Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin

Durch Tarifwechsel automatisch Sondervertragskunde und mögliche Folgen für den Widerspruch?

<< < (2/2)

eislud:
@Rippraff

im Musterbrief des Bundes der Energieverbraucher sind beide Aspekte, also § 307 und § 315, berücksichtigt worden. Das sicherlich schon deshalb, weil die Vertragsgestaltung nicht immer eine eindeutige Zuordnung zu Grundversorgungsvertrag oder Sondervertrag zuläßt.
Musterschreiben an den Gas- / Stromversorger

In Kürze:
Wenn Grundversorgung, dann regelmäßig einseitige Leistungsbestimmung und damit § 315 BGB.
Wenn außerhalb der Grundversorgung, dann regelmäßig keine einseitige Leistungsbestimmung, sondern Einigung auf Anfangspreis und Preisanpassungsklausel die dem Transparenzgebot des § 307 BGB unterliegt.

Vielleicht auch mal noch grundsätzlich in den ersten Beiträgen im Forum Grundsatzfragen oder beim Bund der Energieverbraucher hier stöbern.

 Gruss eislud

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln