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Autor Thema: Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?  (Gelesen 8314 mal)

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Offline Nelle

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Hallo,
ich habe auch das Musterschreiben abgeschickt und heute folgende Antwort von der EWV-Stolberg bekommen:

Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben und nutzen gerne die Gelegenheit, Ihnen den Sachverhalt näher darzustellen.

Die EWV hat ihre Erdgaspreise zum letzten Mal vor knapp 2 Jahren erhöht. Im März 2004 hat die EWV den Preis für Erdgas sogar um 8% gesenkt. Diese Preissenkung wurde möglich, da unser Unternehmen beim Erdgaseinkauf alle Möglichkeiten des liberalisierten Energiemarktes ausgeschöpft und daraus erzielten Vorteile an die Kunden weitergegeben hat. Lässt man diese Preissenkung außer acht, steigt der Preis für den durchschnittlichen Erdgaskunden im Jahr 2004 nur um 2,5% (2,90 Euro im Monat).

Grund für die Preiserhöhung zum 01.10.2004 sind die drastisch gestiegenen Ölpreise. Allein im August 2004 ist Öl im Vergleich zum ersten Quartal 2004 um 27% teurer geworden. Nach dem 01.10.2004 bis zum heutigen Zeitpunkt sind die Bezugskosten für Erdgas, bedingt durch die Kopplung an den Ölpreisen, nochmals um 13% gestiegen, so dass die Preise seitens der EWV zum 01.01.2005 angepasst werden mussten.

Da die EWV als regionaler Weiterverteiler mit ihren Vorlieferranten langfristige Bezugskonditionen vereinbart hat, die ebenfalls an die Ölpreisentwicklung gekoppelt sind, können wir lediglich auf Preissteigerungen reagieren. Diese Ölpreisbindung ist branchentypisch und die EWV ist an diese Verträge gebunden. Selbstverständlich sind wir auch berechtigt, die gestiegenen Preise an die Kunden weiterzugeben. Wir weisen darauf hin, dass mit den beiden Preisanpassungen die jeweiligen Bezugspreissteigerungen nicht in vollem Umfang weitergegeben worden ist.

Die Ölpreisbindung ist jedoch keine Einbahnstraße: Sie gewährleistet, dass die Erdgaspreise bei fallenden Ölpreisen auch wieder sinken. Der große Vorteil der Ölpreisbindung ist auch, dass sie willkürliche Preiserhöhungen verhindert und Preisspitzen glättet.

Nach alledem wird deutlich, dass die vorgenommenen Preisanpassungen nicht der Renditesteigerung unseres Unternehmens dienen, sondern wirtschaftlich erforderlich sind und lediglich unsere Bezugskosten widerspiegeln.

Ihren Einspruch halten wir aus den genannten Gründen für nicht berechtigt. Wir werden die nächste Jahresabrechnung auf Basis Ihres Verbrauchs und der von uns veröffentlichten Preise erstellen und bitten Sie, diese entsprechend zu begleichen.

Eine Beschränkung Ihrer Einzugermächtigung nur zum Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen bzw. zu Preisen mit einem von Ihnen vorgegebenen Aufschlag lehnen wir ab. Wir haben deshalb die bisher bestehende Einzugsermächtigung gelöscht. Zukünftig bitten wir um Überweisung der fälligen Beträge zu den Ihnen bekannten Terminen.

Freundliche Grüße
EWV
-----

So, nun habe ich es noch einmal gelsen bzw gleich abgeschrieben und stelle mir folgende Fragen:

Widerspricht sich die EWV nicht, wenn sie im zweiten Aschnitt sagen, dass Sie aufgrund ihrer ausgeschöpften Möglichkeiten auf dem liberalen Energiemarkt Vorteile geschöpft haben um dann im weitern Verlauf (4. Abschnitt) zu behaupten, dass Sie aufgrund langfristiger Bezugskonditionen mit ihrem Vorlieferanten an deren Preiserhöhungen gebunden sind?

Ansonsten muss ich sagen, erklärt mir diese Schreiben nicht, warum denn mein Erdgaspreis steigen soll. Schon gar nicht werden, wie im Musterschreiben gefordert, irgendwelche Kalkulationen offen dargelegt. Für mich ist dieses Schreiben, bis auf die letzten beiden Absätze, \"Wischiwaschi\".

Aber was nun, sprach Zeus?
Ich werde nun meinen Abschlag in gewohnter Höhe weiter zahlen. Meine Endabrechnung kommt immer im August, die Abschläge sind also bereits bis August 2005 festgesetzt. Wenn ich diese nun jetzt immer Pünktlich überweise, kann mir ja nichts passieren.

Aber was dann, wenn die Endabrechnung ins Haus kommt? Einfach die Endabrechnung auf alten Preis +2% kürzen?

