Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt  (Gelesen 20343 mal)

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Offline RR-E-ft

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@Zeus

\"Psychologische Kriegsführung\" ist eben etwas anderes als Juristerei.

Meine Meinung ist, dass derjenige, der (grundlos) in Depression verfällt, sich eher an einen Psychologen wenden sollte.

Was viele andere machen, kann einem selbst doch herzlich egal sein. Schließlich kämpft jeder um die Hoheit über die eigene Geldbörse. ;)

Schließlich haben die allermeisten Gaskunden immer alles anstandslos bezahlt, ohne dass sich diejenigen, die sich gegen überhöhte Preise zur Wehr setzen, davon haben beirren lassen. Weshalb es anders werden sollte, vermag ich nicht zu erkennen.

Schließlich kann ein negatives Urteil darauf gründen, dass der verklagte Kunde unzureichend bestritten hatte. Das mag diesen selbst kurz in eine Resignation stürzen, aber bitte doch keine anderen Kunden, die sich zur Wehr setzen.

Offline ManfredD

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Update Status Pfalzgas GmbH 05.08.2007

Habe jetzt Rueckmeldung von meiner Rechtsanwaeltin ( anwaltliche Beratung ) und fuehle mich in meiner Position gestaerkt, nicht zu zahlen.
Es macht in meinem Fall Hoffnung und \'Lust auf mehr\' :-).
Von der Pfalzgas GmbH gibt es bisher keine weiteren Anschreiben.

Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD

Offline KlausF

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Wie bereits bekannt ist erhöht die Pfalzgas ihre Gaspreise zum 01.10.2007.

Wie ist so das allgemeine Verhalten der Gegener dieser Seite ?

Einspruch  Ja oder Nein ?

Gibt\'s hierfür irgendwo wieder ein spezieller Vordruck ?
KlausF

Offline Zeus

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@KlausF

Wie bisher gehandhabt. Widerspruch! Die Pfalzgas soll nachweisen, dass die Erhöhung den gestiegenen Bezugskosten, abzüglich eventueller Einsparungen (z.B. gesenkte Netzzugangsentgelte) entspricht und die Kalkulation ihres Gesamtpreises offen legen.

Offline superhaase

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Zitat
Original von Zeus
Die Pfalzgas soll nachweisen, dass die Erhöhung den gestiegenen Bezugskosten, abzüglich eventueller Einsparungen (z.B. gesenkte Netzzugangsentgelte) entspricht ...
Das würde ich auf keinen Fall so schreiben.
Ich würde immer die Berechtigung zur einseitigen Preisänderung abstreiten (vor allem als Sondervertragskunde) und zusätzlich den Gesamtpreis als unbillig rügen.
Keinesfalls sollte man sich die Ausdrucksweise der Energieversorger aneignen und nur von \"Weitergabe der erhöhten Bezugskosten\" und dergleichen faseln. ;)

Ganz im Gegenteil: Man sollte auch die Weitergabe von überhöhten Bezugskosten rügen und den Versorger auffordern, gegen solche überhöhten Bezugskosten vorzugehen.

Generell gilt natürlich: Widersprechen!
Die Gaspreise sind nach wie vor stark überhöht und damit unbillig.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Zeus

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@superhase

Stimme zu. Im Widerspruch natürlich nur von \"überhöhten Bezugspreisen\" schreiben. Wollte nur aufzeigen warum Widerspruch und nicht einen solche vorformulieren. Das überlasse ich Juristen.

Offline W. Abgezok

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Ich stehe schon mal oben im Threat. Wir haben seit 2006/2007 nach §315 gegen die Gaspreise Widerspruch eingelegt.
Die Pfalzgas GmbH stellte mir plötzlich heute eine Phantasierechnung von runden 300 € und droht mir mit einer Gassperrung, falls ich nicht bis zum 05.09 (ab jetzt eine Woche Zeit) zahle (zuzüglich 4€ Mahngebühr). Obwohl ich eine schriftliche Zusage schwarz auf weiß habe, daß die Abschlagshöhe 334 € beträgt und wir den Abschlag schon vor zwei Wochen überwiesen haben, welcher abgebucht ist. Als ich dort einfach nachhake, welche Rechnung dies nun sein soll, weis die Mitarbeiterin nicht Bescheid und lenkt ein, dies wäre eine Fehlbuchung. Ich hake sofort nach und verlange eine Bestätigung dieser Aussage in schriftlicher Form. Dann geht ein seltsamer Zirkus von künstlich erzeugten Mißverständnissen los, der sich wegen einer Telefonbockade fast einen ganzen Tag hinzieht. Zum Schluß bekomme ich meine Bestätigung, jedoch erkenne ich in meinem Kundenkonto, das mir so zufällig zu Augen kommt, sehr seltsame Buchungsvorgänge, die überhaupt nicht stattfinden konnten. Was tun?

