Hallo
Ich habe das vorgeschlagene Prozedere durchlaufen. Einspruch mit Musterschreiben, Einbehalt für Abschlag von 2%. Es gingen dann Schreiben hin und her, jetzt wird es konkret
Versorger Stadtwerke Dachau – Gasliefervertrag
Sie schreiben, dass sie mit einer Zahlung unter Vorbehalt einer gerichtlichen Nachprüfung einverstanden sind. Das würde für mich Klage auf Rückzahlung bedeuten. Dazu sind ausreichend Stellungnahmen im Forum vorhanden.
Zitat „Sollten wir bis 21/02/04 (ich habe mich nicht verschrieben, sondern die SW Dachau) keine anderweitige Nachricht von Ihnen erhalten, ……gehen wir davon aus, dass Sie unsere Gaspreiserhöhung nicht akzeptieren. In diesem Fall sehen Sie dieses Schreiben bitte als Kündigung des Gasliefervertrages unsererseits gemäß § 32 Abs. 1 AVBGasV an….“
Also eine ganz normale Kündigung. Jetzt gibt es in Dachau die Sondersituation, dass eine Versorgung durch zwei Anbieter möglich ist, die SW Dachau und die SW München. Damit wäre wohl mein Versorgungsanspruch nicht gefährdet. Ich möchte aber weiter vom den SW Dachau versorgt werden, und ich will von ihnen die Billigkeit Ihrer Gaspreis erläutert haben. Die Frage ist, kann ich unter diesen Rahmenbedingungen gekündigt werden?