@ESG-Rebell, danke für die Antworten.
Nicht wenn Verjährung oder Verwirkung eingetreten ist.
Meine Fragen beziehen sich ausschließlich auf das BGH Urteil v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06, das hier Thema ist.
Der Kläger hat vor dem BGH verloren, muss dann doch also seine zurückbehaltenen Zahlungen an den Versorger leisten.
Eine Verjährung oder Verwirkung der Gasrechnungen ist hier ja nicht mehr relevant, es gibt ja ein Urteil.
Kann er - ist aber nahezu aussichtlos aufgrund der Beweislast.
Auch bei Rückforderungsprozessen obliegt die Beweislast dem Gasversorger.
@All
Es geht mir eigentlich um die Frage, ob genau dieser Kläger trotz letzinstanzlich verlorener Klage vor dem BGH, eine weitere Klage, eben einen Rückforderungsprozess, führen darf. Quasi, ob eine solche Klage zulässig wäre, schließlich ist ein ähnliches Thema, eben des Klägers Feststellungsklage, schon mal vor Gericht behandelt worden.
Wenn die Klage zulässig wäre und der Kläger hier nun die Billigkeit des Gesamtpreises bemängelt und auch die Richtigkeit der vorgelegten Zahlen des Versorgers in Frage stellt, also die Fehler aus der Feststellungsklage nicht mehr macht, dann könnte er sich damit sein Geld zurückholen, oder?
Gruss eislud