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Was muß ich beachten wenn ich ein Haus kaufe bzgl. Heizung?
calamari:
Hallo zusammen.
Ich plane den Kauf eines alten Hauses, das wahrscheinlich so um die 50 Jahre oder älter sein wird.
Die meisten haben aber entweder Ofenheizung oder eine ältere Ölheizung.
Jetzt habe ich gelesen, daß es da ein neues Gesetz geben soll und auch im Radio wird Werbung gemacht, man soll seine alte Heizung rauswerfen, weil sie nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Was ist denn nun?
Was muß ich beachten ( in Bezug auf Gesetze) wenn ich ein altes Haus kaufe.
Daß es meist schlecht isoliert ist usw ist mir klar, es geht mir in dieser Frage nur um die Vorschriftenlage.
Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Ein guter Link kann da schon sehr nützlich sein.
Viele Grüße
Ralf
ESG-Rebell:
--- Zitat von: \"calamari\" ---Ich plane den Kauf eines alten Hauses, das wahrscheinlich so um die 50 Jahre oder älter sein wird.
--- Ende Zitat ---
Offenbar hast Du noch keine Zusage gegeben - perfekt.
Dann mach doch gleich einen Termin mit einem Bausachverständigen und Energieberater (Stichwort: Hausenergiepass).
Der (bzw. die beiden) Sachverständigen können Dir dann genau bescheinigen, welche (versteckten) Mängel der Altbau hat und welche Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind.
Die dafür zusätzlichen Ausgaben fließen natürlich in die Kaufpreisverhandlung ein :wink:
Gruss,
ESG-Rebell
calamari:
Nein Zusage gibts noch keine.
Ich plane einen Kauf ca in einem Jahr und habe jetzt angefangen mit mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu informieren.
Modernes Haus läßt mein Budget absolut nicht zu und da ich gehört habe, daß da einiges gesetzlich geändert wurde möchte ich halt wissen was und mich da kundig machen.
Wo finde ich denn einen Energieberater, der mich unabhängig von einem Versorger informieren kann.
Und einen Bausachverständigen brauche ich ja erst wenn es um ein konkretes Objekt geht, oder?
Gruß
Ralf
DieAdmin:
--- Zitat von: \"calamari\" ---Wo finde ich denn einen Energieberater, der mich unabhängig von einem Versorger informieren kann.
Und einen Bausachverständigen brauche ich ja erst wenn es um ein konkretes Objekt geht, oder?
--- Ende Zitat ---
Hier: http://www.energienetz.de/index.php?itid=242&search_artikel_id=242
Sukram:
Öl/Gas-Zentralheizungskessel vor Bj. \'78 sind lt. EnEV zu ersetzen.
Daneben sind die Grenzwerte der BImschV einzuhalten- dies wird im jährlichen Messprotokoll des Schornsteinfegers bestätigt oder moniert.
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