@Schöfthaler
Das Musterschreiben soll alle Fälle abdecken.
Die Einordnung, ob der Kunde Tarifkunde bzw. Kunde in der Grundversorgung ist oder aber ein Sonderabkommen vorliegt, ist schwierig und auch für den Kunden nicht von vornherein erkennbar. Man erkennt dies daran, in welcher Höhe die höchstzulässige Konzessionsabgabe gezahlt wird. Bei Sonderabnehmehmern beträgt die höchstzulässige KA lediglich 0,03 Cent/ kWh. Allein um diese Frage wird vor vielen Gerichten heftig gestritten.
Jeder einzelne sollte frühzeitig etwa unter Inanspruchnahme des \"Energieschutzbriefes\" seine eigene Situation durch einen Anwalt klären lassen. In einem entsprechenden Verfahren vor dem nach § 102 EnWG zuständigen Landgericht wird man sowieso anwaltliche Hilfe benötigen.
Jeder sollte sich frühzeitig darauf einstellen, dass es zum Prozess kommen wird.Auch bei diesem Musterschreiben handelt es sich lediglich um ein Angebot.
Dessen Inhalt wurde mit Anwälten diskutiert, die ständig gerichtlich in diesem Bereich auf Verbraucherseite tätig sind. Deren Erfahrungen sind eingeflossen. Dies betrifft insbesondere das umfangreiche Bestreiten.
Darüber hinaus den Inhalt mit einem breiten Publikum diskutieren zu wollen, ist weder zielführend noch hilfreich.
Wer möchte, kann zusätzlich direkt aus
der Begründung der Bundesregierung zur Änderung des Kartellrechts im Energiebereich zitieren.
Man muss also das Musterschreiben nicht verwenden, sondern kann sich auch so einfach vom Versorger verklagen lassen und dann sehen, wie weit man alleine dabei kommt.... :rolleyes: