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Autor Thema: Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!  (Gelesen 5022 mal)

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Offline lifetime

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Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!
« am: 18. Juli 2007, 18:50:37 »
Hallo Zusammen...ich benötige unbedingt Eure Hilfe!!!!

Folgender Sachverhalt:

Juni 2006 bin ich mit meiner Freundin in unsere erste Wohnung gezogen.Wir beziehen Gas und Strom von E.on Hanse.Obwohl uns BIS HEUTE KEIN VERTRAG vorliegt(sprich Unterschrift oder dergleichen)zahlen wir mnatlich 100€ Abschlag. Mit der Jahresabrechnung für 2006 kam eine Nachforderung von rund 90€ der wir natürlich nachgekommen sind.
Jegliche Zahlungen,die wir per Überweisung leisten,wurde hinzugefügt das wir Unter Vorbehalt zahlen.

Nun kommt der Hammer!!
 E.On Hanse verlangt für den Abrechnungszeitraum vom 04.04.2007-04.07.2007------885,49€!!!!!,da wir mit unseren Zahlungen im Rückstand sind! Monatlich geforderter Betrag:257€.
Bei einem Telefonat teilte ich der guten Dame der Servicehotline mit das ich den Betrag nicht zahlen werde und bat Sie darum mir doch bitte einen ordnungsgemässen Vertrag zukommen zu lassen(Hat letztes Jahr schonmal nicht geklappt).Desweiteren bat ich Sie die Abschlagszahlung auf 100€ zu kürzen.Sowohl für den Rest des Jahres sowie auch für die vergangenen Monate rückwirkend(Unser Glück das wir Überweisen).Für den rest ds Jahres hat sie dies geändert wie sie meinte aber die 885,49€müsse ich wahrscheinlich trotzdem zahlen.Ich halte 257€ für 85qm echt happig und eigentlich skandalös.
Meine Frage:
Das ich schriftlich dagegen angehen muss ist mir bewusst,
aber wie argumentiere ich und wie sind meine Chancen???
Kann ich auch noch Rückwirkend Einspruch auf die Gaspreiserhöhung erheben?
Bitte um schnellstmögliche Antwort.
Danke im voraus!!!!

Offline der.philosoph

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Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!
« Antwort #1 am: 18. Juli 2007, 19:26:08 »
hallo,

  eine anpassung der abschlagszahlung auf den alten wert ,sprich 100 euro, ist schon mal ein guter anfang.auf jedenfall weiterhin unter vorbehalt zahlen.
ein weiterer tip meinerseits wäre hier unter \"suche\" mal ddas stichwort \"billigkeitseinwand\", \"billigkeit\" oder \"unbilligkeit\" einzugeben.da gibt es dann zwar viel zu lesen und zu verstehen, aber man fuxt sich da rein.hat bei mir lang gedauert(ca.3 tage) mir aber auch sehr geholfen.

meine frage wäre noch wie kommt e.on hanse auf den betrag?wurde der verbrauch geschätzt oder abgelesen?sollte man vielleicht mal in erfahrung bringen.

und einen vertrag gibt es meines erachtens sehr wohl,wenn auch stillschweigend vereinbart durch entnahme von gas bzw. strom.würde aber auf jeden fall auf etwas schriftliches dringen!

das mit der rückwirkung wollte ich auch schon mal wissen und habe hier im forum dazu unterschiedliche meinungen gehört/gelesen.habe für mich persönlich aber beschlossen rückwirkend zum september 2004 der billigkeit des gesamtpreises zu widersprechen.

grüsse aus hamburg der.philosoph

Offline lifetime

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Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!
« Antwort #2 am: 18. Juli 2007, 19:43:42 »
Danke für die schnelle Antwort!! Ich habe ein Musterbrief gelesen den ich evtl.per Einschreiben zu E.ON schicken werde.Ich möchte ja bezahlen,da mir ja bewusst ist ads ich eine Leistung erhalte.Aber trotzdem kann mann ja verlangen das es soas wie einen schriftlichen Vertrag gibt.Der Versorger hat mich z.B. über seine AGB`s aufzuklären.Glaube ich....

