Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
Schöfthaler:
@Fricke:
Bitte ein paar Erläuterungen zu diesem \"nach intensivsten Diskussion zwischen Experten\" entstandenen, sehr langen Erwiderungsschreiben, wenn wir das wirklich verwenden sollen ...
--- Zitat ---... dass § 315 BGB auf Tarifkundenverträge und Verträge der Grundversorgung uneingeschränkt Anwendung findet, weil dabei ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht besteht, vermöge dessen die Preise vom Gasversorgungsunternehmen nach Vertragsabschluss einseitig neu festgelegt werden können. Ich bestreite weiterhin, dass Sie mir gegenüber zur einseitigen Neufestlegung der Preise nach Vertragsabschluss berechtigt sind
--- Ende Zitat ---
Wie ist dies in seiner vollen Tiefe und Bedeutung zu erfassen? Bestreite ich hier ein \"gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht\", auf dessen Basis der §315 doch erst anwendbar ist?
--- Zitat ---... bloße Behauptungen, deren Bescheinigung Sie sich erkauft haben
--- Ende Zitat ---
Waren Sie nicht richtigerweise immer vorsichtig mit Unterstellungen?
elmex:
--- Zitat ---Original von Schöfthaler
--- Zitat ---... bloße Behauptungen, deren Bescheinigung Sie sich erkauft haben
--- Ende Zitat ---
Waren Sie nicht richtigerweise immer vorsichtig mit Unterstellungen?
--- Ende Zitat ---
Es handelt sich hierbei wohl nicht um Unterstellungen, sondern um einfaches Bestreiten im zivilprozessrechtlichen Sinne. Im Verfahren würde der Versorger somit gezwungen sein, zuerst darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ihm ein Preisänderungsrecht überhaupt zusteht. Auch wenn das von vorneherein nicht unmöglich ist, so müsste er diese (mühsame) Vorarbeit zunächst leisten, um nicht gleich mit einer Klage zu scheitern, da er im Falle einer von ihm erhobenen Zahlungsklage für die ihn begünstigenden Tatsachen beweisbelastet ist.
Andererseits trat schon ein Fall auf, in dem ein beklagter Versorger nach Feststellungsklage mehrerer Kunden (Sammelklage) zunächst einfach bestritten hatte, dass die Kläger seine Kunden waren, es also zwischen den Parteien nie zu einem Vertragsschluss gekommen war. Das mag schon für den Normalsterblichen etwas obskur sein, da im Grunde klar war, dass alle Kläger Kunden waren. Im Zivilprozeß ist ein solches Bestreiten aber ernstzunehmen und entsprechend Beweis des Gegenteils zu führen, denn sonst scheitert man mit seiner Klage...
@ Fricke: Die Musterantwort gefällt mir wirklich außerordentlich gut :evil: :tongue:
jpo312:
Danke
superhaase:
Ja die neue Musterantwort ist wirklich gut.
.... hätte ich ähnlich formuliert.... ;)
Vielen Dank dafür an alle Beteiligten!
ciao,
sh
RR-E-ft:
@Schöfthaler
Das Musterschreiben soll alle Fälle abdecken.
Die Einordnung, ob der Kunde Tarifkunde bzw. Kunde in der Grundversorgung ist oder aber ein Sonderabkommen vorliegt, ist schwierig und auch für den Kunden nicht von vornherein erkennbar. Man erkennt dies daran, in welcher Höhe die höchstzulässige Konzessionsabgabe gezahlt wird. Bei Sonderabnehmehmern beträgt die höchstzulässige KA lediglich 0,03 Cent/ kWh. Allein um diese Frage wird vor vielen Gerichten heftig gestritten.
Jeder einzelne sollte frühzeitig etwa unter Inanspruchnahme des \"Energieschutzbriefes\" seine eigene Situation durch einen Anwalt klären lassen. In einem entsprechenden Verfahren vor dem nach § 102 EnWG zuständigen Landgericht wird man sowieso anwaltliche Hilfe benötigen. Jeder sollte sich frühzeitig darauf einstellen, dass es zum Prozess kommen wird.
Auch bei diesem Musterschreiben handelt es sich lediglich um ein Angebot.
Dessen Inhalt wurde mit Anwälten diskutiert, die ständig gerichtlich in diesem Bereich auf Verbraucherseite tätig sind. Deren Erfahrungen sind eingeflossen. Dies betrifft insbesondere das umfangreiche Bestreiten.
Darüber hinaus den Inhalt mit einem breiten Publikum diskutieren zu wollen, ist weder zielführend noch hilfreich.
Wer möchte, kann zusätzlich direkt aus der Begründung der Bundesregierung zur Änderung des Kartellrechts im Energiebereich zitieren.
Man muss also das Musterschreiben nicht verwenden, sondern kann sich auch so einfach vom Versorger verklagen lassen und dann sehen, wie weit man alleine dabei kommt.... :rolleyes:
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