Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zusatzvereinbarung  (Gelesen 6835 mal)

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Offline Gasvertragskunde

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Zusatzvereinbarung
« am: 16. Juli 2007, 18:03:02 »
Hallo,

ich habe volgende Zusatzvereinbarung mit meinem Gasliferanten (Liefervertrag) geschlossen.

Vereinbarung

Dem Kunden steht das Recht zu, während der Laufzeit des Flüssiggas-Lieferabkommens Angebote über die Lieferung von Flüssiggas von Dritten einzuholen.

Erbringt der Kunde gegenüber der XXX GmbH einen schriftlichen oder telefonischen Nachweis, dass ihm Flüssiggas von einem Dritten zu günstigeren Konditionen angeboten wird als von XXX, so hat xxx die Wahl, entweder den Kunden zu dem von dem dritten Lieferanten angebotenen Preis zu beliefern, oder den Kunden für diese eine Lieferung durch den dritten Lieferanten, dessen preis vom Kunden nachgewiesen worden ist, von der Bezugspflicht zu entbinden.

Reagiert xxx binnen 14 Tagen nach Vorlage des schriftlichen Nachweises nicht, so ist der Kunde ebenfalls berechtigt, einmalig Flüssiggas von dem dritten Lieferanten zu beziehen.

Ende Vereinbarung.

Nun meine Frage: ist das so für meine seite akzeptabel oder haben die da irgendwas eingestrickt um mich trotzdem an ihre Lieferung und Ihre preise zu binden?

MfG Gasvertragskunde

Offline gastanker

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #1 am: 16. Juli 2007, 20:41:06 »
Hallo Gasvertragskunde,

prinzipiell ist gegen diese Klausel nichts einzuwenden (aus Sicht des Kunden), nur wird dein Versorger wohl mehr auf dem schriftlichen Nachweis des günstigeren Preises bestehen, auch wenn er in der Klausel schreibt, dass telefonisch ausreichend ist. Sollte er auf dem schriftlichen Nachweis bestehen, könnte es sein, dass er auf ein komplettes (kaufmännisches) Angebot besteht (Angaben u.a.: Lieferant, Kunde, Gaspreis, Gültigkeitsdauer des Angebotes usw.).
Leider besteht dabei die Gefahr, dass du kaum solche Angebote von anderen Lieferanten bekommen wirst, da einerseits die großen 5 nicht an die Bestandkunden von anderen Vertraslieferanten gehen und andererseits die sog. freien Lieferanten häufig den Aufwand für so ein Angebot scheuen, da in der Vergangenheit häufig die Vertragslieferanten auf den Preis des freien eingehen, um die eigene Tonnage zu sichern und damit den freien keine Lieferung mehr als nötig zu schenken.

Und da die meisten freien demzufolge wenige bis keine Lieferungen an Vertragskunden durchführen (dürfen), werden sie eher selten ein komplettes schriftliches Angebot rausgeben (da sie zu 99% nicht liefern können, da der Vertragslieferant zu 99% auf diesen Preis, wie schon erwähnt, eingehen wird.)

So weit ich weiß, werden Ausdrücke, wie hier aus der Flüssiggasbörse oder oelbestellung.de (wo nur die Liefermenge und Lieferort einzugeben ist in der der dortigen Suchmaschine) oder ähnlichen Seiten nicht als Angebot gesehen, da in einem Angebot ein bestimmter Lieferant mit seinem Preis genannt sein muss.

Zusammengefasst lässt sich sagen, daß dein Lieferant in der Regel ein ordentliches (der Form nach) Angebot sehen will und 2. i.d.R. auf diesen Preis eingehen wird.


gruß gastanker

Offline ESG-Rebell

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #2 am: 17. Juli 2007, 08:06:58 »
Zitat
Original von gastanker
Sollte er auf dem schriftlichen Nachweis bestehen, könnte es sein, dass er auf ein komplettes (kaufmännisches) Angebot besteht (Angaben u.a.: Lieferant, Kunde, Gaspreis, Gültigkeitsdauer des Angebotes usw.).

Sorry - aber ich sehe das nicht so eng.

Aus der Vereinbarung geht nur hervor, dass \"dem Kunden ein Recht\" zusteht und dass der Kunde \"von der Bezugspflicht entbunden\" werden kann.

Pflichten des Kunden sind in der Vereinbarung nicht genannt.

Mit der Vereinbarung ermöglicht es sich der Lieferant, zum günstigen Preis eines Mitbewerbers zu liefern, weil er selbst damit auch noch Profit machen kann.

