Energiepreis-Protest > Energieversorgung Inselsberg
Strom: neue Preise ab 01.08.2007 Grund- und Ersatzversorgung
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DieAdmin:
Hallo @all,
die EVI veröffentlicht ein neues Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung:
http://www.evi-energy.de/page.php?page=/evi/strom/grundversorgung01082007.html&navid=5
Bezüglich der Preisänderung kann ich keine Berechnung machen, da ich bisher nach EVIprivatstrom abgerechnet wurde. Und diese noch unverändert dastehen:
http://www.evi-energy.de/page.php?page=/evi/strom/preisliste_eigen.html&navid=3
Muss ich auch für diesen Gesamtpreis (Grund- und Ersatzversorgung) trotzdem die Unbilligkeit einwenden? Denn es könnte ja sein, dass mich die EVI später in den Allgemeinen Tarif mal einstuft?
Schöne Grüße aus Friedrichroda
eislud:
Hallo @Evitel2004,
ich würde meinen, dass man nur dort die Unbilligkeit einwendet, wo man auch betroffen ist. Kommt man später in einen anderen Tarif, wendet man dann dort die Unbilligkeit gegen den neuen Tarif ein.
Gruss eislud
DieAdmin:
@Eislud,
danke schön für die Antwort. :)
Ich denke mal, das mir die EVI mitteilt, wenn sie mich in die Grund- und Ersatzversorgung einstuft und dem Fall, weiß ich nun, wie ich vorzugehen hab ;).
DieAdmin:
In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen ist zu lesen, dass die Erhöhung bei 10,9 % liegt. 8o
http://www.vzth.de/presse.php?id=398
--- Zitat ---Der Wegfall der Tarifgenehmigungspflicht wird besonders ausgenutzt in Weimar (+11,6 %), Gera (+11,2% bzw. +13,6%), Greiz (+11 %), Waltershausen (+10,9%) und in Altenburg (+9,9%).
--- Ende Zitat ---
Und zeitgleich mit der Ankündigung unterbreitet die EVI das Vertragsangebot einigen Kunden
Stromlieferungsvertrag, Angebot vom 22.06.07 und wenn die Kunden nicht unterschreiben, fallen sie genau in den Tarif
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