Hallo,
ich habe auch das Musterschreiben abgeschickt und heute folgende Antwort von der EWV-Stolberg bekommen:
Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben und nutzen gerne die Gelegenheit, Ihnen den Sachverhalt näher darzustellen.
Die EWV hat ihre Erdgaspreise zum letzten Mal vor knapp 2 Jahren erhöht. Im März 2004 hat die EWV den Preis für Erdgas sogar um 8% gesenkt. Diese Preissenkung wurde möglich, da unser Unternehmen beim Erdgaseinkauf alle Möglichkeiten des liberalisierten Energiemarktes ausgeschöpft und daraus erzielten Vorteile an die Kunden weitergegeben hat. Lässt man diese Preissenkung außer acht, steigt der Preis für den durchschnittlichen Erdgaskunden im Jahr 2004 nur um 2,5% (2,90 Euro im Monat).
Grund für die Preiserhöhung zum 01.10.2004 sind die drastisch gestiegenen Ölpreise. Allein im August 2004 ist Öl im Vergleich zum ersten Quartal 2004 um 27% teurer geworden. Nach dem 01.10.2004 bis zum heutigen Zeitpunkt sind die Bezugskosten für Erdgas, bedingt durch die Kopplung an den Ölpreisen, nochmals um 13% gestiegen, so dass die Preise seitens der EWV zum 01.01.2005 angepasst werden mussten.
Da die EWV als regionaler Weiterverteiler mit ihren Vorlieferranten langfristige Bezugskonditionen vereinbart hat, die ebenfalls an die Ölpreisentwicklung gekoppelt sind, können wir lediglich auf Preissteigerungen reagieren. Diese Ölpreisbindung ist branchentypisch und die EWV ist an diese Verträge gebunden. Selbstverständlich sind wir auch berechtigt, die gestiegenen Preise an die Kunden weiterzugeben. Wir weisen darauf hin, dass mit den beiden Preisanpassungen die jeweiligen Bezugspreissteigerungen nicht in vollem Umfang weitergegeben worden ist.
Die Ölpreisbindung ist jedoch keine Einbahnstraße: Sie gewährleistet, dass die Erdgaspreise bei fallenden Ölpreisen auch wieder sinken. Der große Vorteil der Ölpreisbindung ist auch, dass sie willkürliche Preiserhöhungen verhindert und Preisspitzen glättet.
Nach alledem wird deutlich, dass die vorgenommenen Preisanpassungen nicht der Renditesteigerung unseres Unternehmens dienen, sondern wirtschaftlich erforderlich sind und lediglich unsere Bezugskosten widerspiegeln.
Ihren Einspruch halten wir aus den genannten Gründen für nicht berechtigt. Wir werden die nächste Jahresabrechnung auf Basis Ihres Verbrauchs und der von uns veröffentlichten Preise erstellen und bitten Sie, diese entsprechend zu begleichen.
Eine Beschränkung Ihrer Einzugermächtigung nur zum Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen bzw. zu Preisen mit einem von Ihnen vorgegebenen Aufschlag lehnen wir ab. Wir haben deshalb die bisher bestehende Einzugsermächtigung gelöscht. Zukünftig bitten wir um Überweisung der fälligen Beträge zu den Ihnen bekannten Terminen.
Freundliche Grüße
EWV-----
So, nun habe ich es noch einmal gelsen bzw gleich abgeschrieben und stelle mir folgende Fragen:
Widerspricht sich die EWV nicht, wenn sie im zweiten Aschnitt sagen, dass Sie aufgrund ihrer ausgeschöpften Möglichkeiten auf dem liberalen Energiemarkt Vorteile geschöpft haben um dann im weitern Verlauf (4. Abschnitt) zu behaupten, dass Sie aufgrund langfristiger Bezugskonditionen mit ihrem Vorlieferanten an deren Preiserhöhungen gebunden sind?
Ansonsten muss ich sagen, erklärt mir diese Schreiben nicht, warum denn mein Erdgaspreis steigen soll. Schon gar nicht werden, wie im Musterschreiben gefordert, irgendwelche Kalkulationen offen dargelegt. Für mich ist dieses Schreiben, bis auf die letzten beiden Absätze, \"Wischiwaschi\".
Aber was nun, sprach Zeus?
Ich werde nun meinen Abschlag in gewohnter Höhe weiter zahlen. Meine Endabrechnung kommt immer im August, die Abschläge sind also bereits bis August 2005 festgesetzt. Wenn ich diese nun jetzt immer Pünktlich überweise, kann mir ja nichts passieren.
Aber was dann, wenn die Endabrechnung ins Haus kommt? Einfach die Endabrechnung auf alten Preis +2% kürzen?
Muss ich jetzt noch einmal auf dieses nette Schreiben reagieren, um meinem Versorger mitzuteilen, dass ich mich sehr über sein Schreiben gefreut habe, es jedoch nicht Aussagekräftig ist und er mir den geforderten Sachverhalt (Kalkulation) nicht dargelegt hat? Muss ich nochmals meinen Widerspruch zu der Erhöhung erklären bzw. daraufhinweisen, dass ich den Einspruch nicht zurück ziehe?
Über einen Rat, was ich nun machen soll, wäre ich sehr dankbar.
Achja und was ich ganz vergessen habe:
*Ironie an*
Ich bin echt froh, dass ich einen Versorger habe, der nicht seine komplett gestiegenen Einkaufspreise an mich weiter gibt (siehe Ende des 4.Abschnitt)
*ironie aus*