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Autor Thema: billigkeitseinwand für 2006  (Gelesen 15125 mal)

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Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #15 am: 06. Juli 2007, 13:09:30 »
@eislud

vielen dank!bin den postings schon beim ersten durchsuchen des forums auf die schliche gekommen.kenne die inhalte sehr gut(die nächte waren lang).aber vielen dank!!!

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #16 am: 06. Juli 2007, 14:10:29 »
hallo nochmal!

kann mir rein zufällig noch mal jemand auf die frage eine antwort:

kann ich bei vertragsabschluss 01.08.2005 den preisen rückwirkend zum september 2004 widersprechen?

lg der.philosoph

Offline RR-E-ft

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #17 am: 06. Juli 2007, 15:01:51 »
Wenn man für einen anderen in einen bereits bestehenden Vertrag durch Übernahme aller Rechte und Pflichten eingetreten ist, so hat man gar keinen neuen Vertrag abgeschlossen.

Es kommt dann darauf an, was bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages, in den man eingetreten ist, vereinbart wurde.

Wurde dabei etwa 1968 ein Preis, aber keine wirksame Preisanpassungsklausel vereinbart, dann gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis weiter.

Es ist nur komisch, wenn man in einen bestehenden Vertrag eintritt, Rechte und Pflichten des selben übernimmt, ohne diese Rechte und Pflichten überhaupt zu kennen. So ein Verhalten erscheint doch hoch riskant.

Was, wenn nach dem Vertrag der Abnehmer etwa noch 2 Mio EUR an den Versorger zu zahlen hat? Diese Verpflichtung hätte man dann mit seiner Unterschrift übernommen.

Könnte doch sein. 8o

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #18 am: 06. Juli 2007, 15:10:30 »
@ pr-e-ft

interessante und vor allem ziemlich korrekte sichtweise.wenn mir in dem anschreiben aber ein mustervertrag mitgeschickt wird, gehe ich doch davon aus, dass es sich um eben diesen handelt welchen der versorger mit dem vermieter hat.alles andere wäre doch eine täuschung/betrug oder etwa nicht?

grüsse aus dem wetterwechselhaften hamburg

der.philosoph

Offline RR-E-ft

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #19 am: 06. Juli 2007, 15:24:57 »
Man ist doch nicht in die Rechte und Pflichten aus einem Mustervertrag eingetreten, sondern in die Rechte und Pflichten aus einem ganz konkreten, bestehenden Vertragsverhältnis.

Dass man nicht in die Rechte und Pflichten aus einem Vertragsmuster, sondern eines konkreten Vertrages eintritt, ist so offensichtlich, dass man darüber wohl nicht getäuscht werden kann.

Wenn man mit einem Bauträger vor Vertragsabschluss ein Musterhaus besichtigt, geht man ja auch nicht davon aus, dass man in dieses, besichtigte Musterhaus später auch einziehen wird. :rolleyes:


Also sollte man sich schleunigst darum kümmern, zu erfahren, welche Rechte und Pflichten man eigentlich tatsächlich übernommen hat, etwa indem man sich eine Kopie einer bei Vertragsabschluss errichten Vertragsurkunde übersenden lässt. Auf die Überlassung einer solchen bzw. Überlassung des Vermieter- Exemplars im Original hätte man schon vor/ bei Vertragseintritt dringen sollen. Sonst verteilt man Blankoschecks.

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #20 am: 06. Juli 2007, 18:00:43 »
@ pr-e-ft

vielen dank!ich gebe zu sie haben recht!
wir haben jetzt rückwirkend zum sep.04 widersprochen,da der vertag mit dem vermieter zu diesem zeitpunkt bestand.

und ihrem rat werde ich folgen und mir eine kopie des vertrages versorger/vermieter zukommen lassen.

der.philosoph

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #21 am: 09. Juli 2007, 16:44:49 »
@esg rebell oder allgemein


wann ist denn eine preisanpassungsklausel unwirksam und wann nicht?

der.philosoph

 

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