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Autor Thema: unberechtigte Stromabschaltung  (Gelesen 5900 mal)

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Offline thomashp

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unberechtigte Stromabschaltung
« am: 09. Juni 2005, 18:29:09 »
Ich habe große Schwierigkeiten mit den Stadtwerken und bin damit in Düren nicht alleine.

Fall:

Zum 1.9.2003 mietete ich in  Düren  Gewerberäume an. Die Haupthähne der Heizungsanlage wurden Anfang Oktober 2003 geöffnet.
Die Räume wurden von mir in 2003 nur Tage- bzw. Stundenweise genutzt und bei Bedarf einzelne Räume beheizt.
Die Stadtwerke Düren ( SWD ) stellt die gesamte Heiztechnik inklusive Wartung und Direktabrechnung mit dem Mieter, gemäß Contrakting Liefervertrag mit dem Eigentümer.
Abgerechnet wird diese Gas-Nahwärme wie Fernwärme und ist für die Mieter sehr Kostenintensiev. Dies hat zur Folge, das seit Installation 1996 die fluktration der Mieter sehr hoch ist .
Meine Abrechnung  Wärme für 2003 betrug gesamt satte 710,56 Euro und dies für gerade mal drei Monate sporadisches Heizen.
Nach Erhalt dieser Abrechnung, widersprach ich dieser und verlangte eine Überprüfung der gesamten Anlage und des Zählwerks.
Es wurden durch die SWD lediglich nur die Zählerstände überprüft und für richtig deklariert.
Die Nachzahlungsforderung in Höhe von 459,34 Euro hielt ich bis zur endgültigen Klärung und Überprüfung zurück.
Ich zahlte allerdings die Abschläge mit der Vorausverfügung Wasser 10,00 Euro, Strom 29,00 Euro sowie Wärme 81,00 bzw. später 90,00 Euro.
Die SWD drohte mir mehrfach mit der kompletten Abschaltung meiner Energie , worauf ich einen Anwalt einschaltete und ab dem 6.4.2004 keine Wärmelieferung mehr abnahm.
Meine Abschlagszahlungen wurden von der SWD entgegen der gesetzlichen Bestimmungen des BGB nach gutdünken verrechnet. Dies änderte sich auch nach mehrmaliger Abmahnung nicht.
Mitten in den Verhandlungen über die Einbeziehung eines unabhängigen Gutachters sperrte mir die SWD den bezahlten Strom ohne vorherige Warnung ab. Nachfragen bei der zuständigen Fernwärmeabteilung und dem Technischen Dienst der SWD ergaben, das beide Abteilungen keine Kenntnis von dem eigenmächtigen Vorgehen der Rechnungsabteilung hatten. Auch die sofortige Vorstandsbeschwerde führte nicht zum unterlassen dieses Rechtsbruchs.
 Durch diese rechtswidrige Stromabschaltung entstand mir ein Schaden an elektronischem Gerät und Ausfall in Höhe von 2854,45 Euro  Meine Forderung diesen Schaden zu regulieren ignoriert die SWD.
Die Stromlieferung wurde erst wieder aufgenommen, nachdem mein Anwalt der Erpressung zur Zahlung der Zurückgehaltenen Wärmerechnung unter Vorbehalt entsprochen hat und die Hinterlegte Summe an die SWD anwies.

In dem von mir beantragten Beweissicherungsverfahren stellte der Gutachter am 27.11. 2004 fest, das die Hauptabsperrhähne undicht sind und Durchflüsse gezählt werden die ich nicht zu verantworten habe. Auch sind die Rohrleitungen zum Gewerbe nicht isoliert und das Zählwerk weist im Gegensatz zu den Zählwerken für die Privaträume , keine Eichmarke auf.
Die SWD hatte die Vorlaufpumpe bis zum 15.6.2004 auf 27 C° und nach diesem Datum auf 22 C° eingestellt. Der Gutachter hält eine Vorlauftemperatur von 15 C° für ausreichend.
Ab dem 27.11.2004 wurde diese Vorlaufpumpe von der SWD ganz abgeklemmt und im Januar 2005 die Anlage verplomt.
Trotzdem werden nach wie vor Zählerstände gemessen und zwar in ähnlicher Höhe wie seit Abschaltung im April 2004.
Diese Durchflüsse werden mir als Kunden voll in Rechnung gestellt. Der Abrechnung 2004 habe ich ebenfalls widersprochen. Alleine für den Januar 2005 ( 1.1.05 – 1.2.05 ) verlangt die SWD 28,10 Euro für Wärme die ich gar nicht genutzt habe und zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht nutzen konnte.
Da ich den Wärmeliefervertrag mit den SWD gekündigt habe, verlangen die SWD nun vom Vermieter einen neuen Mieter. Hilfsweise könne er selbst auf sich die Wärmelieferung anmelden. Geschied dies nicht, demontieren die SWD am 1.7.2005 das Zählwerk und stellen die Demontagekosten sowie einen ggf. neuen Anschluß dem Eigentümer/ Vermieter voll in Rechnung.
Damit würde auch ein Beweismittel im Hauptverfahren, das ungeeichte Zählwerk, einfach verschwinden.
Ob nun das verschwinden des Beweismittels für das Datum 1.7.2005 maßgebend ist, oder die Tatsache, das Gewerbetreibende ab 1.7.2005 auch den Wärmelieferer wählen können bleibt offen.
Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Welche Möglichkeiten habe ich noch?

Bin für jeden Tip dankbar

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