Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke Kreuznach kündigen mir den Energieclub-Vertrag !
Cremer:
Hallo
Habe heute ein Schreiben der Stadtwerke Kreuznach erhalten, welches ich Ihnen nicht vorenthalten möchte, stellt es doch in der ganzen Betrachtung einen neuen Aspekt dar, weil erstmalig ein Stadtwerk einem Verbraucher den Vertrag (Kreuznach Energiepaket) kündigt. Der Energieclub als Kreuznacher Energiepaket setzt Einzugsermächtigung voraus. Dafür erhält man 10 % Rabatt auf den Arbeitspreis bei Strom und Gas.
Wörtlich:
Sie haben mit Ihrem Schreiben angekündigt, unsere Abschläge/Rechnungen für Gaslieferungen in 2005 zu kürzen und haben zudem ihre Einzugsermächtigung begrenzt.
Wir möchten Sie bitten, diesen Schritt - auch in Ihrem eigenen Interesse - noch einmal zu überdenken. Sie können Ihre Rechtsposition auch dadurch wahren, dass Sie unsere Preise nur unter Vorbehalt zahlen. Die in Ihrem Schreiben geäußerten Rechtsauffassungen sind so nicht zutreffend. Das haben uns auch unsre auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwälte bestätigt. Um Sie nicht mit langen juristischen Ausführungen zu behelligen, haben wir nachfolgend nur die wesntlichen Argumente aufgezählt:
- Sie verletzen Ihre vertraglichen Verpflichtungen, wenn Sie einseitig kürzen. Wir sind zur Vorleistung - der Gaslieferung - verpflichtet, im Gegenzug müssen Sie die Abschlagrechnungen begleichen.
- Das von Ihnen behauptete Kürzungsrecht (§315 BGB) wird durch spezielle Regelungen in der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\" (im Folgenden; AVBGasV) ausgeschlossen.
- § 30 AVBGasV erlaubt eigenmächtige Rechnungskürzungen nur bei \"offentsichtlichen Fehlern der Rechnung\". Ein solcher Fehler liegt nicht vor.
- Nach § 32 Abs. 2 AVBGasV hätten Sie das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf unsere Bekanntgabe der Preiserhöhung hin kündigen können. Das haben Sie nicht getan. Damit sind die neuen Preise vereinbart.
- Die Höhe der Abschlagszahlungen ist von uns festzusetzen (§ 25AVBGasV).
Die von Ihnen vorgenommen Beschränkung der Einzugsermächtigung ist für uns so nicht handhabbar. Wir müssten Ihre Einzugsermächtigung insgesamt als widerrufen betrachten.
Damit können wir Ihnen auch nicht weiter den günstigen Tarif ENERGIE-CVLUB gewähren. Die Energieversorgung im Haushaltskundenbereich ist zur Kostenbegrenzung auf die effiziente und automatische Abwicklung des Rechnungswesen angewiesen. Diese effiziente und kostengünstige Abwicklung ist aufgrund ihrer Einschränkung nicht mehr möglich, daher besteht auch kein Anspruch auf weitere Gewährung unseres vergünstigsten Tarifs.
Außerdem entsteht für Sie zusätzlicher Aufwand, weil Sie zukünftig jede unserer Abschläge/Rechnungen wieder einzeln überweisen müssen. Möglicherweise entstehen Ihnen dadurch auch noch zusätzliche Bankgebühren.
Weiterhin kommen im Falle einer späteren Einforderung der Zahlungsrückstände erhebliche Verzugszinsen auf Sie zu.
Zudem müßten wir die Kosten des evtl. Mahnverfahrens von Ihnen zurückfordern. Gegebenenfalls müßten wir unsere Forderungen sogar in gerichtlichen Verfahren durchsetzen. Sie werden verstehen, dass wir diese Maßnahmen nur ungern ergreifen, aber letztlich bleibt uns keine andere Wahl, weil wir auch den anderen Bürgern der Stadt Bad Kreuznach gegenüber dazu verpflichtet sind, das Unternehmen Stadtwerke wirtschaftlich zu betreiben.
Sie können diese unangenehmen und unnötigen Konsequenzen vermeiden und gleichzeitig Ihre Rechtsposition wahren, indem Sie unsere Rechnungen nur unter Vorbehalt bezahlen. Wir sind zwar sicher, dass unsere Preeise den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und angesichts unserer Kostensituation auch angemessen sind. Zudem liegen unsere Preise im unteren Durchschnitt der deutschen Energiepreise. Daher sehen wir für Ihren Vorbehalt keine Grundlage, würden ihn aber trotzdem hinnehmen, auch weil wir sicher sind, dass sich im Laufe des Jahres herausstellen wird, dass die gegen unsere Preise erhobenen Vorwürfe unberechtigt sind. Durch den Verzicht auf unberechtigte Rechnungskürzungen hätten Sie dann die vorgenannten Nachteile (Umstufung in anderen Tarif, Verzugszinsen, Mahnkosten) vermieden.
