Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt  (Gelesen 20342 mal)

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Offline ManfredD

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@ Zeus

Vielen Dank fuer die Informationen. Anbei meine Rueckmeldung zu den einzelnen Punkten::

- Im PLZ-Gebiet 6xxxx ist auf der Liste des Bundes der Energieverbraucher kein Anwalt mit Spezialgebiet
Energierecht aufgefuehrt. Ich bin deswegen auf PLZ-Gebiet 5xxxx ausgewichen und habe einen Anwalt der auf
der Liste des Bundes der Energieverbraucher gefuehrt ist - Spezialgebiet Strom- und Gasabrechnung, Billigkeitseinwendung, Fluessiggas.
Ein Kollege von mir, der ein identisches Schreiben der Pfalzgas bekommen hat, hat sich angeschlossen und wird auch vertreten.
Da ich aus der IT-Branche komme und einen 6Mbit Internetzugang habe, kann ich die gesamte Korrespondenz,
mit Uebermittlung von Schriftstuecken, darueber abwickeln. Raeumlich Naehe ist somit nicht unbedingt zwingend.


- Die Gesamtforderungen der Pfalzgas GmbH setzen sich derzeit wie folgt zusammen:
(als Anlage im Schreiben aufgefuehrt  - wie unten dargestellt )
Bei den 220,19 Euro ist sicherlich ein \'Additionsfehler\' !!! aufgetreten.

Jahresabrechnung vom 02.06.2006          531,07
5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2006    41,52  
                     572,59  

Jahresabrechnung vom 23.05.2007          654,86  
5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2007    4,59  
                     659,45  

Anwaltskosten                   156,50  
Gegenstandswert: 1.232,04  
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 W RVG       136,50  
Post- und Telekomentgelte gern. Nr. 7002 W RVG       20,00  
                  156,50  
Gesamt                     1.388,54  Euro

- Ich weiss mittlerweile definitiv von drei weiteren Faellen, bei denen Kunden der Pfalzgas GmbH ein
identisches Schreiben des Anwalts bekommen haben, mit gleichen Zahlungsterminierungen.
Vermute daher, man hat flaechendeckend alle Widerspruechler der Pfalzgas GmbH angeschrieben.

- Die \' Qualitaet der Testate \' sehe ich aehnlich

- Ich weiss von meiner Rechtschutzversicherung, dass es seit dem BGH-Urteil vom 13.06.2007, einen \'gravierende Anfrageboom\'
von Kunden auf Rechtschutz zum besagten Thema gibt. Solange meine Rechtschutzversicherung mir den Ruecken staerkt,
sehe ich das erstmal ganz entspannt.

Nochmals vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen und Ihre Unterstuetzung.

Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD

Offline Cremer

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@ManfredD

die zitierten Urteile sind gerade diejenigen wenigen Urteile, welche für die Versorger entschieden wurden.

Euskirchen ging in Revision und koblenz kann so nicht verglichen werden.

Die weiteren Tatsachen diesbezgl., sind hinlänglich bekannt.

Sofern nicht zuweit, schlage ich als Anwalt Frau Sievers-Röhm in Walsalgesheim heim vor, welche ich nur empfehlen kann.
MFG
Gerd Cremer
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Offline KlausF

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Hallo ManfredD,

gehöre auch zu denen, die einwenig gegen die Gaspreiserhöhungen der Pfalgas GmbH rebellieren.
Bin im Landkreis Südwestpfalz zu Hause.
Mit Datum vom 30.07.2007 erhielt meine Firma und ich privat ebenfalls von der RA-Kanzlei Linn & Kollegen ein Schreiben mit dem gleichen Inhalt wir in deinem Schreiben.
Lediglich die ausstehenden Euro-Beträge sind anders.
Ich, privat und mit der Firma legen seit Januar 2006 Einspruch ein, und habe auch die seit dieser Zeit eingetroffenen Jahresrechnungen immer auf den Gaspreisstand vom 01.10.2005  - 0,040200Euro/kwh gekürzt.

