Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils

<< < (5/12) > >>

mauszuhaus:

--- Zitat ---Original von Cremer

In der Presseerklärung des BGH steht im Absatz 2, Satz 3: \"Der Kunde ist Tarifkunde\".
Ich gehe davon aus, dass wir alle Sondertraifkunden sind.
-----------------------------------------------

Zu diesem möglicherweise juristischen Streitpunkt suche ich mehr Informationen. Kann ich bitte ein paar Hinweise auf entsprechende Feststellungen bzw Meinungen bekommen.

Insbesondere: ist der allgemeine Gasverbraucher, der einmal einen Vertrag mit geringfügig anderen Konditionen unterschrieben hat, bereits ein Sondertarifvertragskunde, obwohl keinerlei andere Rechte hat als jeder andere Verbraucher?

Danke für reichlich Tipps,
und viele Grüße!
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
@mauszuhaus

Am besten keine Begriffe verwirren.

Es gibt Tarifkunden, die in der Regel zum Grundpreistarif G und zum Kleinverbrauchstarif K beliefert werden.

Daneben bestehen Sonderabkommen zu deutlich günstigeren Preisen, diese nennt man Sonderpreise bzw. Sonderabkommenpreise (S I, S II).

\"Sondertarifkunde\" benutzen Gasversorger also nur zur babylonischen Sprachverwirrung, damit hinterher keiner mehr weiß, was er nun ist.

Alligator:
Hallo Herr Fricke

Und was ist man nun, wenn eine Besttarifsermittlung besteht?

Bei niedrigem Verbrauch also Kleinverbrauchstarif bzw. Grundpreistarif und bei hohem Verbrauch Sonderabkommen.

Wenn der Verbrauch sich nun ständig ändert, kann doch auch vom Gericht keine eindeutige Zuordnung bestimmt werden.

Freundliche Grüße aus GRZ

Der Alligator

ktown:
Hihi...schon witzig. Unser örtlicher Versorger hat per post all seinen Kunden mitgeteilt, das solch eine Besttarifermittlung vom Gesetzgeber nicht mehr erlaubt sei und deshalb neue Verträge gemacht werden müßten.

aquinatus:
Hallo, Herr Fricke!

Sie schreiben:
--- Zitat ---Es gibt Tarifkunden, ... Daneben bestehen Sonderabkommen zu deutlich günstigeren Preisen, diese nennt man Sonderpreise bzw. Sonderabkommenpreise (S I, S II).
--- Ende Zitat ---
Wie ist das nun, wenn der oertliche Energieversorger Neuzugezogene in einem Schreiben begruesst und auf die Gueltigkeit der beigelegten Allg. Bedingungen hinweist, in der naechsten Jahresabrechnung jedoch nach Sondertarif II abrechnet. Liegt dann auch (konkludent?) ein Sondervertragsverhaeltnis vor?

Wenn der oertliche Energieversorger fuer Sondervertragsverhaeltnisse eigene Sonderbedingungen vorsieht, die zB in der Preisaenderung oder Kuendigungsfrist von den Allg. Bedingungen abweichen. Muss dann der Neukunde auf die Existenz der Sonderbedingungen eigens hingewiesen werden oder muss er von sich aus darauf kommen, dass es Sonderbedingungen gibt, und von sich aus den oertlichen Energieversorger um Aushaendigung bitten (weil zB auf dessen Website ueberhaupt kein Hinweis auf Sonderbedingungen enthalten ist)?

Waere schoen, von Ihnen zu lesen.
MfG Aquinatus

P. S. Die von Alligator eingebrachte *Besttarifsermittlung* sieht dieser oertliche Energieversorger iUe auch vor ;)

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