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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung

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e-Stromer:
dpa-Meldung, 28.09.2007 (14:52)

„Kleve - Schätzt ein Energieversorger den Stromverbrauch eines Kunden zu niedrig ein, darf er Nachforderungen für höchstens zwei Jahre erheben. Dies folgt aus einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil des Landgerichts Kleve (AZ: 5 S 185/06). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Nach Auffassung der Kammer sei ein Kunde zwar verpflichtet, auf Verlangen des Stromlieferanten den Zählerstand selbst abzulesen. Weigere sich dieser aber, so führe das noch nicht dazu, dass das Unternehmen den Verbrauch schätzen dürfe.

(……Ableser des Unternehmens hätten den Verbrauch jederzeit feststellen können…….)

Nach der früheren Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) dürfe der Stromversorger den Verbrauch nur dann schätzen, wenn der Kunde einem Ableser den Zutritt zum Zähler verweigere.“

Aus: http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=21140&g=power

Gruß
e-Stromer

Randy:
Siehe auch hier:

Strom: Verbrauchsschätzung unzulässig?

Randy

terminator3:
@cheburaschka:

Das ist gar nicht gut....

Ich würde mich sofort mit dem Versorger in Verbindung setzen und zumindestens erst einmal eine Ratenzahlung vereinbaren oder den Gesamtbetrag vollständig ausgleichen (wenn möglich).

Fakt ist das sofort ein Vertrag zustande kommt sobald Sie Strom aus dem Netz des Versorgers abnehmen. Wichtig ist jetzt zu prüfen, ob es nicht evtl. einen günstigeren Versorger gibt.

Dann könnten Sie zumindestens künftig ein wenig Geld sparen.

Wenn Sie nicht reagieren sind Sie nicht mehr weit weg von der Versorgungssperre, die aber immer seltener angewandt wird, insbesondere in so einem Fall.

Gruß T3

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