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Autor Thema: Preisanpassung ohne Vertragsgrundlage  (Gelesen 5206 mal)

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Offline murphy

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Preisanpassung ohne Vertragsgrundlage
« am: 08. Juli 2007, 22:41:58 »
Hallo zusammen,

Ich habe bei meinem Versorger seit einigen Jahren einen Standardtarif.
Im März wurde mir mit Stellung der Abrechnung 2006 so zusagen rückwirkend eine Preiserhöhung zum 01.01.2007 mitgeteilt. Worauf ich meinerseits  mit dem Musterschreiben aus dem Forum die Unbilligkeit erklärt habe und die Rechnung sowie die Abschläge auf den alten Preis gekürzt gezahlt habe.

Gemäß den diversen Ausführungen hier im Forum habe ich also meine Vertragsunterlagen einschließlich aller Verweise geprüft und keinerlei Hinweis auf eine mögliche  Preisanpassung gefunden. Um sicher zu gehen, habe ich den Versorgen gebeten mir seinerseits eventuelle Vertragsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, was er mit folgender Antwort tat:

„Wie bereits erläutert, gibt es für die allgemeinen Stromtarife keine vertraglichen vereinbarte Preisgleitklausel. Hier wurden die Preise in der Vergangenheit nach Genehmigung durch das Ministerium für ... gültig.“

Weiterhin erklärt man das „eine Billigkeitskontrolle nach der Liberalisierung des Strommarktes und dem dadurch möglichen Wechsels zu einem anderen Versorgen weder notwendig noch durch §315Abs.3  vorgesehen werden“ und droht mir bei Nichtzahlung ( hier die Differenz zum alten Preis )  mit der Einstellung der Versorgung.

Daher die Fragen:
1.? Greift  hier die Unbilligkeit nach §315
2.? Ist eine Preiserhöhung ohne vertragliche Reglung überhaupt rechtens
und wie verhält man sich weiter ?

Und was soll man von abschließen Satz halten bzw. wie reagieren ?
„Auf weitere Schreiben zum Thema werden wir keine Stellung mehr nehmen.“

Zur nicht erfolgten schriftlichen Mitteilung im Vorfeld der anstehenden Preiserhöhung  erklärte man mir, dass dies erst mit  in Kraft treten der Stromgrundversorgungsverordnung
- StromGVV  gefordert wäre, war das nicht in 10.2006(?)  und insofern zu beachten?  

Vielen Dank für jeden Tipp

Schönes Restwochenende
Gruß murphy

Offline Cremer

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Preisanpassung ohne Vertragsgrundlage
« Antwort #1 am: 09. Juli 2007, 07:52:22 »
@murphy,

Die Wirtschaftsministerien haben bis zum 30.6.2007 eine maximale Preisfestsetzung getroffen, d.h. also die maximale Preiserhöhung festgelegt. Ein Versorger kann natürlich auch darunter bleiben.

Die Drohung der Versorgungseinstellung ist ja noch nicht konkret erfolgt.

Man will Sie einschüchtern.

Wenn der Versorger keine weitere schreiebn schicken will,ist das sein Problem. :D

Strompreiserhöhugn müssen nach der StromGVV schriftlich angekündigt werden; diese gilt ab dem 1.7.07
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline elmex

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Preisanpassung ohne Vertragsgrundlage
« Antwort #2 am: 09. Juli 2007, 09:48:44 »
Zitat
Original von murphy
Daher die Fragen:
1.? Greift  hier die Unbilligkeit nach §315
2.? Ist eine Preiserhöhung ohne vertragliche Reglung überhaupt rechtens
und wie verhält man sich weiter ?


Im Rahmen der Grundversorgung ist der § 315 BGB entgegen der Ansicht Ihres Versorgers anwendbar. Dies kann nicht nur der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes entnommen werden, sondern ist gesetzlich sogar verankert, § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV.

Eine Preisanpassung ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage wäre von vorneherein unwirksam. Allerdings kann man davon ausgehen, dass dem Versorger innerhalb der Grundversorgung ein solches (gesetzliches oder im Zweifel vermutetes) Preisänderungsrecht zusteht. Sofern er dies aber ausübt, muss die Preisbestimmung allerdings der Billigkeit entsprechen, § 315 BGB.

Wenn Sie ordnungsgemäß Widerspruch eingelegt haben und konsequent die Abschlagszahlungen auf das neue Maß kürzen, brauchen Sie eigentlich nichts weiter zu unternehmen.

Weitere praktische Tips und Erfahrungsberichte finden Sie auch mit Hilfe der Suchfunktion.

Offline murphy

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Preisanpassung ohne Vertragsgrundlage
« Antwort #3 am: 09. Juli 2007, 21:13:24 »
Vielen Dank für Eure Infos elemex & Cremer,

jedoch verstehe ich nicht so recht elmex Ausführung
\"dass dem Versorger innerhalb der Grundversorgung ein solches (gesetzliches oder im Zweifel vermutetes) Preisänderungsrecht zusteht.\"

Ist nicht im Rahmen eines Vertrages hierauf zu verweisen(?)
und genau das negiert der Versorger ja selbst - siehe oben!

Gruß murphy

Offline elmex

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Preisanpassung ohne Vertragsgrundlage
« Antwort #4 am: 09. Juli 2007, 21:55:36 »
Hier  wurde das Ganze schon einmal dogmatisch aufgearbeitet.

Sofern der Versorger innerhalb der Grundversorgung ein einseitiges Preisbestimmungsrecht verneint, so schneidet er sich eigentlich ins eigene Fleisch, da mithin schon kein Vertrag wirksam abgeschlossen werden konnte, womit nur eine Abwicklung über Bereicherungsrecht in Frage kommt...

Eine Hinweispflicht besteht nicht.

Offline murphy

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Preisanpassung ohne Vertragsgrundlage
« Antwort #5 am: 09. Juli 2007, 22:19:59 »
Danke elmex!

das war ja blitzgeschwind  ;)
und ein sehr hilfreicher Link ! =)

Gruß murphy
& schönen Abend

 

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