Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo

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RR-E-ft:
@Tilt

Bildlich gesprochen:

Wenn man alle Wunder in Frage stellen wollte, hätten wir auch kein Weihnachten mehr zu feiern.

So ähnlich verhält  es sich  hier:

Nur wer der Mysterien der deutschen Gaswirtschaft nicht in Frage stellt, darf weiter auf die reiche Beschenkung hoffen und sich daran erfreuen. Das ist wie im wirklichen Leben. :D

Fängt man erst an, darüber nachzudenken, will sich die rechte Freude nicht mehr einstellen.

Komme also bitte niemand mit dem Argument, man müsste nun die Weihnachtsgeschenke zurückgeben, weil es gar keinen Weihnachtsmann gibt, womöglich habe man gar dem alten Mann mit der Larve Jahr für Jahr etwas geklaut und sich dadurch ggf. strafbar gemacht. Immerhin hatte man dem Zausel ja auch immer sein Gedicht aufzusagen. Es bestand also jahrelang Einvernehmen: Erst das Gedicht und ggf. noch ein kleines Ständchen, dann aber auch die Gaben.

pippo:
Als Kunde von RWE Westfalen-Weser-Ems habe ich seit 2004 gegen alle Preise und Preiserhöhungen Einspruch eingelegt (mit den hier bekannten Formschreiben) und meine Jahresrechnungen immer nur mit dem Arbeitspreis von 2004 beglichen bzw. die Abschlagszahlungen auf diesen Arbeitspreis angepaßt.

Nun habe ich von RWE zunächst zwei Schreiben mit neuen Sonderverträgen bekommen, die ich ignoriert habe. Dann kam nun das dritte Schreiben mit der Kündigung des alten Vertrages zum 30.11.2007. Diesmal war allerdings ein Grundversorgungsvertrag dabei, den ich unterschreiben soll. Das liegt wohl daran, das im letzten Jahr erstmals mein Verbrauch unter die Marke vom 10000kwh gesunken ist und ich nun Tarifkunden bin (so wurde ich auch in der letzten Jahresrechnung vom September abgerechnet).

Der Vertrag mit RWE stammt ebenfalls aus dem Jahr 2004. Damals war folgende Formulierung für Neukunden üblich (habe ich schon bei zwei weiteren Verträgen aus der Zeit so vorgefunden):



Gaslieferungsvertrag
Zwischen
xxx

und

yyy

Für die Gasversorgung von:

Sonderkunden: auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Sonderkunden (AVB-SK)

Tarifkunden: auf der Grundlage der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)

Für die Anwendung der jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung ist der im Rahmen der Abrechnung festgestellte Gasverbrauch maßgeblich. Die jeweiligen Allgemeinen  Bedingungen für die gasversorgung sind Bestandteil dieses Vertrages und wurden dem Kunden ausgehändigt.
...
Die Gaslieferung erfolgt zu den in den jeweils gültigen Preisblättern der RWE Westfalen Weser Ems AG aufgeführten Konditionen.
...


Dieser Vertrag musste unterschrieben an RWE zurückgesandt werden. Das habe ich gemacht, obwohl ich keine der Allgemeinen Bedingungen erhalten habe.

Ich habe auch bisher nirgends eine AVB-SK von RWE gefunden. (Bei anderen Gaslieferanten habe ich so etwas schonmal gesehen. Dort wird dann aber wieder auf die AVBGasV verwiesen, was ja vollkommen unsinnig ist.)

Aber laut letzter Abrechnung bin ja sowieso jetzt Tarifkunde und somit gilt ja die AVBGasV und die läßt in §32 ja bekanntlich eine Kündigung zu.

Wie ich das sehe, macht für mich ein Anzweifeln der Rechtmäßigkeit der Kündigung nun keine Sinn.

Beantworte ich das Schreiben aber gar nicht, dann überführt mich RWE automatisch in den neuen Vertrag und setzt. mein Einverständnis voraus.
Damit würde ich dann ja auch stillschweigenund den Preis akzeptieren.

Macht es Sinn nun schonmal im voraus gegen die Preise des neuen Vertrages zu widersprechen bzw. gegen den ganzen Vertrag ???

@RR-E-ft

Da Ihre Beiträge an mancher Stelle doch recht heftig kritisiert werden, möchte ich hier mal ausdrücklich ein Lob aussprechen. Ich als nicht-Jurist lese die Beiträge immer mit grossem Interesse und merke dadurch immer wieder das man eben nicht mit gesundem Menschenverstand allein weiterkommt.
Also Besten Dank für die vielen Beiträge.

RR-E-ft:
@pippo

Wenn im Jahre 2004 ein Sonderabkommen bestand, d.h. zu diesem abgerechnet wurde, dann ist es eben so, vgl. oben.

Dieser Sondervertrag gilt so lange weiter, bis er beendet wird. Die Beendigung setzt die wirksame Kündigung oder den Wegfall eines Vertragspartners, etwa durch den Tod, voraus.

Ob der Versorger ein ordnungsgemäßes Kündigungsrecht hat, hängt davon ab, ob ein solches konkret bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die AVBGasV gilt nicht. Was sonst üblicherweise mit Neukunden vereinbart wurde, ist auch unbeachtlich, weil es darauf ankommt, was mit dem konkreten Kunden vereinbart wurde, § 305 II BGB.

Wenn also bei Abschluss des konkreten Vertrages in 2004 kein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung vereinbart wurde (dass ein solches vereinbart wurde, muss der Versorger beweisen), so lässt sich dieser Vertrag durch den Versorger auch nicht ordnungsgemäß kündigen.

Ob man Tarifkunde ist, ergibt sich also nicht aus der letzten Abrechnung. Diese ist ggf. falsch, weil die falschen Preise zur Abrechnung gebracht wurden, wenn in 2004 ein Sonderabkommen abgeschlossen wurde.

Schließlich ist es auch möglich, dass ein Sonderabkommen eine Bestpreis- Abrechnung vorsieht. Kommt nach dieser Bestpreis- Abrechnung zufällig der Tarifkundenpreis zur Anwendung, wird man dadurch trotzdem nicht zum Tarifkunden, sondern bleibt Sondervertragskunde.

scheukett:
Hi @ Deepdiver und RR-E-ft  

Auf mein Schreiben (siehe dazu auch 19.09.07 hier im Forum) hat sich die RWE (Herr Südmeier) nun telefonisch bei mir gemeldet. Der Tenor war: Wir (die RWE und ich) kommen uns derzeit nicht näher und können keinen Konsens finden. So bleibt derzeit alles wie es ist (Einspruch von 2005 inkl. Abrechnungsstand). Wir werden uns wieder kontaktieren, wenn es eine neue Gesetzeslage gibt.

So kann es auch kommen, man mag es kaum glauben.

Dennoch gehe ich davon aus meine Jahresabrechung  korrigieren zu müssen.
Mal schauen, wie es weiter geht.

Aber hier nochmals eine Empfehlung an alle: Unterschreibt keinen Sondervertrag.

Also RR-E-ft war mein Schreiben wohl nicht komplett überflüssig... :-)

Tilt:
@Scheukett: Super - das freut mich ehrlich!

Ich habe mich auch dazu entschieden den Sondervertrag NICHT ( :D glatt vergessen 1x edit) zu unterschreiben. Ich mache gar nichts mehr außer meine mtl. Raten zu zahlen.


Gruß,
T|Lt

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