In der Vereinbarung steht ausserdem nur \"schriftlicher Nachweis\".

Wie sollte bei dieser Formulierung der Lieferant im Streitfall vor Gericht argumentieren, warum etwa ein einseitiges Faxangebot nicht ausreichen soll?

Ich hätte daher keine Bedenken, eine solche Zusatzvereinbarung zu unterschreiben.

Allerdings - die bloße Existenz solcher Vereinbarungen ist bereits ein Indiz dafür, dass auch in den Preisen für Flüssiggas noch eine Menge Luft ist. Gäbe es genügend Mitbewerber, mit denen der Lieferant nicht mithalten kann, dann wären solche Vereinbarungen sinnlos.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Gasvertragskunde

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #3 am: 18. Juli 2007, 19:14:31 »
habe nun gestern ein Angebot von EuroSparGas bekommen mindestens 2900 liter abnahme 0,411 Euro/Liter, das habe ich meinem Vertragslieferanten vorgehalten und siehe da sie gehen von 0,4998 auf 0,411 Euro/Liter das macht fast 9 cent je liter. Wie ESG-Rebell schrieb haben die also noch ne menge Luft in den Preisen.

Gruß Gasvertragskunde

Offline Watzl

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #4 am: 19. Juli 2007, 21:23:53 »
Wie oft wird z.B. EuroSparGas ihnen ein Angebot mit einem günstigen Preis erstellen, wenn sie dann doch leer ausgehen und kein Geschäft machen?

Andere freie Händler werden ihnen gar kein Angebot machen, wenn sie erfahren, dass sie keinen eigenen Tank haben.

Die Masche läuft eben immer so: ein anderer macht ein Angebot, die Vertragsfirma geht dann mit ihrem Preis auf diesen Preis herunter  und der Kunde tankt bei seinem Vertragshändler. Der freie Händler wird also dadurch nur zum Preisdeppen degradiert. er liefert einen guten Preis, das Gas aber liefert ein anderer.
Verständlich, dass er das nicht lange machen wird.

Sie werden also in naher Zukunft keinen mehr finden, der ihnen einen super Preis macht. Ihr Vertragshändler reibt sich schon jetzt die Hände, weil er ihnen das Gas bald immer zu seinem Preis verkaufen wird. Sie werden kaufen, weil sie nicht frieren wollen. D

Die Vertragsklausel ist also nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde.

Sollte es wirklich anders sein, dann lassen sie es uns hier wissen. MEldemn sie sich auch bitte noch einmal, wenn ich recht behalten haben sollte.

H. Watzl

Offline Gasvertragskunde

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #5 am: 20. Juli 2007, 06:30:45 »
Hallo Herr Watzl,

klar werde ich hier weiter berichten wies läuft.

werd mir auserdem in 2 Jahren wenn der vertrag abläuft nen eigentank besorgen nur im moment wars die beste lösung da ich einen gewerbebetrieb übernommen hab incl. dem tank. und durch die ganze übernahmegeschichte ist im moment aus finanzieller sicht das hier die beste lösung.

Gruß Gasvertragskunde

Offline gasmann100

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #6 am: 24. Juli 2007, 11:44:00 »
Hallo,
ich bin zwar auch kein Rechtsexperte, aber mich stört die Formulierung \"einmalig\".

In meinem Vertrag lautet die entsprechende Klausel:

Bietet der vergleichbare Flüssigkeitsversorgungsmarkt während der Laufzeit des Vertrages  einen günstigeren Gaspreis, so hat Firma xxx nach Einsicht in das schriftliche Angebot innerhalb von drei Tagen die Bereitschaft zu erklären, auf diesen Gaspreis einzugehen oder dem Kunden für die anstehende Lieferung dem Fremdbezug  zu gestatten.

Für mich heisst das nicht nur einmalig, sondern ich muss und kann bei jedem neuen Lieferungsbedarf nachfragen.

Vorschlag

Im Augenblick habe ich leider kein \"überflüssiges\" Gas, aber sonst würde ich dir gerne ein schriftliches Angebot unterbreiten  und einmal prüfen lassen wie darauf dein Versorger reagiert.

Unklar bleibt die Rechtslage nach diesem Angebot, wenn ich mich dann verschätzt habe, d. h. selbst einen Versorgungsengpaß habe und deswegen nicht liefern kann. Eigentlich müsstest du doch dann die Möglichkeit haben  wegen der Dringlichkeit kurzfristig  einen anderen Lieferanten zu nehmen.