Offline ManfredD

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Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
« Antwort #37 am: 10. September 2007, 18:26:41 »
Update Status Pfalzgas GmbH 10.09.2007

Von der Pfalzgas GmbH gibt es bisher keine weiteren Anschreiben. Alles ruhig. Sobald es neue Ereignisse gibt, werde ich dies hier zeitnah dokumentieren.

Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD

Offline nicolinator

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Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
« Antwort #38 am: 10. Oktober 2007, 17:15:08 »
Hallo,

ich habe ebenfalls schon seit einiger Zeit genau diese zitierten Schreiben mit exaktem Inhalt und ebengleicher Datumsangabe erhalten.
Am 2.10. bekam ich nun eine Terminladung für das Amtsgericht Landau für den 15.11.2007 datiert auf den 26.9.07.
Mein Ansprechpartner waren bislang immer die Verbraucherzentralen und heute führte ich nun ein ziemlich langes Telefonat mit einem ihrer Vertragsanwälte, der mir auch vom Bund der Energieverbraucher erzählte. So stieß ich auf diese Seite.
Der Anwalt machte mir jedoch nicht allzuviel Hoffnung, da bei mir Mangels Kapital und fehlender Rechtsschutzversicherung keine Möglichkeit zur Ausfechtung des Rechtstreites besteht und mir ein \"Sofortiges Anerkenntnis\" empfohlen, um wenigstens nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben.

Ich würde jetzt gerne wissen, ob es bereits andere Klagen gibt, die von Pfalzgas  eingeleitet wurden und was von anderen Beklagten unternommen wurde.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit sich zu einer \"Sammelbeklagtengesellschaft \" zusammenzuschließen, um die finanziellen Risiken möglichst gering zu halten. Ich kenne mich im deutschen Rechtsdschungel leider gar nicht aus.
Der Rechtsanwalt hat mir eine Menge Tipps gegeben und auch einiges zu einem möglichen Prozess gesagt. Wenn jemand Interesse hat, können wir uns hier gern austauschen.

Ich jedenfalls bin sehr frustriert, dass die Rechtssprechung wieder mal von der Abhängigkeit von Kapital bestimmt wird, aber so ist wohl...

Offline RR-E-ft

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Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
« Antwort #39 am: 10. Oktober 2007, 17:29:37 »
@nicolinator

Tarifkunde oder Sonderabkommen?

Für Bedürftige gibt es abhängig von den Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe, so dass grundsätzlich jeder seinen Streit ausfechten kann.

Der Bund der Energieverbraucher hatte zudem einen sog. Prozesskostenfond aufgelegt, der verklagte Kunden unterstützt. Es kann niemand etwas dafür, wenn Sie sich an diesem nicht beteiligt hatten.

Wenn die Klage erst am 02.10.2007 zugestellt wurde, ist noch etwas Zeit für die Verteidigungsanzeige und um sich auf eine Verteidigung zu präparieren, die Klageerwiderung zu fertigen.  Ungewöhnlich ist es, wenn zugleich mit der Klage die Ladung zum Termin zugestellt worden sein sollte. Vielleicht ist ein Kollege aus der Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher bereit, die Verteidigung zu übernehmen und hat Zeit, den Termin wahrzunehmen und den Strauß zu fechten...

Offline nicolinator

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Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
« Antwort #40 am: 10. Oktober 2007, 19:57:06 »
Ich bin Tarifkunde.

Natürlich würde ich mich sehr freuen und es mir sehr helfen, wenn sich entsprechende Fachleute mit meinem Fall (und wahrscheinlich dem 100er anderer)beschäftigen könnten.
Teilen Sie mir einfach mit, was ich tun soll.

Offline ManfredD

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Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
« Antwort #41 am: 21. Oktober 2007, 11:21:08 »
@nicolinator

bisher gab es keinen weiteren Schriftverkehr mit Pfalzgas.
Bin gespannt, ob ich auch demnaechst \'Post\' bekomme. Da ich allerdings eine Rechtschutzversicherung habe, die mich unterstuetzt, sind meine Voraussetzungen etwas besser. Sobald sich ein neuer Status ergibt, melde ich mich.

Gruss aus der Pfalz
ManfredD

Offline nicolinator

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Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
« Antwort #42 am: 21. Oktober 2007, 19:38:30 »
Ich habe mich auch privat noch ein wenig umgehört, aber insgesamt keine wirklich befriedigende Antwort bezüglich meiner Möglichkeiten bekommen.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich ein sofortiges Anerkenntnis mit Verwahrung gegen die Kosten geben werde, um wenigstens nicht auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Somit hat dann die Pfalzgas erreicht, was sie wollte (abzüglich hoffentlich der Gerichtskosten) und die Zivilcourage war nutzlos. Geld ist eben Macht.

Offline W. Abgezok

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Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
« Antwort #43 am: 27. November 2007, 12:09:15 »
@nicolinator
 

Und was ist nun bei Dir abgelaufen? Vorläufige Anerkenntnis oder Verhandlung?

W. Abgezok

 

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