Energiepreis-Protest > EWE

jahresrechnung: trotz boykott guthaben!

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herbie:
moin moin allerseits,
als ich gerade meine GAS jahresabschlussrechnung in haenden hielt, konnte ich es erst gar nicht glauben, als ich las: noch 19,75 euro zu bezahlen..., wo ich doch seit jahren meine rechnung auf 3,00 cent /kwh reduziert hatte und nach meiner rechnung der bisher aufgelaufende >fehlbetrag< ca. 600 euro haette betragen muessen. und nu: 19,75 zu bezahlen, davon 15 euro mahnkosten, die ich ja sowieso verweigere... nach intensivem studium der rechnung fand ich dannn die loesung: ich hatte fast die haelfte weniger verbraucht als im letzten jahr! war der winter tatsaechlich so warm? oder ob sich da wer...? na ja, was solls...

de facto habe ich aber nun zuviel gezahlt. die frage aller fragen: darf ich nun den monatlich faelligen abschlag in toto zurueckhalten bis sich mein konto (mit dem fiktiven auf 3,--cent berechneten betrag) wieder normalisiert hat? oder darf man rechlich gesehen zwar reduzieren, aber nicht gleich auf null? was dann vielleicht eine komplette verweigerung waere? was meint der experte dazu?

herbie aus oldenburg

Cremer:
@herbie,

vergleichen Sie doch bitte zunächst mal die Verbrauchszahlen und Zeiträume ehe Sie  solche emphorischen Äußerungen tätigen :]

herbie:
...vorletztes jahr= letzte jahresrechnung: ca. 12000 Kwh
...letztes jahr = diese, gerade erh. rechnung: ca. 6000 Kwh


herbie

jroettges:
@herbie

Da hast Du leider nicht aufgepasst. Der Winter war warm und der Verbrauch entsprechend niedriger. Bei mir war es ausweislich der EWE-Rechnung ein Minderverbrauch von 23,66%.

Da ich aber ständig mitgekoppelt und entsprechend meine Überweisungen reduziert habe, ist auch nicht zuviel in die Kasse der EWE geflossen.

Geld, das die EWE erst einmal hat, wird man herausklagen müssen. Ob das sinnvoll ist?

In Zukunft also den eigenen Verbrauch selbst überwachen und entsprechende Raten überweisen. Keine Abbuchung erlauben und gegenüber der Abrechnung der EWE eine eigene Abrechnung vornehmen. Dabei den Widerspruch nach §307 und/oder §315 erneuern.

bjo:
hallo,

das mit dem zuviel bezahlt beim Gas ist mir auch passiert
- hab den Betrag ausgerechnet der RWE mitgeteilt das ich den Betrag widerhaben wollte
- haben die natürlich nciht gemacht
- meinen BGB Abschlag nochweiter gekürzt so das bei 12 Zahlungen
die Summer wider drin ist.

Reaktion von RWE KEINE

für die nächste Abrechnung 02/2008 fang ich im Sep 2007 die Abschläge
anzupassen wenn erforderlich.
Verbrauch wird regelmäßig erfaßt!

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