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Autor Thema: Stadtwerke München, drehen durch  (Gelesen 3858 mal)

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Offline Christianus

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Stadtwerke München, drehen durch
« am: 04. Juli 2007, 16:25:38 »
Hallo Miteinander
Am liebste würde ich die anzünden, ja ich weiß, macht man nicht, der Gedanken alleine ist hertzerwärmend.
Zu meiner Geschichte
Nach einer Gassperrung hatte ich die Nase voll von dem Sauhaufen, im März
2006 habe ich den Gashahn am Zähler abgedreht, alle Gasgeräte aus der Wohnung entfernen lassen und gekündigt, endgültig.
Auch gleich mit dem Hinweis, da sie von mir keinerlei Zahlungen mehr zu erwarten haben.
Der Gasboiler wurde vom Vermieter gegen einen elektrischen getauscht, ein Schwedenofen wurde angeschafft, mit allen Genehmigungen (außer der von den Stadtwerken  :D)
Jetzt im Juni 2007 fällt den Intelligenzbestien ein, von mir rückwirkend und nachträglich Vorauszahlungen für 2006 zu verlangen und anzumahnen, natürlich mit Mahngebühren und frechem Auftreten.


Ich glaube die haben den letzten Schuss wirklich nicht gehört.

Offline superhaase

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Stadtwerke München, drehen durch
« Antwort #1 am: 05. Juli 2007, 10:20:27 »
Wenn Du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt hattest, oder die SWM die Kündigung irgendwie \"bestätigt\" hatten, dann brauchst Du nichts weiter zu tun.
Ich würde nur ein kurzes Fax mit dem Hinweis auf die Kündigung schicken.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Christianus

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Stadtwerke München, drehen durch
« Antwort #2 am: 05. Juli 2007, 11:12:06 »
Hallo
Irgendwie bestätigt haben sie die Kündigung. Zum 1.7.06
Jetzt meinen die aber, ich hätte ihnen aber keinen anderen Gaslieferanten
bekanntgegeben und somit hätten sie das Recht mir in die Taschen zu greifen.
Letztendlich können die nichts, sie gehen mir aber auf die Nerven und ich hab den Stress zum Rechtsanwalt zu rennen......
Vorher mache ich aber denen noch richtig Feuer unter dem Hintern !

Offline superhaase

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Stadtwerke München, drehen durch
« Antwort #3 am: 05. Juli 2007, 11:18:45 »
Vielleicht war Deine Kündigung nicht eindeutig genug?
Solange Dein Gashahn nicht verplombt oder der Zähler demontiert und die Leitung verschlossen ist, wirst Du die Grundgebühr wohl zahlen müssen.
Das musst Du mit dem Versorger klären.
\"Feuer unterm Hintern\" ist da weniger hilfreich. Besser Du bleibst höflich aber unnachgiebig - so erreichst Du mehr.
Anwalt brauchst Du vorerst wohl keinen.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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