Mit dem beigefügten Vordruck können Sie Ihren Protest auf einen Vorbehalt umstellen. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass sich die Frage der Angemessenheit unserer Preise so ohne zusätzliche und völlig unnötige Kosten klären läßt.
Bitte schicken Sie die Einverständniserklärung mit dem beiliegenden Freiumschlag bis zum 10.2.05 an die Stadtwerke Bad Kreuznach unterschrieben zurück. Sollte uns zu diesem Zeitpunkt die Erklärung nicht vorliegen, werden wir den Energie-club fristgemäß zum nächsten Termin kündigen, da die Voraussetzungen (Einzugsermächtigung) nicht mehr gegeben ist.
Die erste Abschlagzahlung am 1.2.05 werden wir nicht von Ihrem Konto abbuchen. Sobald Ihrer Einverständniserklärung bei uns eingegangen ist, werden wir die Abbuchung nachholen. Sollten Sie uns die Einverständniserklärung nicht erteilen, dann bitten wir um fristgerechten Ausgleich des Abschlagsbetrages.
MfG
ppa. Moldhäufel i.V. Fritz
Soweit dazu.
Dies ist ein Serienbrief der Stadtwerke. Sie gehen nicht explizit auf meine diversen Schreiben ein, da nicht im Kopf (Ihre Nachricht) erwähnt. Ich hatte viele Schreiben geschickt. Es wird nur auf die Gaspreise eingegangen, ich hatte aber auch gegen die Strompreise Widerspruch eingelegt.
Es ist erstaunlich, dass die Stadtwerke die Voraussetzungen einer Einzugsermächtigung unter diesen Bedigungen, nämlich der Begrenzung, als nicht mehr gegen ansieht!
Die behaupten, das meine Rechtsposition gewahrt wäre, wenn ich unter Vorbehalt zahle. Nein !!!!
Dann muss ich klagen gegen Rückzahlung, nicht die Stadtwerke!!
Sie behaupten mit Berufung auf die AVBGasV § 25, dass Sie das Recht hätten der Festsetzung der Höhe der Abschläge. Steht so nicht in der AVBGasV drin, wer die Höhe festsetzt.
Ich hätte auch mit zweiwöchiger Frist nach Bekanntgabe der Preiserhöhung kündigen können. Bei wem hätte ich Gas beziehen sollen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) bestätigt mir schriftlich, dass die Stadtwerke Kreuznach eine marktbeherrschende Stellung haben. Damit gilt § 315! Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des MWVLW vom 22.1.05, dass sie alle 38 Gasversorger in Rheinland-Pfalz eingehend prüfen,. Ich habe dem Minister geschriebn, dass hier in dem Fall der Stadtwerke Kreuznach die besondere Situation des Energie-Clubs (10% Rabatt bei Einzugsermächtigung) juristisch eingehend prüfen möge.
Die Beschränkung der Einzugsermächtigung wäre so nicht hinnehmbar, weil automatisierte Abwicklung des Rechnungswesen. Schmarren! Die können jeden beliebigen Betrag eingeben, wenn nicht, dann haben die Stadtwerke ein schlechtes Abrechnungssystem.
Diese fadenscheinliche Begründung hält einer gerichtlichen Prüfung nicht stand, somit hält die Vertragskündigung des Energieclub seitens der Stadtwerke auch nicht stand!!
Es ist für die Stadtwerke unerheblich, was ich für Kosten eventuell durch die Bank habe.
Die Prese sollen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen? Wo sind da welche bei den Gaspreisen, vermag ich nicht erkennen?
Die Stadtwerke setzen Abschläge gleich als Rechnung. Falsch. Abschläge sind Abschläge und juristisch keine Rechnungen. Allein nur die Jahresrechnung ist eine Rechnung.
Also erst mal den von mir gekürzten Abschlag überweisen und ein Antwortschreiben im Sinne der zuvor geschilderten und weiteren Argumenten (die ich aus verständlichem Gründen nicht nennen möchte) schicken.
Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Am 8.2.05 will voraussichtlich das SWR Landesstudio Mainz bei mir zu Hause einen Fernsehbeitrag aufzeichnen. Die Tagespresse teilte mir mit, dass die Stadtwerke zur Zeit keinen Gesprächsbedarf in einem gemeinsamen Forum mit uns Widersprüchler und der Presse sieht.
