Energiepolitik > Dies & Das
Millionen verzockt? - Stadtwerke klagen gegen Deutsche Bank
nomos:
Stuttgarter Zeitung: Stadtwerke aus Baden-Württemberg offensichtlich nicht dabei
frist:
jeder privatmensch haftet persoenlich fuer seine untaten...
ich finde das ist auch gut so
das soll auch fuer die manager und politiker so sein...
wir sehen ueberall wo das hinfuehrt wenn dem nicht so ist...
nach mir die sintflut (suendflut)...
X(
DAS KAPITAL
frueher brutal national
heute fatal global
wir brauchen andere politiker!
STOPPT IHRE HANDLANGER
INWO
die seite der initiative für natürliche wirtschaftsordnung
:]
.
kamaraba:
Nach seiner Auffassung haben insgesamt 200 Kommunen und 500 Mittelständler Verluste wegen riskanter Zinsswap-Geschäfte angehäuft
nomos:
@kamaraba, es ist unglaublich, da ist überall die schützende Hand über den kommunalen Wirtschaftunternehmen sichtbar, egal welcher Sachverhalt!
Gibt es wieder eine Sonderbehandlung für kommunale Wirtschaftsunternehmen? In anderen Fällen will man aber die Gleichbehandlung (unbegrenzte Gewinne). Die anfänglichen Gewinne hat man auch hier \"klaglos\" mitgenommen. Anderen Unternehmen wird dieser besonderen Schutz nicht zugestanden.
Neben den Würzburger Stadtwerken haben in B-W auch die Stadtwerke Pforzheim, der Abwasserzweckverband Ravensburg und die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Millionen der Ausfallrisiken realisieren müssen.
Wird da jetzt gerichtlich dokumentiert, dass \"Privaten\" doch mehr Kompetenz zukommt?Laut Stuttgarter Zeiung von heute (Seite 11) - auszugsweise und verkürzt- :
Das Urteil überrascht. Bei der Zeugenvernehmung hat der Sachbearbeiter den Eindruck hinterlassen, sich über die Risiken bewusst gewesen zu sein. Im Verkaufsprospekt ist der spekulative Charkter zweifelsfrei aufgezeigt.
Die Mitschuld hängt nach Ansicht des Gerichts mit dem besonderen Status des Kunden zusammen. Man hätte diesem Kunden eine solche Zinswette nicht anbieten dürfen und falls doch, dann hätte weitaus stärker auf alle möglichen Risiken aufmerksam gemacht werden müssen als bei einem Verkauf an einen nomalen Investor, so der Tenor des Urteils.....
nomos:
Focus
Landgericht Wuppertal Presseinformation
PS:
Bemerkenswert ist die Unterscheidung des Gerichts zwischen der Stadt und der Beteiligungs-GmbH, handelt es sich doch bei der GIV um eine 100%ige Tochtergesellschaft. Die Stadt und die Tochter sollten sowohl über die Gesellschafterversammlung als auch über die Vertreter im Aufsichtsrat über derartige Geschäfte gegenseitig voll informiert sein. Alles andere wäre nicht in Ordnung. Ich vermute stark, dass es sich hier gar um zustimmungspflichtige Geschäfte gehandelt hat.
Die Differenzierung ist so kaum nachvollziehbar. Entweder oder?
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