Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils  (Gelesen 23137 mal)

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Offline Schöfthaler

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #15 am: 02. August 2007, 00:13:41 »
@Fricke:

Bitte ein paar Erläuterungen zu diesem \"nach intensivsten Diskussion zwischen Experten\" entstandenen, sehr langen Erwiderungsschreiben, wenn wir das wirklich verwenden sollen ...

Zitat
... dass § 315 BGB auf Tarifkundenverträge und Verträge der Grundversorgung uneingeschränkt Anwendung findet, weil dabei ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht besteht, vermöge dessen die Preise vom Gasversorgungsunternehmen nach Vertragsabschluss einseitig neu festgelegt werden können. Ich bestreite weiterhin, dass Sie mir gegenüber zur einseitigen Neufestlegung der Preise nach Vertragsabschluss berechtigt sind
Wie ist dies in seiner vollen Tiefe und Bedeutung zu erfassen? Bestreite ich hier ein \"gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht\", auf dessen Basis der §315 doch erst anwendbar ist?


Zitat
... bloße Behauptungen, deren Bescheinigung Sie sich erkauft haben
Waren Sie nicht richtigerweise immer vorsichtig mit Unterstellungen?
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
http://www.E-R-N-A.de

Offline elmex

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #16 am: 02. August 2007, 08:22:17 »
Zitat
Original von Schöfthaler

Zitat
... bloße Behauptungen, deren Bescheinigung Sie sich erkauft haben
Waren Sie nicht richtigerweise immer vorsichtig mit Unterstellungen?


Es handelt sich hierbei wohl nicht um Unterstellungen, sondern um einfaches Bestreiten im zivilprozessrechtlichen Sinne. Im Verfahren würde der Versorger somit gezwungen sein, zuerst darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ihm ein Preisänderungsrecht überhaupt zusteht. Auch wenn das von vorneherein nicht unmöglich ist, so müsste er diese (mühsame) Vorarbeit zunächst leisten, um nicht gleich mit einer Klage zu scheitern, da er im Falle einer von ihm erhobenen Zahlungsklage für die ihn begünstigenden Tatsachen beweisbelastet ist.

Andererseits trat schon ein Fall auf, in dem ein beklagter Versorger nach Feststellungsklage mehrerer Kunden (Sammelklage) zunächst einfach bestritten hatte, dass die Kläger  seine Kunden waren, es also zwischen den Parteien nie zu einem Vertragsschluss gekommen war. Das mag schon für den Normalsterblichen etwas obskur sein, da im Grunde klar war, dass alle Kläger Kunden waren. Im Zivilprozeß ist ein solches Bestreiten aber ernstzunehmen und entsprechend Beweis des Gegenteils zu führen, denn sonst scheitert man mit seiner Klage...

@ Fricke: Die Musterantwort gefällt mir wirklich außerordentlich gut  :evil:  :tongue:

Offline jpo312

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #17 am: 02. August 2007, 09:23:58 »
Danke

Offline superhaase

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #18 am: 02. August 2007, 11:33:10 »
Ja die neue Musterantwort ist wirklich gut.
.... hätte ich ähnlich formuliert....  ;)

Vielen Dank dafür an alle Beteiligten!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #19 am: 02. August 2007, 12:19:01 »
@Schöfthaler

Das Musterschreiben soll alle Fälle abdecken.

Die Einordnung, ob der Kunde Tarifkunde bzw. Kunde in der Grundversorgung ist oder aber ein Sonderabkommen vorliegt, ist schwierig und auch für den Kunden nicht von vornherein erkennbar. Man erkennt dies daran, in welcher Höhe die höchstzulässige Konzessionsabgabe gezahlt wird. Bei Sonderabnehmehmern beträgt die höchstzulässige KA lediglich 0,03 Cent/ kWh. Allein um diese Frage wird vor vielen Gerichten heftig gestritten.

Jeder einzelne sollte frühzeitig etwa unter Inanspruchnahme des \"Energieschutzbriefes\" seine eigene Situation durch einen Anwalt klären lassen. In einem entsprechenden Verfahren vor dem nach § 102 EnWG zuständigen Landgericht  wird man sowieso anwaltliche Hilfe benötigen. Jeder sollte sich frühzeitig darauf einstellen, dass es zum Prozess kommen wird.

Auch bei diesem Musterschreiben handelt es sich lediglich um ein Angebot.

Dessen Inhalt wurde mit  Anwälten diskutiert, die ständig gerichtlich in diesem Bereich auf Verbraucherseite tätig sind. Deren Erfahrungen sind eingeflossen. Dies betrifft insbesondere das umfangreiche Bestreiten.

Darüber hinaus den Inhalt mit einem breiten Publikum diskutieren zu wollen, ist weder zielführend noch hilfreich.

Wer möchte, kann zusätzlich direkt aus der Begründung der Bundesregierung zur Änderung des Kartellrechts im Energiebereich  zitieren.

Man muss also das Musterschreiben nicht verwenden, sondern kann sich auch so einfach vom Versorger verklagen lassen und dann sehen, wie weit man alleine dabei kommt.... :rolleyes:

Offline mauszuhaus

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #20 am: 09. August 2007, 17:26:33 »
Zitat
Original von Cremer

In der Presseerklärung des BGH steht im Absatz 2, Satz 3: \"Der Kunde ist Tarifkunde\".
Ich gehe davon aus, dass wir alle Sondertraifkunden sind.
-----------------------------------------------

Zu diesem möglicherweise juristischen Streitpunkt suche ich mehr Informationen. Kann ich bitte ein paar Hinweise auf entsprechende Feststellungen bzw Meinungen bekommen.

