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Autor Thema: Stadtwerke müssen Strompreise senken  (Gelesen 8821 mal)

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Stadtwerke müssen Strompreise senken
« am: 20. Juni 2007, 12:43:55 »
Stadtwerke müssen Strompreise senken.

Energiepreiserhöhungen aufgrund eines gesetzlichen Preisänderungsrechts unterliegen der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB. Eine Erhöhung des abgesenkten Preises kann nur dann der Billigkeit entsprechen, wenn bei effizienter Betriebsführung Kosten zu dem abgesenkten Preis hinzugetreten sind.

 

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