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Autor Thema: Baukostenzuschuss entfällt ?  (Gelesen 6075 mal)

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Offline Tauberspatz

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« am: 20. Juni 2007, 07:14:35 »
Hallo
habe gehört, dass bald ( in den nächsten 2 Monaten ) beim Hausanschlussbeitrag für Strom der Baukostenzuschuss wegfällt ?!?! Das wäre ja doch ein ganz schöner Betrag den man sparen würde, ist das so richtig oder nur ein gerücht ? Soll mit der EU zusammenhängen.
gruß tauberspatz

Offline Cremer

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #1 am: 20. Juni 2007, 07:28:28 »
@Tauberspatz,

wo (Versorger) soll das denn der Fall sein?

Man könnte zwar meinen, das müßte so sein.

Wenn ein Monopolist einen Anschluß herstellt und diese Kosten dann auf die Netzdurchleitungsgebühren aufgeschlagen werden würden.

Dies ist aber leider nicht der Fall.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Netznutzer

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #2 am: 20. Juni 2007, 09:18:18 »
Zitat von Cremer:

@Tauberspatz,

wo (Versorger) soll das denn der Fall sein?

Man könnte zwar meinen, das müßte so sein.

Wenn ein Monopolist einen Anschluß herstellt und diese Kosten dann auf die Netzdurchleitungsgebühren aufgeschlagen werden würden.

Dies ist aber leider nicht der Fall.

Schreiben um des Schreibens Willen, Schade, wenn Leute, die Foren Gott sich nennen dürfen, keine Ahnung haben und trotzdem schreiben.
 
Die Regelung ist in der NAV nachzulesen:

§ 11
Baukostenzuschüsse
(1) Der Netzbetreiber kann von dem Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstel-lung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Trans-formatorenstationen verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 50 vom Hundert dieser Kosten abdecken.
(2) Der von dem Anschlussnehmer als Baukostenzuschuss zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem die an seinem Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich erstellten Verteileranlagen oder auf Grund der Verstärkung insgesamt vorgehalten werden können. Der Durchmischung der jeweiligen Leis-tungsanforderungen ist Rechnung zu tragen. Der Baukostenzuschuss kann auf der Grundlage der durch-schnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet werden.
(3) Ein Baukostenzuschuss darf nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der eine Leistungsanforderung von 30 Kilowatt übersteigt.
(4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, von dem Anschlussnehmer einen weiteren Baukostenzuschuss zu verlangen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprüngli-chen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Der Baukostenzuschuss ist nach den Absätzen 1 und 2 zu bemessen.
(5) Der Baukostenzuschuss und die in § 9 geregelten Netzanschlusskosten sind getrennt zu errechnen und dem Anschlussnehmer aufgegliedert auszuweisen.
(6) § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.

Massgeblich ist Satz 3, der Schluss umsonst passt nur dann, wenn 30 kW nicht überschritten werden, und wenn keine Zusatzarbeiten anfallen. Kosten fallen aber trotdem noch an, z.B. bei der Erstellung des HA. BKZ müssten spätestens entfallen, wenn nach dem 30.06.2007 angeboten/fertiggestellt wird.

Gruß

NN

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #3 am: 20. Juni 2007, 11:39:38 »
@Tauberspatz

Wie Netznutzer vollkommen zutreffend ausführt, bestehen Unterschiede zwischen § 11 NAV und § 9 AVBEltV:

BKZ darf nach Absatz 3 nur noch für Anschlusswerte über 30 kW verlangt werden. Zudem dürfen damit nicht mehr bis zu 70 Prozent der Kosten des vorgelagerten Ortsnetzes (MS/NS) abgedeckt werden, sondern nur noch 50 Prozent.

Hausanschlusskosten unterliegen der Billigkeitskontrolle, wenn man sich nicht auf diese einigt.

@Cremer

Es wird nicht erwartet, dass man auf einen Beitrag antwortet, auf den man eine passende Antwort nicht parat hat.

Offline Cremer

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #4 am: 20. Juni 2007, 13:45:28 »
Lieber Herr Fricke,

mir ist das schon klar gemäß NAV

Nur in einem anderen Zusammenhang mit Anschluss von Telekommuniaktionsleitungen/dienstleistungen sind mir auch solche Gedanken gekommen.

Wenn jemand Netznutzungsgebühren erhebt, sollte/dürfte er m.E. keine Herstellungskosten für den Anschluß erheben.

Die Telekom hatte während ihrer Zeit als Monopolist auch mal 200 DM für den regulären Telefonanascxhluß verlangt, obwohl das Kabel bereits im Haus/Wohnung lag und der Invest dafür 0 DM war.

