Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Neue Vertragsangebote

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Schwalmtaler:
Der Haken liegt in den Bedingungen!

bei den meisten neuen Verträgen ist ein Widerspruch gem. §315 BGB nicht mehr so einfach möglich und durch unterzeichnung wird der derzeitige Preis akzeptiert! Wenn Du bisher ein Widerspruchler gem. §315 BGB bist, solltest Du daran denken, den neuen Maxipreis mit dem bisher gezahlten (Preisbasis 2004?!) vergleichen. Kann mir nicht vorstellen, das der neue Maxipreis günstiger ist!!!

Gruß Schwalmtaler

Cremer:
Auch in der Region Rheinhessen legen die RWE, zuständig ist hier die  RWE Rhein-Ruhr, den Kunden neue Verträge vor, so bei mehreren Mitgliedern der BIFEP.

Der Zweck hierzu ist ausreichend bekannt, wie u.a. von Schwalmthaler beschrieben.

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von Cremer
Auch in der Region Rheinhessen legen die RWE, zuständig ist hier die  RWE Rhein-Ruhr, den Kunden neue Verträge vor, so bei mehreren Mitgliedern der BIFEP.


--- Ende Zitat ---

Schau mal in den entsprechenden Versorgerbereich:

http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=222

Sergio:
Hallo AnJo,


--- Zitat ---Lasse einfach die Frist verstreichen und warte ab.
--- Ende Zitat ---

Ja, so habe ich das mit dem ersten Brief gemacht. Nun ist die Frist verstrichen und der zweite Brief mit demselben Vertrag liegt mir vor.  :)


--- Zitat ---Warum willst Du die Ablehnung des Vertrages noch begründen ?
--- Ende Zitat ---

Ich dachte, wenn ich eine Antwort schreibe und dies begründe, wird die Gesellschaft meinen Wunsch \"zur Kenntniss nehmen\" und mich nicht immer wieder anschreiben. Aber sicher ist das natürlich nicht.
Zudem wäre es höflich wenigstens auf den zweiten Brief zu antworten.  :D

Hallo lugasch,


--- Zitat ---Ich habe auch dieses neue Vertragsangebot der RWE für Gas bekommen. Gewohnt skeptisch habe ich mir alles durchgelesen, jedoch keine schlimmen Dinge gefunden.
--- Ende Zitat ---
Die \"schlimmen Dinge\" sind in diesem Fall

1) Bindung an den Ölpreis
Wenn du den Vertrag unterschreibst, dann akzeptierst du ja diese Bindung. Wenn dann der Ölpreis steigt, darf die Geselschaft den Preis erhöhen (unabhängig davon wie sich der Gaspreis verhält).

2) Ankündigung der Preisanpassung
Laut dem Vertrag muss die Gesellschaft die Preisänderung ankündigen. Das wird sie mit Sicherheit problemlos tun können. Es ist aber nicht gesagt, dass du dich gegen so eine Preisänderung wehren kannst / darfst. Vielleicht darf man es dann immer noch, vielleicht nicht - dies wird schlimstensfalls der Richter entscheiden.

3) Und bestimmt noch mehr, was mir gerade nicht einfällt


--- Zitat ---Ich kann innerhalb von einem Monat kündigen.
--- Ende Zitat ---
Das mag ja sein, aber was willst du ohne Gas zu Hause tun? Ein Kündigungsrecht ist dann von Vorteil, wenn es genug andere Anbieter gibt. So wie im Falle einer Kfz-Versicherung. Da freut sich jeder, wenn ihm am Ende des Jahres der Beitrag erhöht wird, weil er dann den Grund für eine Kündigung hat und sich nach günstigeren Tarifen/Gesellschaften umschauen kann. In unserem Falle freuen wir uns aber gar nicht, weil wir zwar kündigen dürften, dann aber wieder bei dem gleichen Anbieter den neuen Vertrag unterzeichnen müssten (und das möglicherweise zu ungünstigeren Bedingungen), weil es in jeder Region nur einen Anbieter gibt. Wir haben nun mal keine Wahl. Dadurch erst ist ja dieser Schlamassel mit Preisen und Widersprüchen entstanden.

Ich hoffe, ich war nicht zu \'ausführlich\'.  8)

Ah ja, der Beitrag ist nur meine persönliche Meinung und kann nicht als eine Grundlage oder Begründung in Rechtssachen verwendet werden.  :D

PS Bin immer noch am Überlegen, ob ich die Antwort abschicke.

bjo:
- habe den ersten Termin auch unbeantwortet verstreichen lassen!
- warte auf das zweite Schreiben!

Je nach dem wie das ausfällt reagiere ich wie folgt!
kommt nochmals der Vertrag dann wird ignoriert!
kommt Kündigung und Umstufung in Grundversorgung,
-- Schreiben an RWE in dem ich bestreite ein Kunde zu sein den Sie umstufen dürfen (Tarifkunde)
-- Widerspruch gegen alle Tarife die irgend wie in Frage kommen könnten!
- Hausverbot

Ich mach weiter mit eigener Jahresrechnung + eigenen Abschlägen!

PS: laut Forum, kann man nach Unterschrift erst wieder den neuen Preisen
oberhalb des Angebotes wiedersprechen!

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