Alle Schreiben wie Du sie erhalten hast einschl. den Testaten von PwC vom 21. April, 12. Juli und 17. Oktober 2005 sind auf meinem Tisch gelandet.

Ich habe auch grundsätzlich auf jedes Schreiben der Pfalzgas entsprechend geantwortet. Auch den jeweiligen Gaspreiserhöhungen wurde widersprochen.

Nun würde mich interessieren, da Dein Schreiben von der RA-Kanzlei \"älter\" ist, ob die Frist schon abgelaufen ist und wie die Reaktion seitens der Pfalzgas ist.

Vor allem weis ich noch nicht so genau wie ich jetzt reagieren soll ?

Soll man sich vielleicht mit einem Anwalt zusammentun ?

In Bezug auf die Verbraucherzentralen allgemein, muß ich sagen ist man in dem jetzigen Zustand, bzw. nach der Urteilsverkündung des BGH ziemlich alleine auf weiter Flur.
Vor dem Urteil wurde man vollgeschmissen mit Musterbriefen jeglicher Art,
.......Verbraucher wehre dich.....
 .........und jetzt kann man auf keiner Internetseite nachlesen wie man sich verhalten soll, bzw. was seitens des Verbraucherschutzes hier getan wird.


Allgemein:  was kann man nun tun ?  Zahlen oder Kämpfen ?????
KlausF

Offline superhaase

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Zitat
Original von KlausF
 .........und jetzt kann man auf keiner Internetseite nachlesen wie man sich verhalten soll, bzw. was seitens des Verbraucherschutzes hier getan wird.
Allgemein:  was kann man nun tun ?  Zahlen oder Kämpfen ?????
Dazu dies:
Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft
Wobei ich ihn an die individuelle Situation natürlich anpassen würde.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Zitat
Original von KlausF

Allgemein:  was kann man nun tun ?  Zahlen oder Kämpfen ?????

Antwort: Zahlen oder kämpfen.

Offline Zeus

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@KlausF

Ja, wenn es zum Schwur kommt... Wie RR-E-ft bereits geschrieben hat : Zahlen oder kämpfen. Diese Entscheidung muss jetzt jeder für sich alleine treffen . Was für Sie richtig ist kann hier im Forum keiner für Sie entscheiden denn die einzelne Fälle divergieren oft zu sehr. Nur eines haben doch alle hier jetzt betroffenen gemeinsam : sie waren davon überzeugt mit ihrem Widerspruch das Richtige zu tun. Ob sie es auch immer richtig getan haben, daran habe ich so einige Zweifel nach dem was ich in den letzten Tage so alles gehört, gelesen und gesehen habe.
Weder die Verbraucherzentralen noch der Bund der Energieverbraucher konnten das BGH-Urteil  präjudizieren und hier im Forum wurde mehr als einmal - insbesondere von RR-E-ft - auf bestehende Risiken hingewiesen.
Heute hat mich ein Kunde der Pfalzgas angerufen und gesagt, dass er weiterkämpfen wolle, obwohl er keine Rechtschutzversicherung hat und es bei ihm um eine relativ niedrige Summe geht.
Er wollte von mir die Adresse eines auf Energiefragen spezialisierten Anwalts und ich musste ihm antworten, dass mir einer solcher in der Pfalz nicht bekannt ist. Ich habe ihm die Adresse der von Herrn Cremer empfohlenen Anwältin Frau Sievers- Röhm in 55425 Waldalgesheim (Telefon 0028-616218 ) gegeben. Sollten Sie sich entscheiden zu kämpfen treffen dort Sie vielleicht Gleichgesinnte.

Offline KlausF

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Der richtige Name mit richtiger Telefonnummer

Die Rechtsanwältin heist Sievers-Röhmhild M., Spitalstraße 8a, 55425 Waldalgesheim, Tel.: 06721 - 992510.
KlausF

Offline Zeus

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@KlausF

Danke für die Korrektur. Da war bei mir einiges durcheinandergekommen. Entschuldigung. Haben Sie sich entschlossen weiterzumachen?