Mit freundlichem Gruß
Gasmann

Offline Onkel-Olli

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #7 am: 26. Juli 2007, 08:52:34 »
Hi Elara,

also das verstehe ich nicht, wenn jemand eine Vereinbarung hat und auf Nachfrage bei seinem Lieferanten den günstigeren Preis bekommt, warum will man dann einen eigenen Tank kaufen? Das macht doch keinen Sinn, ca. 3.000 - 4.000 € (Abbau Vertragstank + Neuaufstellung eigener Tank) auszugeben, nur weil man fragen muss.

Prinzipiell wird man wohl immer fragen müssen - was kostet es bei ihnen - und muss sich natürlich informieren, was es woanders kostet (auch freie Händler machen unterschiedliche Preise), um eine Vergleichsmöglichkeit zu haben, was denn günstig ist. Wenn dann der Lieferant den billigeren Preis aktzeptiert und zu selben Konditionen liefert, besteht also zum Eigentank kein tatsächliches Einsparungspotential. Wie soll sich die Investition dann amortisieren? Da sollte man nochmal drüber nachdenken, es sei denn Geld spielt keine Rolle, aber dann wäre ja auch der Lieferpreis egal.

Ein schriftliches Angebot bekommt man bei http://www.oelbestellung.de auf jeden Fall und das hat z.B. bei meinem Lieferanten völlig ausgereicht, um den für die Region günstigsten Preis zu erhalten.

Grüße
Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Gasvertragskunde

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #8 am: 27. Juli 2007, 07:10:14 »
Mit dem eEigentank gehts mir nur darum das es mir zu Doof ist jedes mal hin und her zu suchen und dann mit meinem Vertragslieferanten rumzufeilschen zudem ist es ja auch so wie schon hier geschrieben wurde am ende sind die freien Lieferanten die Dummen und das kanns auch net sein. in zukunft wirds einfach so laufen ich geh auf ölbestellung.de und bestell dort. zeitlich kaum ein aufwand und der der da billig anbietet liefert.

Gruß Gasvertragskunde

Offline Watzl

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Zusatzvereinbarung
« Antwort #9 am: 29. Juli 2007, 19:47:46 »
Diese Diskussion bestätigt mich wieder in der Einschätzung, dass der Liefervertrag und die Tankmiete die schlechteste aller Alternativen sind.
Die Onkel -Olli -Insellösung ist offensichtlich wirklich nur eine solche und kann nicht einmal auf die betreffende Firma ausgedehnt werden.

Wer einen Vertrag hat, hat mehr Ärger und bekommt das Gas nicht zu einem vernünftigen Preis (außer man heißt Onkel Olli).

Wer einen eigenen Tank hat, der spart bares Geld, auch wenn er damit alles selbst organisieren muss, z.B. Tankprüfung etc.

Hierbei bekommt er aber auch eine gute Unterstützung von den freien Händlern.

Für die Mietvariante zu werben ist nicht ganz redlich!


H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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« Antwort #10 am: 31. Juli 2007, 20:26:31 »
Wie unterschiedlich doch die Einschätzung der selben Sache ausfallen kann.

Also für mich sieht das so aus, als hätten sowohl Gasvertragskunde als auch Elara, mit relativ wenig Aufwand, bei Ihrem Anbieter einen recht vernünftigen Preis bekommen (wenn nicht gar den TOP Preis für Zeitpunkt und Region) und das auch ohne einen eigenen Tank (mit entspr. Kosten und Aufwendungen etc.) zu haben. Sondern vor allem wegen einer entsprechenden \"Günstigkeitsklausel\" in Ihrem Vertrag!!!

Das beweist für Meister Watzl - Alles wird gut, aber nur mit eigenem Tank!?

Naja, denn man los, schön Tank kaufen und sich selber um alles kümmern.
Das hilft auch dem Aufschwung, das Geld muss ja auch arbeiten. Die Logik will sich mir einfach nicht erschließen.

Also nach meiner Auffassung sind mal wieder mind. zwei \"Inseln\" dazugekommen, um im Bild zu bleiben (evtl. hat auch ESG- Rebell eine entspr. Klausel). Und dass sollte doch der richtige Ansatz sein. Mit Verhandlungsgeschick die Monopolisten zu vernünftigen Preisen bewegen und dabei selber ordentlich Geld sparen.

