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Autor Thema: Grundpreis steigt zum 01.08.2007  (Gelesen 5178 mal)

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Offline cawa

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Grundpreis steigt zum 01.08.2007
« am: 19. Juni 2007, 02:50:50 »
Hallo,

habe gerade auf den Internet Seiten des Versorgers die neuste Preisliste ab 01.08.2007 gefunden:

http://www.gas-westfalica.de/download/privatkunden/infocenter/preisblatt_erdgas_gvw_bf_010807.pdf

Nun wird mal nicht der Arbeitspreis angehoben, sondern nur der Grundpreis im Tarif Midi. Ich denke diese Aktion soll den braven Tarifkunden dazu bewegen in einen der vermeintlichen \"besseren\" Sondertraife zu wechseln. Ausserdem umgehen Sie damit praktisch den Anschein einer Gaspreiserhöhung!

Der Grundpreis ist seit dem 01.04.2007 in meinen Fall um 91% gestiegen, und jetzt kommen zum 01.08. noch einmal  24% dazu. Somit sollten Sie die Senkung des Arbeitspreises um 8% vom 01.04. praktisch wieder heraus haben!

Ab wann kann man eigentlich von Wucher sprechen, 115% mehr verlangen innerhalb von nur 4 Monaten? Geht das wirklich so einfach???



Bleibt nur eines zu tun, auch dagegen Widerspruch einzulegen!

MfG
cawa

Offline cawa

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Grundpreis steigt zum 01.08.2007
« Antwort #1 am: 21. Juni 2007, 15:41:55 »
Hallo,

heute morgen war der Brief in meiner Post. Die öffentliche Mitteilung über die \"Preissenkung zum 01.August 2007\" meines Versorgers!

Die Überschrift verwirrte mich doch anfangs, denn die Reden jetzt von Senkung des Grundpreises. Wer allerdings rechnen kann stellt schnell fest, das der Tarif Midi gegenüber April \'07 weiter gestiegen ist. Es gibt diesesmal aber auch kleine Gewinner, nämlich alle die eine Anlage grösser als 18KW Nennwärmebelastung besitzen. Für alle anderen dürfte dieses weiterhin eine Preissteigerung darstellen.

Diese neue Tatsache, das wenn jemand eine grosse Anlage besitzt und nun weniger Grundpreis im Tarif Midi zahlen muss, bestätigt für mich meine schon vermutete Annahme das es diesem Unternehmen nie um Ökologie gegangen ist. Auf einmal werden alle Besitzer von kleinen modernen und leistungsgerechten Anlagen für deren Anschaffung abgestraft. Das was hier passiert steht im totalen Widerspruch zu den Argumenten dieses Unternehmens die im April 2007 auf deren Website, in der Presse und letztlich schriftlich per Post verkündet wurden.

Wie bereits gedacht, ist die grundsätzliche Idee dahinter das man jetzt in Panik in einen der Sondertarife wechselt. Interessant finde ich auch noch den kleinen Hinweis auf das Urteil vom BGH:

\"Sie hatten gegen frühere Preisanpassungen Einspruch eingelegt und sich dabei auf die Billigkeitsprüfung gemäß § 315 BGB berufen. Der BGH hatte hierzu in der vergangenen Woche die von uns vertretende Auffassung zur Rechtmäßigkeit der Preisanpassung bestätigt. Wir werden Ihnen in Kürze nähere Informationen zukommen lassen.\"

Auf diese Informationen bin ich ja mal gespannt! Ich werde ungeachtet des BGH Urteils wieder Einspruch einlegen, ferner werde ich Sie mit Fragen zu Ihrem \"öklogischen Preissystem\" konfrontieren.

Ich hoffe das auch die letzten Kunden jetzt feststellen, das Sie im Tarif Midi durch dieses Unternehmen absichtlich und mit purer Berechnung benachteiligt werden! Ich kann nur jeden Betroffenen auffordern sich zu mindestens beim Kundenservice Center darüber zu beschweren! Der einfache Wechsel in einen anderen Tarif ist keine Lösung auf langer Sicht!


MfG
cawa

Offline cawa

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Grundpreis steigt zum 01.08.2007
« Antwort #2 am: 14. Juli 2007, 14:01:11 »
Hallo,

heute habe ich Post von Westfalica bekommen, in dem das Unternehmen zum Urteil vom Bundesgerichtshof vom 13. Juni 2007 Stellung nimmt.


Für die, die ein solches Schreiben (vom 13.07.2007) nicht erhalten haben, hier nun der Inhalt:

(Falls man das nicht darf, bitte ich um eine Benachrichtigung des Moderators)



---------------------------------- Beginn ------------------------------------

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007
Verbrauchsstelle: XXXXXXXXXXXXXXX, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Sehr geehrte(r) XXXX XXXXXXXXXXXX

in der Diskussion um die Gaspreise in Deutschland ist Klarheit gekommen. Das oberste deutsche Gericht,der Bundesgerichtshopf (BGH), hat am 13. Juni 2007 zu diesem Thema ein Urteil gefällt. da Sie gegen die Erhöhung unserer Gaspreise Einspruch eingelegt und die Rechnung gekürzt haben, wird Sie das interessieren.

Der BGH sagt, § 315 BGB grundsätzlich eine gerichtliche Überprüfung der Billigkeit einer Preiserhöhung erlaubt. Gasversorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, gestiegende Bezugskosten weiterzugeben. Die Pressenotiz des BGH zu diesem Urteil liegt bei.

Die Gasversorgung Westfalica hat die Gaspreise nur angehoben, wenn die Bezugskosten gestiegen sind. Das hat ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt, wie wir Ihnen in der Vergangenheit auch mitgeteilt haben. Er hat uns auch bescheinigt, dass wir teilweise sogar geringere Steigerungen an unsere Kunden weitergegeben haben. In diesem Jahr haben wir die Preise schon zweimal gesenkt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Forderungen in Höhe von XXX,XX Euro auszugleichen. Vielen Dank. Eine Einzugsermächtigung finden Sie in der Anlage.

Noch eine Bitte: zahlen Sie künftige Abschlagszahlungen in voller Höhe. Wir möchten Ihnen hohe Nachforderungen bei der nächsten Jahresrechnung ersparen. Vielen Dank.

Uns ist bewusst, das steigende Energiekosten eine Belastung für Sie sind. Sprechen Sie mit unseren Beratern darüber, wie Sie nachhaltig Energie und somit Kosten sparen können. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 0180 1 99 99 92*.

Mit freundlichen Grüßen

Gasversorgung Westfalica GmbH

---------------------------------- Ende ------------------------------------

Was will Westfalica damit bei mir erreichen? Verunsichern können Sie mich damit nicht! Ich weiss was auf mich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu kommen wird. Also Widerspruch wiederholen, und abwarten!

Im übrigen bin ich gerade dabei, heraus zu finden in welchem Umfang Gasversorger den Grundpreis erhöhen können, insbesondere wenn der Verdacht nahe liegt, das dadurch die erzwungende Senkungen des Arbeitspreises durch die Bundesnetzagentur kompensiert werden soll.

Inzwischen weiß ich das die Bundesnetzagentur dafür nicht zuständig ist,  ich solle das ganze deshalb an das Bundeskartellamt melden. Freundlicherweise gaben Sie mir dazu auch gleich den passende Ansprechpartner bekannt.
 
Demnächst mehr dazu!



bis denne,
cawa

 

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