Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: DEW21: Muss ich jetzt zahlen?  (Gelesen 7871 mal)

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Offline Woledo

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« am: 14. Juli 2007, 16:48:47 »
Hallo!

Ich habe seit 2004 gegen alle Gaspreiserhöhungen der Dortmunder DEW21 Widerspruch eingelegt und seitdem auch weiterhin nur die alten Preise bezahlt. Bei meinem Widersprüchen habe ich jeweils darauf gepocht, dass zunächst die Billigkeit der (jeweiligen) Gaspreiserhöhung nachgewiesen werden solle. DEW21 hat dies unter Verweis auf anhängige Klagen zunächst hingenommen und offene Forderungen bis zum Abschluss der Klagen zurückgestellt.

Bezug nehmend auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007 bin ich nunmehr aber erneut zur Zahlung der noch offen stehenden Restsumme aufgefordert worden.

DEW21 hat dieser Forderung die Kopie des Gutachtens eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beigelegt, der zu entnehmen ist, dass man seit 2004 noch nicht einmal die tatsächlich angefallenen Bezugspreissteigerungen vollständig an den Kunden weitergegeben habe.

Muss ich das jetzt abschließend akzeptieren - oder habe ich noch eine Möglichkeit, gegen den seit 2004 eklatant gestiegenen Gaspreis von DEW21 vorzugehen?

Ach so; und noch eine Frage:
Hat der \"Grundpreis\" eigentlich etwas mit Bezugskosten zu tun?

Über Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Woledo

Offline Cremer

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #1 am: 14. Juli 2007, 21:02:54 »
@Woledo,

blättern Sie mal einwenig hier auf den Seiten von Energienetz

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600&st_id=600&content_news_detail=4810&back_cont_id=600

Der Versorger legt Ihnen eigene Gefälligkeitsgutachten vor.

Die könne Sie ruhig in die Zentralablage (Papierkorb) abwerfen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Woledo

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #2 am: 14. Juli 2007, 23:46:57 »
Hallo Herr Cremer,

zwar teile ich Ihre Vermutung, dass das von der DEW21 vorgelegte Gutachten tatsächlich nicht neutral ist - gleichwohl fehlen mir für eine dahingehende Behauptung aktuell die notwendigen Beweise.  ;)

Meinen Sie, dass ich einer Klage von DEW21 getrost entgegen sehen soll, da das zuständige Gericht anschließend selbst ein neuerliches Gutachten in Auftrag geben wird?
Gruß,
Woledo

Offline Cremer

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #3 am: 15. Juli 2007, 22:15:18 »
@Woledo,

abwarten, ich glaube nicht, dass da eine Klage angestrengt wird
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #4 am: 15. Juli 2007, 23:27:13 »
@Woledo

Grundpreise haben nichts mit Bezugskostensteigerungen zu tun.

So ein Parteigutachten ist nie neutral.

Das braucht man nicht beweisen.

Das Gericht ist also gehalten, nach entsprechendem Bestreiten des Kunden und dem notwendigen Vortrag des Versorgers  selbst ein Gutachten einzuholen.
 
Bei den WP- Bescheinigungen (Testatvermerk fehlt regelmäßig) ist bisher noch keine untergekommen, die nachvollziehbar gewesen wäre.

Daran denken, dass gestiegenen Bezugskosten laut Mitteilungen der Bundesnetzagentur  immer auch gesunkene Netzkosten gegengerechnet werden müssen.

Also rügen, dass der Inhalt der Bescheinigung nicht nachvollziehbar und prüffähig ist.


Man sollte vorsorglich auch auch den Gesamtpreis als unbillig rügen.

Nicht vergessen, ob man vielleicht ein Sonderabkommen hat und es deshalb nicht auf die Billigkeit, sondern auf die wirksame Einbeziehung (§ 305 BGB) auf die Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in den AGB nach dem Transperanzgebot (§ 307 BGB) ankommt.

Es ist wohl Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
Das sollte man eigentlich schon von Anfang an tun.

