Energiepolitik > Preismeldungen
Weiterer Strompreisanstieg bis 2020 erwartet
RR-E-ft:
Voraussichtlicher Strompreisanstieg bis 2020
Also wenn es weiter nichts ist.
Nach Angaben des VDEW sollen die Strompreise bisher seit 2000 um 46 Prozent gestiegen sein. Die Großhandelspreise sollen u. a. wegen der kostenlos verteilten Verschmutzungsrechte allein in 2006 um 30 Prozent angestiegen sein.
Dagegen nehmen sich die Strompreis - Prognosen im worst- case- Szenario bis 2020 vollkommen bescheiden aus. Neun Prozent Preisanstieg in 13 Jahren bei Atomausstieg und Umbau des Energiemixes und zu dezentraler Energieversorgung scheint hinnehmbar.
Man fragt sich, was den bisherigen Strompreisanstieg seit 2000 unabhängig von Steuern und Abgaben rechtfertigen sollte.
Was müssen etwa die Stadtwerke Weißenfels ihre Stromversorgung auf einen Schlag drastisch umgebaut haben, wenn dort die Grundversorgung sich bereits zum 01.07.2007 um 34 Prozent verteuern soll.
Womöglich haben die schon einen Strompreisanstieg bis 2050 bei vollkommenem Atomausstieg und Umstellung auf erneuerbare Energien vorweg genommen, um den Kunden bis dahin Preisstabilität zu garantieren. Man weiß es nicht.
Studie: Strompreisanstieg durch Marktmacht
superhaase:
Die (scheinbar von der Atomlobby finanzierte) Studie der Beratungsgesellschaft A.T. Kearney ist absoluter Quatsch.
Allein schon die Behauptung, dezentrale Stromerzeugung würde die Netzkosten erhöhen, zeugt von Dummheit oder aber Ignoranz und Lüge.
Das Gegenteil ist der Fall: eine dezentrale Stromerzeugung entlastet das Netz, erhöht die Versorgungssicherheit und verringert die Netzkosten.
Allerdings bricht sie auch die Marktmacht der großen Stromkonzerne, und würde für angemessene Preise sorgen - daher weht nämlich der Wind!
Der Strompreis könnte durch eine dezentrale Stromversorgung also insgesamt sogar sinken. :P
Möchte das Zustandekommen der weiteren Kostenszenarien in dieser Studie gar nicht mehr wissen - sind bestimmt genauso grottenfalsch.
ciao,
sh
Cremer:
@superhaase,
--- Zitat ---eine dezentrale Stromerzeugung entlastet das Netz, erhöht die Versorgungssicherheit und verringert die Netzkosten
--- Ende Zitat ---
Vorsicht mit solchen Behauptungen. :evil:
Dezentrale Stromerzeugungen, wie z.B. bei den Windrädern, kann dort entstehen, wo man die Energie eben gerade nicht benötigt.
Damit werden/können die Hochspannungsnetzen mit Ausgleichströmen in der umgekehrten Energierichtung beaufschlagt/werden.
Zusätzliche Leitungen/Kabeltrassen und Freileitungsquerschnitte werden dazu notwendig sein.
Netzsicherheitsinstrumente sind nicht immer hierfür ausgelegt. In den großen schaltzentralen wird die Netzüberwachung komplexer.
Das haben die Versorger noch nicht überall umsetzen können.
Siehe Beispiel Netzausfall Norddeutschland.
svenbianca:
warum wird denn immer auf die SW Weißenfels herumgehackt. Natürlich haben die kräftig erhöht. Habe gerade mal bei verifox geschaut, wenn man dort wechselt bei 3500 kwh im Jahr, spart man bis zu 320,00 Euro. Wenn man die Vorkasse-Anbieter mal weglässt immerhin noch 130 Euro. Wo gibt es denn einen Wettbewerb, der solche Einsparungen möglich macht?
RR-E-ft:
@superhaase
Bei dezentraler Erzeugungsstruktur steigen die Anforderungen an die Netze und die Netzkosten.
@svenbianca
Was wollen Sie denn damit sagen?
Hätten die Stadtwerke Weißenfels den Strompreis um 3400 Prozent erhöht, könnte man durch einen Wechsel vielleicht sogar über 2.000 EUR sparen. (Alle Zahlen aus der Luft gegriffen) Das sähe dann ggf. noch besser aus. :rolleyes:
Dadurch lässt sich der Preisanstieg trotzdem nicht rechtfertigen.
Die Frage, warum die Strompreise so drastisch erhöht werden müssen, bleibt unbeantwortet. Die Preise werden doch nicht deshalb erhöht, damit die Kunden bei einem Lieferantenwechsel noch mehr sparen können.
Ganz sicher unterliegen allein die Stadtwerke vor Ort der gestzlichen Verpflichtung aus §§ 2 Abs. 1, 36, 38 EnWG zu einer möglichst preisgünstigen leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht vollkommen unabhängig davon, welche Wettbewerber sich noch tummeln.
Schließlich besteht ein gesetzlicher Lieferanspruch nur gegenüber dem Grundversorger.
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