Muss ich jetzt noch einmal auf dieses nette Schreiben reagieren, um meinem Versorger mitzuteilen, dass ich mich sehr über sein Schreiben gefreut habe, es jedoch nicht Aussagekräftig ist und er mir den geforderten Sachverhalt (Kalkulation) nicht dargelegt hat? Muss ich nochmals meinen Widerspruch zu der Erhöhung erklären bzw. daraufhinweisen, dass ich den Einspruch nicht zurück ziehe?

Über einen Rat, was ich nun machen soll, wäre ich sehr dankbar.

Achja und was ich ganz vergessen habe:
*Ironie an*
Ich bin echt froh, dass ich einen Versorger habe, der nicht seine komplett gestiegenen Einkaufspreise an mich weiter gibt (siehe Ende des 4.Abschnitt)
*ironie aus*

Offline Cremer

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Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?
« Antwort #1 am: 19. Januar 2005, 08:32:22 »
Hallo Nelle

Ich schlage vor nochmals zu antworten. Letzteres Schreiben gilt immer.

Endabrechnung auf Preis 2004 + 2% kürzen

Wenn der Versorger schreibt, er hat nicht alle Preissteigerungen seiner Bezugspreise in vollem Umfang weitergegeben, dann hat er eine gute Kalkulation. Er hat also kalkulatorisch \"noch Luft\", sein Ergebnis schmälert sich nur. Er gibt indirekt zu (Eigentor), dass seine Preise sind zu hoch. Ich würde überlegen, ob Sie Widerspruch gemäß § 315 BGB gegen das zu hohe Gaspreiseniveau ansich einlegen sollten. Gegen zu hohe Preissteigerungen hatten Sie ja bereits getan.  :wink:  

Wie Herr fricke bereits ausführte, sind dies juristisch zwei unterschiedliche Paar Schuhe
Ich mache das  bei uns bereits.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?
« Antwort #2 am: 19. Januar 2005, 13:17:57 »
@ Nelle

Lesen Sie bitte auch unter \"Fragen und Antworten\" nach und informieren Sie sich regelmäßig hier und unter \"Neuigkeiten\" auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Nelle

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Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?
« Antwort #3 am: 20. Januar 2005, 20:37:10 »
Zitat
@ Nelle

Lesen Sie bitte auch unter \"Fragen und Antworten\" nach und informieren Sie sich regelmäßig hier und unter \"Neuigkeiten\" auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt


Können Sie da auch einen Link posten, ich suche diese Rubriken, kann sie aber irgendwie nicht finden.

Gruß
Nelle

Offline Cremer

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Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?
« Antwort #4 am: 20. Januar 2005, 21:14:23 »
@ Nelle

ich doch einfach zu finden:
Der Link heißt:
energiepreise-runter.de
Fragen und Antworten zu § 315

http://www.energienetz.de/index.php4?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1445&&SID=f332342bc255d7b4f2bf0ff6f63df0c7
MFG
Gerd Cremer
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Offline Hennessy

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Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?
« Antwort #5 am: 20. Januar 2005, 21:37:36 »
@ Cremer

Immer nur § 315 BGB - egal was passiert?

Ist das eine sinnfällige Argumentation - ich überlege noch ..................

Alle Versorger haben \"Luft\" - ansonsten wäre die Verantwortlichen nicht mehr lange verantwortlich - ist doch eigentlich trivial oder? :P

Offline Cremer

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Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?
« Antwort #6 am: 20. Januar 2005, 22:59:16 »
Lieber Hennessy,

ist leider so!

Wir Verbraucher haben nur die eine Möglichkeit nach § 315 BGB, sofern die Voraussetzungen in den Verträgen vorhanden sind, um die Öffnung nach § 315 zu ermöglichen.

Bei unseren Stadtwerken weißt der Geschäftsbericht 2003 6,1 Mio € Ertrag aus, wovon 2,4 Mio € an die Mitanteilseigner Saargas und RWE fließen, der Rest in Höhe von 3,6 Mio € geht nach einem \"Gewinnabführungsvertrag\" an die Holding, die wiederum zu 100% der Stadt gehört und Parkhäuser u d Parkplätze, Schwimmbäder finanziert. Für einen Versorger, der für die Daseinsvorsorge da ist, billige ich max. einen Gewinn von 3-5% zu.

Alles andere ist Abzocke!!

Übrigens, die Holding soll nach dem Wirtschaftsplan der Stadt den Ertrag in 2002 mit 392 TEURO bis 2007 auf 1,7 Mio TEURO ansteigen. Damit finanziert sich auch die Stadt!!!! Denn 3,6 Mio € sind immerhin 5% des städtischen Haushaltes!!

Deshalb habe ich auch Wiederspruch genen die zu hohen Preise eingelegt.

Diese Spielchen sind Ihnen aber vermutlich bekannt, sie werden überall in Deutschland vollzogen und heißen Quersubventionierung
MFG
Gerd Cremer
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