Energiepreis-Protest > Vattenfall Hamburg

Kündigung bei §315-Widerspruch

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RR-E-ft:
@rolo-tomasi-04

Gegen die Kündigung eines Grundversorgungsvertrages kann man auf Feststellung klagen, dass das Vertragsverhältnis ungekündigt fortbesteht, der Grundversorgung gem. § 36 EnWG iVm. StromGVV zur Lieferung über den 31.08.2007 hinaus verpflichtet ist.

Das sollte man auch schnell tun, wenn man vom Grundversorger weiterbeliefert werden will. Zuständig ist gem. § 102 EnWG das Landgericht, weshalb man sich gem. § 78 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss.

rolo-tomasi-04:
@RR-E-ft

Vielen Dank. Das war genau die Information, die ich gesucht habe.

rolo-tomasi-04:
@RR-E-ft

Ich habe erfahren, dass man gegen die Kündigung durch meinen Versorger eine \'Einstweilige Verfügung\' erwirken muss, um diese nicht wirksam werden zu lassen.

Wie ist das weitere Verfahren, wenn diese \'Einstweilige Verfügung\' durch das Gericht verfügt wird?

Viele Grüsse,
Rolo

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