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Autor Thema: Einspruch/Rückbuchung Nachzahlung Strom und Gasrechnung 2005  (Gelesen 7180 mal)

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Offline kaili

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Hallo,

ich habe am 16.12.05 eine Abrechnung der Stadtwerke erhalten, wonach eine Nachzahlung von ca. 400 EUR infolge Mehrverbrauch und Mehrpreise für Gas und Strom am 23.01.06 zur Abbuchung kommen würde.

Daraufhin habe ich das von -energieverbraucher.de- zur Verfügung gestellte Musterschreiben mit einer Aufforderung zur Offenlegung der Mehrpreiskalkulation Strom und Gas und Verweigerung einer Mehrpreisanerkennung zurückgeschickt und ca. 1 Woche später eine schriftliche Nachricht erhalten.

In dieser schriftlichen 3-seitigen Nachricht wurde umfangreich erläutert und um Verständnis gebeten mit dem Hinweis auf einen bereits günstigsten Tarif in der Region, jedoch in keinster Weise detailliert auf den Mehrpreis eingegangen.

Es kam wie ich es befürchtet hatte, am 23.01. wurde der volle Betrag von meinem Konto abgebucht.

Jetzt überlege ich einen Betrag von ca. 141 EUR der ausschl. auf Mehrpreisen für Strom und Gas beruht über meine Bank zurückbuchen zu lassen.

Kann ich das so ohne weiteres tun, ohne Gas und Strom von den Stadtwerken abgestellt zu bekommen ?

We weiß einen Rat.

 :roll:

Offline hollmoor

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Einspruch/Rückbuchung Nachzahlung Strom und Gasrechnung 2005
« Antwort #1 am: 27. Januar 2006, 07:26:39 »
@kaili
Sie können nur die gesamte Lastschrift stornieren lassen.(Innerhalb einer 6 Wochenfrist)Teilstornierungen sind nicht möglich.
Überweisen sie Ihren Stadtwerken den Ihnen zustehenden Betrag nach altem Preis und begrenzen sie ihren Abschlag.Sie müssen unbedingt Überzahlungen für 2006 vermeiden.
Am besten wäre es,seie überweisen selbst monatlich.
Keine Angst vor Sperre,lesen sie die ausführlichen Treads hierzu im Forum.(Verschieden Gerichtsentscheide dazu vorh.)
Sie können auch auf die Startseite gehen und dann auf\"Energeipreise runter\" gehen,da steht auch alles ausführlich beschrieben.Auch die neuesten Urteile.
Bitte mal ein bischen selbst suchen.Die Seiten sind sehr umfamgreich und es gibt viel zu lesen,aber auch wir alle hier mußten da mal durch!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline toml

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Einspruch/Rückbuchung Nachzahlung Strom und Gasrechnung 2005
« Antwort #2 am: 30. Januar 2006, 09:52:35 »
Rückbuchungen sind seit 2001 mindestens ein jahr zurück möglich.
habe dies selbst ausprobiert, mann muß bei der Bank nur etwas Druck machen da diese Rückbuchungen mit etwas mehraufwand durchführen müssen. Denk daran einen Dauerauftrag zu erstellen für die Abschlagszahlungen.Keine Einzugsermächtigung.

Offline kaili

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Einspruch/Rückbuchung Nachzahlung Strom und Gasrechnung 2005
« Antwort #3 am: 03. Februar 2006, 12:28:50 »
Wie verhalte ich mich, wenn die Stadtwerke in Ihren Anlagen zur Nachberechnung, der ich zwischenzeitlich schriftlich wiedersprochen habe, die Mehrpreise detailliert aufgeschlüsselt hat ?

Es ist aus der Aufschlüsselung ersichtlich, was aus den gesetzgeberischen Anpassungen z.B. Kraft-Wärme Kopplungsgesetz an Preiserhöhungen resultiert und was als Mehrpreis anzusehen ist.

Allerdings wird -der Mehrpreis für Strom & Gas, der sich aus erhöhten Einkaufspreisen ergibt- nicht näher aufgeschlüsselt, das heißt man kann glauben, was dargestellt wird, es aber auch lassen.

Dennoch die Rechnungsbeträge an die alten Preise von 2004 anpassen ?

Offline BerndA

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Einspruch/Rückbuchung Nachzahlung Strom und Gasrechnung 2005
« Antwort #4 am: 03. Februar 2006, 12:40:57 »
Hallo kaili,

Sie schreiben :

    \"Allerdings wird der Mehrpreis für Strom & Gas, der sich aus erhöhten Einkaufspreisen ergibt nicht näher aufgeschlüsselt, das heißt man kann glauben, was dargestellt wird, es aber auch lassen.\"[/list:u][/b]

    Da Sie also offensichtlich keinen Einblick in irgendwelche Kalkulationen haben, können Sie logischerweise auch nicht entscheiden, ob der Gaspreis fair oder angemessen berechnet wurde.

Daher sollten Sie die Zahlungen der Erhöhungen verweigern und nur die alten Preise mit dem Stand 10/2004 zahlen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers
    [/list:u]

 

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