Hallo
erhielten am 08.01.2007 einen neuen Gasliefervertrag, wir sind
gewerblicher Kunde und sind 2004 in den damaligen Vertrag durch Gasabnahme eingetreten, Einstufung erfolgte nach den günstigsten Tarif. Bis heute habe ich auf den neuen Gasvertrag nicht geantwortet und Ihn auch nicht unterschrieben, heute erhielten wie folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Kunde
vor einigen Wochen hatten wir Ihnen einen neuen Sondervertrag für die Lieferung von Erdhas zu gesandt, mit der Bitte, uns ein Exemplar unterschreiben zurück zu senden.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Erdgasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) waren bisher Grundlage für unser Lieferverhältnis. Diese verordnungen sind am 08.05.2007 unwiderruflich außer Kraft getreten. Für die Lieferung von Erdgas für
berufliche, gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke muss ein Sondervertrag abgeschlossen werden.
Leider haben Sie uns den Vertrag noch nicht unterschrieben zurückgesandt. Wir möchten auch in Ihrem Interesse ein weiterhin rectssicheres und einwandfreies Lieferverhältnis sicherstellen. Bitte senden Sie und bis zum 21.06.2007 den Vertrag unterschrieben zurück.
Niutzen Sie Erdgas überwiegend privat, können wir Sie ohne Sondervertrag auf Grundlage der GasGW versorgen.
Erhalten wir bis zum o.g. Termin von Ihnen keine Nachricht, gehen wir davon aus, dass der Vertrag zustande gekommen ist, da Sie weiterhin Erdgas entnehmen und die entsprechenden monatlichen Abschlagszahlungen leisten.
Wie sollen wir uns auf dieses Schreiben verhalten
Antwortscheriben - mit welchen Begründungen?
??
danke
dani