache auf den Grund zu gehen. Nur wenn die Preise des Lieferanten meines Versorgers unbillig sind, bei wem kann ich dann einen Billigkeitseinwand machen?

Also zum Abschluss nochmal die Frage:
Wenn im Vertrag eine scheinbar nachvollziehbare Preisänderungsklausel vorhanden ist, habe ich dann trotzdem die Möglichkeit mich auf § 315 BGB zu berufen????

Für Antworten wie immer dankbar und einen angenehmen Abend wünschend

der.philosoph

Offline bjo

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Billigkeitseinwand bei Preisänderungsklausel?
« Antwort #1 am: 17. September 2007, 00:07:40 »
- Fachanwalt aufsuchen, nicht jeder kennt sich mit dem Thema aus.
- aktulle Urteile, nachzulesen auf der Homepage, besagen das Preisgleitklausen auch dann ungültig sind wenn nicht alle Faktoren klar ersichtlich sind.

Beispiel:
- Es steht nur da wenn der Heizölpreis um x Punkte steigt wird der Preis ebenfalls um x Punkte angehoben.
------------
Hier fehlt
- was passiert wenn der Ölpreis fällt!
- was passiert wenn andere Sparmaßnahmen eine Preisanpassung überflüssig machen usw..

Offline Cremer

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Billigkeitseinwand bei Preisänderungsklausel?
« Antwort #2 am: 17. September 2007, 00:19:51 »
@der.philosoph,

es kommt da genau auf den Vertrag drauf an.

So von der Fenr eläßt sic h das schlecht beurteilen

Entweder § 315 oder 307 BGB
MFG
Gerd Cremer
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Offline eislud

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