Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Gleichzeitig ist es für eine einheitliche Rechtsprechung notwendig, dass sich Richter an den Entscheidungen anderer Gerichte orientieren, insbesondere wohl an den Grundsatzentscheidungen des BGH.
Meines Erachtens kann ein Richter nicht immer beiden Dingen gerecht werden.
Hat ein Richter, beispielsweise beim Amtsgericht oder beim Landgericht, die Möglichkeit, eine anderslautende Entscheidung zu treffen, als in einer Grundsatzentscheidung des BGH vorgegeben wurde? Schließlich ist er doch unabhängig. Unabhängigkeit heißt doch, dass er selbst für sich alleine unabhängig ist und nur dem Gesetz unterworfen ist und dass eine Entscheidung, auch wenn es eine Grundsatzentscheidung vor dem BGH ist, ihm nicht seine Entscheidung vorgeben kann, wenn er denn das Gesetz anders versteht.
In den Entscheidungen, die ich mir erarbeitet habe, ist es noch nicht vorgekommen, dass sich ein Richter in seiner Urteilsbegründung gegen eine andere, höhere Entscheidung eines anderen Verfahrens gestemmt hat. Meines Erachtens versucht man sich bei solchen Entscheidungen lediglich von den anderen Entscheidungen abzugrenzen, mit mehr oder weniger einsichtigen Argumenten.
Mein armseliger Überblick, ist aber für eine wirkliche Erkenntnis schon gar nicht geeignet.
Sofern diesbezüglich Erfahrungen vorliegen, ob so etwas vorkommt, würde ich mich über eine kurze Information freuen.
Außgehend von folgendem Posting, das auch hier gelten sollte:
(Von @RR-E-ft
hier)
Nähere Nachweise siehe hier Seite 7 bis 15.
Gruss eislud