@Cremer

Darauf, was Sie glauben, kommt es nicht an.  ;)

Wenn die Versorger denken, sie seien nun auf der sicheren Seite, werden sie auch klagen. Wenn die Versorger denken, dass sie auf der sicheren Seite seien, heißt das aber noch nicht, dass sie auch wirklich auf der sicheren Seite sind (vgl. etwa Urteil LG Duisburg v. 10.05.2007).

Offline Woledo

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #5 am: 16. Juli 2007, 21:50:34 »
Hallo!

Werde wohl weiter gegen die Preise vorgehen... Schon allein die Tatsache, dass in dem Schreiben der DEW21 die Grundkostensteigerung von sage und schreibe 71% überhaupt keine Berücksichtigung fand und gänzlich verschwiegen wurde lässt mich erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage, dass nur Bezugskostensteigerungen an mich als Kunden weitergegeben wurden, haben...
Gruß,
Woledo

Offline frist

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #6 am: 20. Juli 2007, 12:44:28 »
gestern war ein interessantes treffen im café kostbar. die dortmunder energiepreisverweigerer wollen sich jetzt zusammenschließen. es wird in den tageszeitungen demnächst noch darüber berichtet. das erste größere treffen soll am 09.08.2007 um 19:00 uhr  in mengede sein.

mehr dazu steht hier im forum:

Treffen Dortmunder  Energierebellen
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Offline Woledo

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #7 am: 21. Juli 2007, 13:24:13 »
Schade, da werde ich nicht dabei sein können - hätte mich ja mal interessiert... Habe aber andere terminliche Verpflichtungen.
Gruß,
Woledo

Offline frist

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #8 am: 03. August 2007, 09:45:01 »
wir haben seit gestern auch ein musterantwortschreiben auf die letzte zahlungsaufforderung der dew21 die wohl an alle zahlungsverweigerer gegangen ist. diese mit dem lächerlichen prüfungsergebnis der dew21 treuen dr. bergmann, kauffmann & partner treuhand-kommanditgesellschaft-wirtschaftsprüfergesellschaft und dem wahnsinns stempel vom 03.07.2007. rechstanwalt weeg meint das sei alles quatsch, lächerlich und nicht rechtens.
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Offline Woledo

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #9 am: 31. August 2007, 21:49:33 »
Seit gestern gibt es ein neues Schreiben von der DEW21. Darin wird - Bezug nehmend auf die neue Rechtsprechung des BHG - die rechtliche Situation sehr ausführlich erläutert. Logischerweise ist das, was da geschrieben wurde, aber einzig und allein die rechtliche Sicht der DEW21-Rechtsabteilung...  ;)

Übrigens droht man mir aufgrund meiner eigenmächtigen übermäßigen und nicht nachvollziehbaren Kürzung von Zahlungsbeträgen sogar damit, eine \"Versorgungseinstellung\" vorzunehmen - also den Gashahn zuzudrehen!

Werde mich dennoch weiterhin weigern, die Gaspreiserhöhungen zu akzeptieren und anerkenne das Gutachten des Wirtschaftsprüfers ebenfalls immer noch nicht.

Schau`n wir mal, was weiter passiert...
Gruß,
Woledo

Offline Peter,Hansen

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #10 am: 01. September 2007, 00:46:44 »
Hallo Woledo,


schau mal unter http://www.sevw.de. Bei uns war es ähnlich mit gerichlicher Drohung und in Bezug auf das BGH Urteil. Hierzu gibt es auf der Homepage eine Erklärung unter Punktsieg für Verbraucher.  Vielleicht kannst Du die auf dich ummünzen.

Gruß Peter Hansen

Offline energierechner

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DEW21: Muss ich jetzt zahlen?
« Antwort #11 am: 01. September 2007, 18:08:03 »
Hallo Woledo,

auch ich habe ein solches Schreiben der DEW 21 erhalten.
Werde mir jetzt mal den vorgeschlagenen Link ansehen.

Gruß Energierechner

 

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