Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wie weiter nach dem Gaspreisurteil - BGH, Urteil v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

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nomos:
Die Verunsicherung ist groß und die Leute wollen wissen, was sie jetzt tun sollen.  Da kommen jetzt die Jahresabrechnungen mit geringen Nachzahlungsforderungen oder oft sogar mit Rückzahlungen aufgrund des milden Winters. \"War ja alles nicht so schlimm und jetzt noch dieses Urteil.\" So oder ähnlich wird jetzt oft reagiert. Soll die Rechnung jetzt überhaupt noch korrigiert werden? Wenn ja, wie?

Trotz Klimawandel, der nächste Winter kommt bestimmt! Wer jetzt den Widerstand aufgibt und alles akzeptiert was da vom Energielieferanten kommt, der hat sich wirklich umsonst bemüht. Wir brauchen die alten Mitstreiter die bei der Stange bleiben und auch Neue, trotz oder gerade wegen diesem Urteil.

Möglich ist noch viel und keiner sollte davon ausgehen, dass der BGH einen Freischein für Preiserhöhungen ausgestellt hat.  

Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Interpretiert und kommentiert wird viel:

Z.B. sieht der \"Baurechtsexperte\"  da offensichtlich eine vom Gesetz abweichenden willkürliche Entscheidung des Gerichts.

Baurechtsexperte - Motive des Gesetzgebers zu 315 BGB

Schöfthaler:
@Fricke:

--- Zitat ---weitere Revisionsverfahren am BGH anhängig sind, u.a. beim Kartellsenat
--- Ende Zitat ---
Können Sie bitte die Ihnen bekannten, am BGH anhängigen Revisionen konkreter benennen? Gegenüber weiteren Versorgerbriefen wäre die Info sehr hilfreich.

RR-E-ft:
@Schöfthaler

zB. nach dem

- Urteil des LG Karlsruhe vom 03.02.2006, Aktenzeichen KZR 5/06
- Urteil des OLG Dresden vom 11.12.2006, Aktenzeichen KZR 2/07

beide beim Kartellsenat anhängig.

enerveto:
Die Fachzeitschrift \"Finanztest\" schreibt in Ihrer Ausgabe 8 / August 2007 auf Seite 40 auch einen Kommentar zum Gaspreis-Urteil des BGH vom 13.06.2007. Überschrift: \"Gerichte prüfen nur Erhöhungen\".
Dazu kommt noch die Empfehlung nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von enerveto
Die Fachzeitschrift \"Finanztest\" schreibt in Ihrer Ausgabe 8 / August 2007 auf Seite 40 auch einen Kommentar zum Gaspreis-Urteil des BGH vom 13.06.2007. Überschrift: \"Gerichte prüfen nur Erhöhungen\".
Dazu kommt noch die Empfehlung nur unter Vorbehalt zu zahlen.

--- Ende Zitat ---
Auch dieser Artikel basiert auf einer Interpretation der Pressemitteilung des BGH und berücksichtigt - genauso wie die meisten anderen Pressemitteilungen - nicht die Besonderheiten des verhandelten Falles.

Siehe die Diskussion zum BGH Urteil 13.06.07

Gruss,
ESG-Rebell.

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