Heute verlangt sie die vollen Investkosten für die Herstellung einer zweiten Leitungseinführung (Mehrfachabstützung mit Sonderanschaltung, z.B. bei Rettungsleitstellen) auf ein Grundstück.

Aber hier schweift das Thema jetzt zu weit ab.
MFG
Gerd Cremer
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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #5 am: 20. Juni 2007, 14:13:26 »
@Cremer

Wenn jemand eine konkrete Frage hat, ist es doch wenig sinnvoll zu berichten, was man gerade so für Gedanken (in einem anderen Zusammenhang) hat, wenn es eine Antwort in einer entsprechenden Verordnung gibt. Oder stehen die zufälligen Gedanken über der Verordnung und vermögen an dieser etwas zu ändern. Wohl eher nicht. Die Gedanken sind frei.

Offline Tauberspatz

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #6 am: 21. Juni 2007, 12:21:36 »
Hallo
mein Angebot der N ergie ist vom 3. 6.2007, aber ich habe es noch nicht unterschrieben, da  der Einzug erst Oktober -November 2007 ist, ausserdem haben wir 17 KW

Dann müsste ich mir also ein neues Angebot nach dem 30.6.2007 von der N ergie machen lassen so wie ich das von NN verstanden habe, und dann würde der BKZ wegfallen, oder liege ich damit falsch ?
gruß tauberspatz

Offline Netznutzer

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #7 am: 21. Juni 2007, 12:46:33 »
Wenn möglich 30 kW installieren lassen (wenn es nicht wesentlich teuerer bei den Restkosten als 17 kW ist) und auf NAV Abwicklung nach dem 30.06. bestehen, z.B. durch neues Angebot. Netter Trick, gern wird der Anschlussantrag hochgehalten und auf das dortige Erstunterschrifts-Datum verwiesen. Dürfte aber nicht relevant sein, maßgeblich müsste der Vertrag sein.

Gruß

NN

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #8 am: 21. Juni 2007, 15:48:19 »
@Netznutzer,

aufpuschen auf 30 KW bringt nichts.

Wenn die optimale Kesselleistung bei 17 KW liegt, sollte man es dabei belassen.

Auch die vorsorgliche Nachfrage auf 29,9 KW Anschlußleistung bezügl. des Baukostenzuschusses hilft nicht weiter. Wenn wird man den je die Kesselleistung vergößern?
MFG
Gerd Cremer
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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #9 am: 21. Juni 2007, 16:49:27 »
@Cremer

Zitat
Original von Cremer
@Netznutzer,

aufpuschen auf 30 KW bringt nichts.

Wenn die optimale Kesselleistung bei 17 KW liegt, sollte man es dabei belassen.

Auch die vorsorgliche Nachfrage auf 29,9 KW Anschlußleistung bezügl. des Baukostenzuschusses hilft nicht weiter. Wenn wird man den je die Kesselleistung vergößern?

Viel Spaß mit der Kesselleistung am Stromnetz. :D

Wenn man von Anfang an 30 kW- Anschlussleistung Strom ohne Zuzahlung bekommen kann, so kann das doch wohl Sinn machen.

Offline Tauberspatz

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #10 am: 22. Juni 2007, 07:13:00 »
Besten Dank für die Antworten, werde nach dem 30.06. zur N ergie gehen und um eine neuen Vertrag bitten. Die 17 KW reichen laut Heizungsbauer bei uns aus , ist ein EFH mit 128 qm, 3 Personen. Aber ob das auch wirklich so ist, kann ich nicht nachvollziehen :(

Offline Cremer

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #11 am: 22. Juni 2007, 07:19:15 »
@Fricke,

da hab ich was verwechselt.  :(

Der Leistungsanschluß richtet sich m.E. nach den Anschlußbedingugnen des Versorgers.

Will sagen:
Die Dimensionierung (z.B. NYY-I 5X16) des Hauseinspeisekabels ist entweder so ausgelegt, dass bis zu 30 KW bezogen werden können oder es gibt ggf. eine (mindest) Leistungsabstufung darunter.

Letztlich entscheidend ist das Ausfüllen des Antragsformulars mit Leistungsangaben.
MFG
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Offline Paul.Panzer

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Baukostenzuschuss entfällt ?
« Antwort #12 am: 22. Juni 2007, 13:43:14 »
Hallo,

ja mit der Umstellung der Verträge ab 06/2007 auf die StromGVV entfällt der Baukostenzuschuss für Privatkunden.

Gruß

Paul

 

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