@svenbianca
Da sind Sie einem Irrtum aufgesessen. Bei Stromlieferungen sorgt eine
gesetzliche Fiktion dafür, dass bei Stromlieferungen an Haushaltskunden immer die höchstmögliche Konzessionsabgabe nach KAV greift.
Im Strombereich gibt es - anders als im Gasbereich - deshalb insoweit keinen Unterschied bei der Konzessionsabgabe zwischen Grundversorgung und Sondervertrag.
Entscheidender Unterschied: § 2 Abs. 7 KAVBeim Grundversorger in einen günstigeren Tarif zu wechseln ist kein Wettbewerb, sondern Augenwischerei. Schließlich ist es der selbe Strom, den man dann auch in der Grundversorgung zu günstigeren Preisen anbieten könnte. Zudem konkurriert doch nicht der Grundversorger mit seinen \"Produkten\" gegen sich selbst.
Wer über Wettbewerb zu günstigeren Preisen kommen will, der muss einen günstigeren auswärtigen Anbieter wählen. Wenn das alle Kunden der Stadtwerke machen, wird ein auswärtige Anbieter nach drei Jahren neuer Grundversorger in dem Netzgebiet, nämlich der, der die meisten Haushaltskunden versorgt. Das ist dann Wettbewerb, weil das Stadtwerk um seinen Status als Grundversorger bangen muss, also darum Kunden künftig weiter durch eine Betätigung des Lichtschalters einfangen zu können.
Das Angebot von \"Produkten\" gegenüber der Grundversorgung ist genau der Scheinwettbewerb, den wir seit 1998 schon haben. Dieser führte u. a. zu den überteuerten Preisen.