Energiebezug > Strom (Allgemein)

3100 Euro Strom für 1 Personenhaushalt!!! vermute Abrechnungsfehler!

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Dego:
@ cremer

Was meinen Sie ??

Lesen Sie eigentlich auch das was ich schreibe?

Cremer:
@Dego,

siehe mein Postings vom 14.7.07 und 16.7.07


--- Zitat ---Verbrauch von Ihnen im NT - Tarif vom 15.6.06 bis 30.5.07 (nur 350 Tage, 19.256 kWh) ist um ca. das vierfache gegenüber dem Zeitraum 4.6.05 bis 14.6.06 (376 Tage, 5.951 kWh) und vom 5.8.04 bis 3.6.05 (303 Tage, 5.455 kWh) gestiegen.
--- Ende Zitat ---

Ich weiss nicht, wass sie immernoch wollen???

Reduzieren Sie doch einfach Ihren Verbrauch und dann können Sie es auch bezahlen  :D

Dego:

--- Zitat ---Original von Cremer
@Dego,

siehe mein Postings vom 14.7.07 und 16.7.07


--- Zitat ---Verbrauch von Ihnen im NT - Tarif vom 15.6.06 bis 30.5.07 (nur 350 Tage, 19.256 kWh) ist um ca. das vierfache gegenüber dem Zeitraum 4.6.05 bis 14.6.06 (376 Tage, 5.951 kWh) und vom 5.8.04 bis 3.6.05 (303 Tage, 5.455 kWh) gestiegen.
--- Ende Zitat ---

Ich weiss nicht, wass sie immernoch wollen???

Reduzieren Sie doch einfach Ihren Verbrauch und dann können Sie es auch bezahlen :D
--- Ende Zitat ---

ähh..mmh ..ja..sehr nett.


Gibts noch andere Meinungen?

Eis:
Nachzahlungen tun immer weh, das steht ausser Frage.

Der Verbrauch hat stattgefunden und wird als realistisch eingeschätzt. Zitat:  \" Das entspricht einem Tagesverbrauch für NT = 23,96 = 8745 Kwh im Jahr und HT Tagesverbrauch =12,32 und im Jahr 4499 Kwh.\"

Erschwerend für das Verständnis ist die enorme Zeitspanne zwischen den tatsächlichen Ablesungen (1246 Tage) sowie die Abrechnungen mit den zu niedrig geschätzten Zählerständen. Bisher geleistete Zahlungen sollten natürlich berücksichtigt werden.
 
Aber letzten Endes muß die Forderung beglichen werden. Und da kam der Energieversorger dem Kunden durchaus entgegen.

Die Gesamtlaufzeit von 11 Monaten Ratenvereinbarung ist nämlich das Maximum, was ein normaler Sachbearbeiter einräumen kann. (maximal bis zur nächsten Jahresabrechnung).

Niemand (auch kein Energieversorger) ist übrigens verpflichtet, Ratenzahlungen anzubieten.

superhaase:
die Frage ist nur, ob der Verbrauch zwischen den \"echten\" Ablesungen gleichmäßig verteilt wurde.
Das kann man nämlich schon fordern.
Das kann bei den stark gestiegenen Strompreisen schon ein Sümmchen ausmachen, wenn der Löwenanteil im letzten teuereren Abschnitt berechnet wird.
Darauf solltest Du noch achten Dego, da bin ich aus Deinen ganzen Ausführungen noch nicht schlau geworden.
Ich vermute, dass da noch was faul ist.....

ciao,
sh

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