Offline Cremer

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@KlausF,

Zitat
Sievers-Röhmhild M.,

danke für die Korrektur, war mir bisher nicht aufgefallen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline ManfredD

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@ KlausF

...zahlen oder kaempfen?

Diese Entscheidung muss jeder, wie @Zeus bereits anmerkte, fuer sich alleine treffen, da die Abwaegung eigener finanzieller Risiken
kein anderer treffen kann. Aber es gibt einige Entscheidungshilfen.
Hat man sich bisher immer nach den Empfehlungen vom \'Bund der Energieverbraucher\' und den Verbraucherschutzverbaenden
gerichtet und auch die Widerspruchschreiben an den Energieversorger entspechend verfasst und angepasst, ist dies erstmal eine
gute Grundlage. Und wenn es zum \'Schwur\' ...!!! kommt und der Energieversorger die \'Keule\' auspackt, ist es ganz einfach
diese finanzielle Riskoabschaetzung. Spaetestens mit dem Anschreiben des Anwalt des Versorgers, ist man auf rechtliche
Unterstuetzung eines auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalts angewiesen.
Hat man eine Rechtschutzversicherung, die einem den Ruecken staerkt und die Kosten einer ersten anwaltlichen Beratung uebernimmt,
kann man sich erstmal entspannt zuruecklehnen.Die Empehlungen des Anwalts sind ab jetzt massgeblich fuer das weitere Vorgehen.
Mein Kollege, mit fast identischem \'Leidensweg\' bei der Pfalzgas GmbH, und ich, haben uns, da wir beide eine Rechtschutzversicherung haben,
die die Kosten uebernimmt, entschieden, dies jetzt bis auf weiteres durchzustehen.
Auf Empehlung von Hrn. Cremer haben wir beide Frau M. Sievers-Römhild ( dies ist die richtige Schreibweise!!! ohne \'h\' ) mit unseren Faellen betraut.
Die Rueckmeldungen sind bis dato sehr ermutigend und geben Hoffnung.
Ich hatte im Anschreiben des Anwalts der Pfalzgas GmbH eine Zahlungsfrist bis zum 27.07.2007 gesetzt bekommen (Kollege identisch).
Wir haben natuerlich nicht gezahlt. Bisher ist es ruhig und es gibt keine weitere Korrespondenz.
So wie es aussieht, haben alle Widerspruechler der Pfalzgas GmbH, identische Schreiben bekommen.
Man spekuliert hier wahrscheinlich einfach darauf, dass viele Kunden das weitere Risiko scheuen und bezahlen.
Selbst wenn 50% zahlen, waere dies schon ein Erfolg fuer die Pfalzgas GmbH. Und soweit ich das neueste Urteil des BGH
verstanden habe, akzeptiert man somit den aktuellen Preis und es gibt \'no way of return\'.
Mit solchen \'Anwalts-Aktionen\' wie jetzt bei der Pfalzgas GmbH, wird nach meiner Ansicht auch die Front der \'Widerspruechler\'
geschwaecht, da viele aufgeben. Aber verstaendlich - hier ist die \'eigene Haut\' erstmal wichtiger.
Ich werde weiter aktuell berichten, da ich es fuer wichtig halte, dass solche Informationen oeffentlich werden und zur Unterstuetzung anderer Betroffenen beitragen.
Bei der Einschaetzung der derzeitigen Lage \'Unterstuetzung durch Vebraucherschutzverbaende etc\' stimme ich Ihnen zu. Alles etwas \'nebulos und verwirrend\' ...