Insbesondere: ist der allgemeine Gasverbraucher, der einmal einen Vertrag mit geringfügig anderen Konditionen unterschrieben hat, bereits ein Sondertarifvertragskunde, obwohl keinerlei andere Rechte hat als jeder andere Verbraucher?

Danke für reichlich Tipps,
und viele Grüße!
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Offline RR-E-ft

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #21 am: 09. August 2007, 18:53:04 »
@mauszuhaus

Am besten keine Begriffe verwirren.

Es gibt Tarifkunden, die in der Regel zum Grundpreistarif G und zum Kleinverbrauchstarif K beliefert werden.

Daneben bestehen Sonderabkommen zu deutlich günstigeren Preisen, diese nennt man Sonderpreise bzw. Sonderabkommenpreise (S I, S II).

\"Sondertarifkunde\" benutzen Gasversorger also nur zur babylonischen Sprachverwirrung, damit hinterher keiner mehr weiß, was er nun ist.

Offline Alligator

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #22 am: 11. August 2007, 23:40:26 »
Hallo Herr Fricke

Und was ist man nun, wenn eine Besttarifsermittlung besteht?

Bei niedrigem Verbrauch also Kleinverbrauchstarif bzw. Grundpreistarif und bei hohem Verbrauch Sonderabkommen.

Wenn der Verbrauch sich nun ständig ändert, kann doch auch vom Gericht keine eindeutige Zuordnung bestimmt werden.

Freundliche Grüße aus GRZ

Der Alligator

Offline ktown

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #23 am: 12. August 2007, 16:15:51 »
Hihi...schon witzig. Unser örtlicher Versorger hat per post all seinen Kunden mitgeteilt, das solch eine Besttarifermittlung vom Gesetzgeber nicht mehr erlaubt sei und deshalb neue Verträge gemacht werden müßten.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline aquinatus

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #24 am: 12. August 2007, 17:09:58 »
Hallo, Herr Fricke!

Sie schreiben:
Zitat
Es gibt Tarifkunden, ... Daneben bestehen Sonderabkommen zu deutlich günstigeren Preisen, diese nennt man Sonderpreise bzw. Sonderabkommenpreise (S I, S II).
Wie ist das nun, wenn der oertliche Energieversorger Neuzugezogene in einem Schreiben begruesst und auf die Gueltigkeit der beigelegten Allg. Bedingungen hinweist, in der naechsten Jahresabrechnung jedoch nach Sondertarif II abrechnet. Liegt dann auch (konkludent?) ein Sondervertragsverhaeltnis vor?

Wenn der oertliche Energieversorger fuer Sondervertragsverhaeltnisse eigene Sonderbedingungen vorsieht, die zB in der Preisaenderung oder Kuendigungsfrist von den Allg. Bedingungen abweichen. Muss dann der Neukunde auf die Existenz der Sonderbedingungen eigens hingewiesen werden oder muss er von sich aus darauf kommen, dass es Sonderbedingungen gibt, und von sich aus den oertlichen Energieversorger um Aushaendigung bitten (weil zB auf dessen Website ueberhaupt kein Hinweis auf Sonderbedingungen enthalten ist)?

Waere schoen, von Ihnen zu lesen.
MfG Aquinatus

P. S. Die von Alligator eingebrachte *Besttarifsermittlung* sieht dieser oertliche Energieversorger iUe auch vor ;)

Offline Alligator

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #25 am: 12. August 2007, 18:07:35 »
Zitat:\"...das solch eine Besttarifermittlung vom Gesetzgeber nicht mehr erlaubt sei und deshalb neue Verträge gemacht werden müßten.\" von ktown

Ich weiß nicht ob das stimmt. Vielleicht ist es auch nur ein Vorwand vom Gasversorger, um einen neuen Vertrag zu neuen -  für den Verbraucher ungünstigeren Bedingungen - abzuschließen????


Es grüsst der Alligator

Offline Alligator

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #26 am: 17. August 2007, 19:36:19 »
Hallo hatte letzte Woche folgende Frage gestellt, kann mir darauf bitte jemand antworten?

Und was ist man nun, wenn eine Besttarifsermittlung besteht?

Bei niedrigem Verbrauch also Kleinverbrauchstarif bzw. Grundpreistarif und bei hohem Verbrauch Sonderabkommen.

Wenn der Verbrauch sich nun ständig ändert, kann doch auch vom Gericht keine eindeutige Zuordnung bestimmt werden.

Und ist diese Besttarifermittlung heute noch möglich oder vom Gesetzgeber nicht mehr erlaubt? (Kann ich mir gar nicht vorstellen)

Freundliche Grüße aus GRZ

Der Alligator

Offline Cremer

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #27 am: 17. August 2007, 20:04:02 »
@Alligator,

lesen Sie doch mal im EnWG § 1:  güntig wie möglich

d.h.
Am Ende des Abrechnungsjahres, und nur dieses gilt, weil alles andere Vorauszahlungen sind, wird nach \"Bestpreis\" abgerechnet
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #28 am: 17. August 2007, 20:24:48 »
@Alligator

Wer jahrelang zu Sonderabkommen- Preisen abgerechnet wurde, hat ein Sonderabkommen.  Die Frage wurde hier schon so oft beantwortet (gerade heute für Jena) und passt zudem nicht in diesen Thread.

@Cremer

Ich werde nicht daraus schlau, was Sie dem geneigten Leser vermittelten wollten, der sich die Frage stellt, ob er Sonderabnehmer oder aber Kunde in der Grundversorgung ist.

Offline Alligator

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Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils
« Antwort #29 am: 19. August 2007, 00:53:18 »
@Fricke

Sorry, ich habe in diesem Thread weiter oben über dieses Thema gelesen und habe daran meine Frage angeknüpft.

MfG  Alligator

 

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