Cremer:
Nachtrag zum Schreiben der Stadtwerke Kreuznach
Die vorbereitete Einverständniserklätung sieht wörtlich so aus:
Abnahmestelle 21006XXXX
Abnahmestelle 21204XXXX
Ich erkläre hiermit, dass ich die Rechnungen der Stadtwerke in 2005 nur unter Protest begleichen werde. Meine bisher den Stadtwerken erteilte Einzugsermächtigung erhalte ich aufrecht, erkläre aber ausdrücklich, dass damit kein Zugeständnis verbunden ist, dass ich die Presie der Stadtwerke Bad Kreuznach akzeptiere.
Ich erkläre ausdrücklich, dass meine Zahlungen/Abbuchungen unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Gaspreise der Stadtwerke Bad Kreuznach stehen.
.... den .. Januar 2005 Unterschrift
Der letzte Satz ist eigentlich zweideutig!! Ich erkläre die Angemessenheit der Gaspreise. Ist doch ein Widerspruch oder? Ich habe doch gerade wegen der Nichtangemessenheit (Billigkeit) Widerspruch eingelegt.
BerndA:
Hallo Herr Cremer,
bloß nicht einschüchtern lassen !!!
Bei mir wollte das EVU sogar die Gaslieferung sperren, ich konnte mich aber durch ein Fax an die Energieaufsicht NRW und die hier empfohlen Maßnahmen, wie Hausverbot und Schutzschrift bei Gericht wehren (s. Beitrag \"Sensation, Gelsenwasser knickt ein !\").
Seitdem sich in meinem Fall das Landeskartellamt (Energieaufsicht) eingeschaltet hatte, sind die plötzlich \"lammfromm\". Das Landeskartelamt hat sich gestern telefonisch sogar nach dem Stand der Sache erkundigt ! Das sit doch mal was !
Auch bei Ihnen gibt es ein Landeskartellamt. In welchem Bundesland liegt Bad Kreuznach noch genau ? Ich kann Ihnen bei Bedarf die zuständige Faxnummer gerne nennen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
Bernd Ahlers
Cremer:
Hallo BerndA
da kennen Sie mich schlecht.
Morgen verfasse ich das Widerspruchschreiben. Die Begrüdung, warum man mich (uns) aus dem Energiecluib \"rausschmeißen\" will, ist an den Haaren herbeigezogen. Diese Argumentation der Stadtwerke, \"Maximieren (Kürzung) der Einzugsermächtigung geht nicht wegen automatiosierte Abwicklung des Rechnungswesen\" hält einer gerichtlichen Prüfung/Verfahren überhaupt nicht stand.
Morgen gehen ebenso Briefe mit Kopie meines Schreibens an die Stadtwerke an die beiden Tagespressen für einen entsprechenden Artikel Die sind scharf darauf, zumal gerade am Donnerstag der neue Haushalt der Stadt genehmigt wurde und auch dies ein thema war.
Zweite Bürgerversammlung will ich zum Freitag einladen. Und die Woche darauf hat das Fernsehn SWR Landesstudio sich bei mir angesagt wegen eines Beitrages.
Cremer:
Hallo an alle Widersprüchler der Stadtwerke Kreuznach
Strom- und Gaspreise
Schreiben der Stadtwerke vom 27.1.2005
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vielleicht haben auch Sie ein solches Schreiben (Serienbrief), wie umseitig aufgeführt erhalten.
Dies nehme ich zum Anlass, einen weiteren Informationsabend zu veranstalten.
Er findet statt am:
Freitag, 4.2.2005, 19.00 Uhr, Gasthaus \"Blauer Klaus\"
Bretzenheimerstr. 96, Winzenheim
Parkmöglichkeit schräg gegenüber auf ehemaligem HL-Parkplatz
Viele sind jetzt vielleicht auch etwas verunsichert worden, was das Schreiben der Stadtwerke mit der Einverständniserklärung betrifft. Einige können sich vielleicht auch mit dem Gedanken tragen, dem zustimmen zu wollen.
Ich bitte trotzdem dann bis zu diesem Informationsabend mit Ihrer letztgültigen Entscheidung warten zu wollen.
Die Einverständniserklärung birgt juristisch Brisanz. Es ist kein Passus drin bezgl. einer Widerrufmöglichkeit dieser Einverständniserklärung. Sofern die Stadtwerke einfach öffentlich erklären, dass die Gaspreise rechtmäßig sind, ohne einer weiteren Kontrollmöglichkeit, dann hat man deren Preise anerkannt. Ein weiterer Widerspruch nach § 315 BGB ist sodann ausgeschlossen. Im Laufe der Woche versuche ich diesen Punkt juristisch zu klären und entsprechende Information an dem Abend geben.
Es soll vor allem das weitere Vorgehen (Antwortschreiben, Aktionen) besprochen werden. Beigefügt erhalten Sie zu Ihrer Information mein Antwortschreiben an die Stadtwerke.
Die Gründung einer Bürgerinitiative schlage ich vor.
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