Energiepreis-Protest > Bayern

Stadtwerke müssen Strompreise senken

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RR-E-ft:
Stadtwerke müssen Strompreise senken.

Energiepreiserhöhungen aufgrund eines gesetzlichen Preisänderungsrechts unterliegen der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB. Eine Erhöhung des abgesenkten Preises kann nur dann der Billigkeit entsprechen, wenn bei effizienter Betriebsführung Kosten zu dem abgesenkten Preis hinzugetreten sind.

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