Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Wie weiter nach dem Gaspreisurteil - BGH, Urteil v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Zeus:
@nomos
Verstehe nicht ganz wo der Link mich da hinführt.
Zeus:
@ nomos
Jetzt funktioniert es. Bin zunächst mit dem Link in einem Anderen Urteil des BGH gelandet.
okieh:
und prompt habe ich heute n Infobrief im Kasten:
--- Zitat ---vor einigen Wochen ist das Urteil des BGH zur gerichtlichen Überprüfung von Erdgaspreiserhöhungen ergangen. Der BGH hat doort entschieden, dass bei einer Prüfung der Angemessenheit von Erdgaspreisanpassungen nur der Erhöhungsbetrag zu prüfen ist. Eine Erhöhung sei dann billig, wenn der Energieversorger nur die Bezugsnebenkostensteigerungen weitergegeben habe.
Wirtschaftsprüfer haben bereits bestätigt, dass EWE nur die Bezugskostenerhöhungen an die Kunden weitergegeben hat und das nicht einmal in vollem Umfang.
Das wurde auch gerichtlich bestätigt: In den vergangenen Monaten haben mehrere Gerichte zu den EWE Erdgaspreisen Stellung bezogen. In den Fällen, in denen bisher ein Urteil gesprochen wurde, wurden die Klagen stets zurückgewiesen und die Verfahren damit zugunsten von EWE entschieden. Die Gerichte erkannten dabei an, dass EWE seine nachweislich gestiegenen Bezugskosten nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben hat.
Vor diesem Hintergrund möchten wir SIe bitten, Ihren Standpunkt noochmals zu überdenken und die offenen Beträge zu begleichen.
--- Ende Zitat ---
meiner Meinung nach ein geschickt formulierter Brief.
1) \"Klagen wurden abgewiesen, Verfahren zugunsten der EWE entschieden\" -> *ich* habe gar nicht die Absicht, hier in irgendeiner Hinsicht aktiv zu werden und die EWE zu verklagen. Demnach kann hier doch auch nix abgewiesen werden.
2) Mag ja sein, dass (von EWE bezahlte) Wirtschaftsprüfer genau das bestätigen, was die hören wollen, aber obliegt diese Prüfung/Entscheidung nicht immer noch den Gerichten?
Gibts hierzu mal wieder irgendwelche Anregungen, wie man sich nun verhalten sollte?
Besten Dank im voraus!
angeljustus:
Moin,
habe auch diesen \"Drohbrief\" erhalten.
Diese Nummer ist wieder lachhaft. :D
Einfach ignorieren. So will EWE die Preisrebellen nur einschüchtern und zum Zahlen bewegen.
Gruß
angeljustus
RR-E-ft:
@angeljustus
Man kann darauf verweisen, dass Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern schon gar keine Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung sind, es sich allenfalls um unbeachtliche Parteigutachten handeln kann, deren Inhalt in jedem Falle bestritten wird und denen deshalb keinerlei Beweiswert zukommt.
Zudem geht es womöglich nicht um § 315 BGB, sondern um §§ 305 Abs. 2, § 307 BGB.
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