Wenn Elara und Gasvertragskunde unbedingt einen eigenen Tank kaufen möchten, können sie das sicher tun und dann völlig relaxt und nach Bedarf, bei http://www.oelbestellung.de bestellen. Diese Unabhängigkeit hat aber auch Ihren Preis und mal sehen, ob Elara und Gasvertragskunde das wirklich tun werden, wenn sie den auf dem Tisch haben, wo doch Ihre Günstigkeitsklausel bisher funktioniert hat!

Liefervertrag und Tankmiete sind mit Sicherheit nicht die schlechteste Alternative! Dies so ohne Einschränkung zu behaupten, nenne ich nicht ganz redlich! Mir fallen da locker 3 schlechtere Alternativen ein.

1. hat man überhaupt eine Alternative (Bauvorschriften, Miethaus etc.)?
2. definitiv ist ein \"Leitungskunde\" schlechter dran (zumindest hab ich in den letzten 10 Jahren nicht erlebt, dass die Preise günstiger geworden sind - wobei auch das davon abhängt, wann man als Behälterkunde kaufen musste oder gekauft hat).
3. die Quadratur des Kreises ist der Miet-/ oder vermeintliche Eigentank mit Zählervertrag, zumindest für den Gasverkäufer

Das der Eigentank die tatsächlich bessere Alternative ist oder gewesen wäre, muss er bei jedem Vergleich, erst separat beweisen. Ärger habe ich deswegen bisher nicht gehabt und glaub auch nicht, dass ich da welchen kriegen werde. Gelegentlich melden sich hier auch andere User die zufriedene Vertragskunden sind und damit ganz gut leben können.

Also lassen wir doch einfach diese unnötigen und auch noch unrichtigen Seitenhiebe und gönnen jedem seine Niesche.



In dem Sinne - Schöne Grüße,



Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Watzl

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« Antwort #11 am: 31. Juli 2007, 23:02:08 »
Wer sich die Mühe macht und dieses Forum wälzt (und auch das alte Forum, soweit noch zugänglich), der wird feststellen, dass die Vertragsvariante beim Flüssiggas zu erheblichen Schwierigkeiten bei sehr sehr vielen Leuten geführt hat, die noch dazu immer auch sehr viel mehr für das Gas hinlegen mussten.

Gerade bei Erdtanks, die Eigentum irgend einer Firma sind, wird es richtig kriminell, wenn man aus dem Vertrag aussteigen will. Da fallen plötzlich erhebliche Kosten für den Mieter an.

Die Vertragsklausel \"wenn ein anderer.......\" halte ich für Makulatur. Verhält sich eine Vertragsfirma etwas hartnäckig, so nützt diese Vertragszeile dem Mieter überhaupt nichts. Eindeutige Gerichtsurteile erlauben es niemandem Gas in einen Vertragstank zu füllen, der nicht Eigentümer dieses Tanks ist.
Die Vertragsfirma kann letztlich verlangen, was sie will. Da nutzt auch eine \"ölebestellung. de- Firma nichts\". Denn auch die werden irgendwann merken, dass sie nur als Preislieferanten fungieren dürfen. Gas dürfen sie nicht liefern, da die Vertragsfirmen immer auf den Preis des Fremdanbietes mit einem so tollen Angebot reagieren, dass der Vertragskunde dann doch lieber bei der Vertragsfirma  tankt und nicht bei \"ölbestelle.....\".
Die meisten freien Händler haben das inzwischen auch spitz gekriegt und nennen einem vertraglich gebundenem Flüssiggas-Verbraucher  daher auch keinen Preis mehr, weil sie letztlich dann doch nur einen Preis aber kein Gas liefern dürfen. Schlecht für das Geschäft!

Ich habe schon öfter angeboten, einen Vertrag zu unterschreiben, wenn ich von der Firma die Garantie bekomme, das Gas immer auch zu den Preisen zu bekommen, wie es freie Händler verkaufen. Schließlich binde ich mich an eine Firma und das evtl. auch langfristig.  Bisher ist keine Vertragsfirma auf meine Unterschrift scharf gewesen. Warum wohl?

Also lesen, denken und dann handeln.

H. Watzl

Offline DieAdmin

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« Antwort #12 am: 01. August 2007, 08:33:16 »
Zitat
Original von Watzl
Wer sich die Mühe macht und dieses Forum wälzt (und auch das alte Forum, soweit noch zugänglich),

@Watzl,

das alte Forum ist noch zum Stöbern für alle zugänglich, nur kann man nichts mehr darin schreiben :)

 

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