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Autor Thema: Ablehnung des Widerspruchs gegen Strompreiserhöhung  (Gelesen 10268 mal)

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Offline Walter Bauer

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Ablehnung des Widerspruchs gegen Strompreiserhöhung
« am: 27. Januar 2005, 09:52:10 »
Guten Tag,
die Stadtwerke Mühlheim am Main hat meinen Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung aus zwei Gründen abgewiesen:
1. Es handelt sich um einen Sondertarif der nicht genehmigungspflichtig ist.
2. Ich hätte ja die Möglichkeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist meinen Versorger zu wechseln.
Frage: Ist die Argumentation rechtlich zulässig?
In den AGB\'s steht nichts, dass gegen Sondertarife kein Widerspruch eingelegt werden darf.

Offline rlc

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Ablehnung des Widerspruchs gegen Strompreiserhöhung
« Antwort #1 am: 27. Januar 2005, 10:20:06 »
Im Forum gibt es bereits ähnliche Fragen, siehe auch Strom-Sondervertragsmodelle und §315 BGB

 

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