Gruss aus der Pfalz
ManfredD

Offline Zeus

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@ ManfredD

Volle Zustimmung mit divergierender Meinung in einem Punkt : ich glaube nicht, dass die Versorger die Widerspruchsfront nur aufweichen wollen und sich mit Teilerfolge zufrieden geben werden. Sie werden meines Erachtens jetzt bis zum letzten Widerständler durchziehen, es sei denn sie werden in einem Verfahren wie sie es jetzt anstreben gestoppt und eines besseren belehrt. Hierfür gebührt Ihnen jetzt schon der Dank aller.
Würden die Versorger bei einem Widerstand wie dem ihrigen jetzt vor einer gerichtlichen Entscheidung den Schwanz einziehen, hätten sie dann an jeglicher Glaubwürdigkeit (soweit überhaupt noch vorhanden) verloren, und dies würde der Front der Widersprüchler neue Impulse geben.

Offline ktown

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Hier kann ich Zeus nur beipflichten.
Das die Versorger nun in Bewegung geraten ist für beide Seiten gut. Es kommt letztlich, so hoffe ich, bei gut vorbereiteter Wiederspruchsbegründung zu dem für die Verbraucher erhofften Urteil.

Andersrum kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Versorger nicht auch Rechtsanwälte in ihren Reihen haben die das BGH-Urteil \"richtig\" deuten.
Für mich scheint dieses Urteil nämlich kein \"Freifahrtschein\" für die Versorger zu sein, ihre Außenstände nun einzuklagen. Zumindestens nicht für alle.

Es stellt sich hier die Frage ob die Pfalzgas GmbH  hier nur bellt oder auch beisen will.
Warten wir es mal ab, ob es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline KlausF

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Also ich habe mich entschlossen, obwohl ich keinen Vertragsrechtsschutz habe, weiterzumachen.
Nach Rücksprache mit RA Sievers-Römhild (ohne \"h\") werden vorab für außergerichtliche Korresondenzen Kosten abhängig des Streitwertes
= bis 600 Euro - ca. 83 Euro Anwaltsgebühren
=600 bis 900 Euro - ca. 125 Euro Anwaltsgebühren anfallen.

Bei meinem privaten Widerspruch bewege ich mich bei gesamt einschl. Verzugszinsen, Anwaltsgebühren gegenerischer Seite usw. bei ca. 550,00 Euro,
mit dem Geschäft ebenfalls bei ca. 580,00 Euro.

Also fallen für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes bei mir 2 x ca. 83,00 Euro an.

Ich glaube 83,00 Euro die es wert sind.

Also an alle, die keinen Rechtschutz haben: die vorab anfallenden Anwaltskosten fallen weit aus geringer aus wie man meint.

Allerdings nur für den außergerichtlichen Bereich.

Kommt die Sache dann vor Gericht, sieht es anders aus.

Aber ich glaube, daß alle die jetzt erst Post vom Anwalt der Gasversorger erhalten, in diesen \"Genuss\" nicht kommen, da garantiert vorher entweder alles unter den Tisch fällt, oder es ist zu einem Musterprozess gekommen der positiv oder negativ für den Endverbraucher ausgegangen ist.
Bei negativem Urteil heist es sowieso daß alle Endverbraucher trotz Einsprüchen die Forderungen begleichen müssen, ohne wenn und aber.
KlausF

Offline RR-E-ft

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Original von KlausF
Bei negativem Urteil heist es sowieso daß alle Endverbraucher trotz Einsprüchen die Forderungen begleichen müssen, ohne wenn und aber.

Dies ist erst dann der Fall, wenn es gegen einen selbst als Beklagten ein rechtskräftiges Urteil gibt, also nicht, wenn ein Nachbar - aus welchen Gründen auch immer - einen solchen Rechtsstreit verloren hat.

Ein Urteil gegen alle Endverbraucher kann es nur dann geben, wenn alle Endverbraucher zugleich mit einer Klage gemeinsam verklagt werden und in diesem Rechtsstreit als Beklagte  endgültig unterlegen sind.

Offline Zeus

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@RR-E-ft

Richtig! Wir dürfen aber den psychologischen Effekt nicht vergessen. Viele werden dann geneigt sein endgültig zu resignieren und nicht mehr bereit sein - so dann empfunden -  erheblich gesteigertes Risiko einzugehen.

 

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