Was haltet Ihr von diesem Brief:

MUSTERSCHREIBEN
An: ___________________________________________________________________________________
Von:_______________________________________________________________________________
Betr: Versorgung mit Strom, Gas Fernwärme - Meine Kunden-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Zahlungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung herleiten.
Sollten Sie zu einer einseitigen Preisfestsetzung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, so lange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.
Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.
Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist auch nach § 17, Abs. 1 GasGVV und StromGVV unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.
Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind mir in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB.
Bis der billige Preis feststeht, zahle ich unter Vorbehalt einen geringeren als den von Ihnen verlangten Preis. Die Abschlagszahlungen reduziere ich ebenfalls. Auf den verminderten Preis beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.
Mit freundlichem Gruss

Offline der.philosoph

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Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!
« Antwort #3 am: 18. Juli 2007, 20:23:17 »
alles in allem ein schöner brief, aber wenn mir eine bemerkung erlaubt ist:

es gibt hier einen sehr schönen text der da heisst \"unbilligkeitseinwand für neu-einsteiger\".
ich würde mir an ihrer stelle den beitrag einmal zu gemüte führen und die frage nach dem musterbrief erübrigt sich.zumindest auf einige passagen hin.

achso der verfasser des textes heisst RuRo!kann amn nämlich auch nach suchen.

und noch ein kleiner tip von mir.nicht gleich alles pulver verschiessen.im zweiten brief soll ja dann auch noch was stehen,oder?
meinen brief würde ich bei \"... offenlegung ihrer kakulationsgrundlage nach.\" beenden.
mit freundlichem grunzen und so weiter.


gruss der.philosoph

Offline bjo

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Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!
« Antwort #4 am: 18. Juli 2007, 22:39:52 »
Zitat
Original von lifetime
Hallo Zusammen...ich benötige unbedingt Eure Hilfe!!!!

Folgender Sachverhalt:

Juni 2006 bin ich mit meiner Freundin in unsere erste Wohnung gezogen.Wir beziehen Gas und Strom von E.on Hanse.Obwohl uns BIS HEUTE KEIN VERTRAG vorliegt(sprich Unterschrift oder dergleichen)zahlen wir mnatlich 100€ Abschlag. Mit der Jahresabrechnung für 2006 kam eine Nachforderung von rund 90€ der wir natürlich nachgekommen sind.
Jegliche Zahlungen,die wir per Überweisung leisten,wurde hinzugefügt das wir Unter Vorbehalt zahlen.

Nun kommt der Hammer!!
 E.On Hanse verlangt für den Abrechnungszeitraum vom 04.04.2007-04.07.2007------885,49€!!!!!,da wir mit unseren Zahlungen im Rückstand sind! Monatlich geforderter Betrag:257€.
Bei einem Telefonat teilte ich der guten Dame der Servicehotline mit das ich den Betrag nicht zahlen werde und bat Sie darum mir doch bitte einen ordnungsgemässen Vertrag zukommen zu lassen(Hat letztes Jahr schonmal nicht geklappt).Desweiteren bat ich Sie die Abschlagszahlung auf 100€ zu kürzen.Sowohl für den Rest des Jahres sowie auch für die vergangenen Monate rückwirkend(Unser Glück das wir Überweisen).Für den rest ds Jahres hat sie dies geändert wie sie meinte aber die 885,49€müsse ich wahrscheinlich trotzdem zahlen.Ich halte 257€ für 85qm echt happig und eigentlich skandalös.
Meine Frage:
Das ich schriftlich dagegen angehen muss ist mir bewusst,
aber wie argumentiere ich und wie sind meine Chancen???
Kann ich auch noch Rückwirkend Einspruch auf die Gaspreiserhöhung erheben?
Bitte um schnellstmögliche Antwort.
Danke im voraus!!!!

hallo,
da du GAS + Strom beziehst kann das schon vorkommen !

TIP:
schnellstmöglich http://www.verivox.de besuchen und Stromanbieter wechseln!
z. B. Stadtwerke Düsseldorf

TIP
vom Vormieter wenn möglich die Jahresabrechnungen zeigen lassen, Gas rausrechnen und auf das Jahr hochrechnen.
für die Abschlagsberechnung gilt: es gilt der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Preis
- Musterbrief für den Wiederspruch ausfüllen und ab!

Offline Cremer

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Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!
« Antwort #5 am: 19. Juli 2007, 08:13:03 »
@lifetime,

Sie haben bereits 3 Threads mit dem gleichen Inhalt erstellt.

Bitte keine weiteren

Ich empfehle Ihnen zunächst einmal einen ordentlichen Vertrag zu erhalten.

Dazu schriftlich an den Versorger  schreiben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline DieAdmin

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Völlig überhöhte Abschlagsforderung!!
« Antwort #6 am: 19. Juli 2007, 08:13:38 »
@lifetime,

bitte nicht 3 inhaltsgleiche Themen eröffnen. Ich habe diese jetzt zusammengeführt.

edit:
@Cremer,

da waren wir wohl beide gleich schnell ;)

 

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