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Autor Thema: Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen  (Gelesen 6847 mal)

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Offline FrankH

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« am: 20. Mai 2007, 14:44:40 »
Hallo zusammen.

Wie funktioniert denn der Preisprotest, wenn jemand bisher Gas (Heizung/Warmwasser) und "normalen" Strom von seinem örtlichen Versorger bezogen hat (und gegen die Preise entsprechend protestiert hat) und die neue Wohnung komplett mit Strom versorgt wird?

Der Versorger bleibt gleich. (AVU)

Nunmehr wurde der Tarif Strom Privat Komfort/Nachtstrom abgeschlossen.

Tagstrom und Nachtstrom unterscheiden sich ja im Preis deutlich. Kann gegen diese Preise auch widersprochen und eine Kürzung durchgeführt werden? Oder nur gegen die Preise des Tagstroms?

Nachtstrom wird hier in Schwelm übrigens nur von der AVU angeboten.

Entschuldigung, wenn ich das etwas holprig formuliere, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine.


Liebe Grüße
Frank

Offline FrankH

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #1 am: 22. Mai 2007, 07:26:18 »
Schade eigentlich, daß auch nicht ansatzweise ein Hinweis kommt. Noch nicht einmal auf einen Link.

Na ja, was soll\'s.

 

Offline kamaraba

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #2 am: 22. Mai 2007, 08:47:16 »
@FrankH

Nicht die Flinte ins Korn werfen.
Wir gehen hier alle nebenher noch einem Beruf nach. :wink:
Mitunter kann also die Beantwortung einer Frage u.U. auch mal
länger dauern.
Möglicherweise sind manche in Ihrem verdienten Urlaub 8)
In der Zwischenzeit vielleicht mal hier lesen:
AVU Gevelsberg
Widerspruch gegen Erhöhung des Nachtstromtarifes
Nachtspeicher
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #3 am: 22. Mai 2007, 10:50:35 »
@FrankH

"Nunmehr wurde der Tarif Strom Privat Komfort/Nachtstrom abgeschlossen."

Wenn nunmehr ein Vertrag abgeschlossen wurde, könnte man wohl davon ausgehen, dass man sich bei Abschluss der Verträge auf einen Strompreis in konkreter Höhe geeinigt hatte, was man nicht musste.

Soweit es an einer einseitigen Preisfestsetzung des Versorgers fehlt, kommt auch keine Billigkeitskontrolle in Betracht.

Eine solche greift nur, wenn und soweit Preise einseitig von einer Vertragspartei mit bestimmender Wirkung gegenüber der anderen Vertragspartei festgesetzt wurden.

Protest ist im Rahmen des grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrechts jedoch in jedem Falle  weiter möglich:

Etwa Pappschild in der Fußgängerzone.  Geht auch in einer Gruppe. Das funktioniert wie bei jedem anderen Protest auch, mit Unterschriftensammlung usw. usf. :wink:


http://www.energiedepesche.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6112&back_cont_id=4044

Bevor man Fragen anbringt, sollte man die entsprechenden Beiträge gelesen haben.

Offline FrankH

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #4 am: 23. Mai 2007, 18:40:35 »
Hallo.

Danke für die beiden Antworten!

Von einer Einigung hinsichtlich des Preises kann eigentlich keine Rede sein, denn die AVU ist hier das einzige Unternehmen, welches Nachtstrom anbietet.


Gruß
Frank

Offline RR-E-ft

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #5 am: 23. Mai 2007, 18:54:42 »
@FrankH

Wenn Sie sich nicht auf den Preis geeinigt hatten ist vielleicht gar kein Vertrag wirksam zustande gekommen und der Versorger kann deshalb den Strom jederzeit abstellen, weil ihn keine vertragliche Lieferpflicht trifft.  :oops:

Und warum mussten Sie etwa Nachtstrom nehmen?

Besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang?

Viele Nachbarn heizen sicher anders und sind nicht auf diesen Nachtstrom angewiesen, oder?

Möglicherweise hatte man sich für den Nachtstrom entschieden weil er insgesamt preisgünstiger und bequemer erschien.

Aus ökologischen Gründen hat man sich wohl nicht für eine elektrische Heizung entschieden, die eigentlich verboten gehört. :roll:

Offline FrankH

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #6 am: 24. Mai 2007, 06:26:41 »
Guten Morgen.

In dem Haus, in dem ich jetzt wohne, gibt es nur Nachtspeicheröfen. Mir wäre eine andere Heizungsform auch lieber gewesen, aber man kann nicht alles haben.

Was die Preiseinigung angeht: da gab es eigentlich nichts zu einigen. Ich bin mit der Zählernummer und den Zählerständen (HT + NT) zur AVU gegangen und mir wurde gesagt, daß nur der Tarif Privat Komfort/Nachtstrom in Frage kommt.

Ich habe zwischenzeitlich auch überlegt, ob ich nicht auf den Nachtstrom verzichte und zu einem deutlich preiswerteren Anbieter wechsle. Doch ich weiß nicht,

a) ob sich das rechnet
und
b) wie es dann mit der derzeitigen Außensteuerung der AVU für die Nachtspeicheröfen funktioniert

Ehrlich gesagt habe ich von Nachtspreicheröfen, ihrer Steuerung, e.t.c. absolut keine Ahnung, weil ich noch nie Nachtspeicheröfen hatte. Zwar habe ich schon versucht, mich im Internet schlau zu machen, aber ich habe noch keine idiotensichere Beschreibung über Nachtspeicheröfen gefunden.

Gruß
Frank

 

Offline superhaase

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #7 am: 24. Mai 2007, 08:45:33 »
Elektroheizungen sind die wohl teuerste Form der Wohnungsbeheizung. Auch bei "billigem" Nachtheizstrom.
Eine solche Wohnung sollte eine recht billige Miete haben und gut isoliert sein.
Wenn nicht, dann sollte man nicht einziehen.
Das muss man sich vorher überlegen.

Was für Heizbedarf hat denn die Wohnung, wie teuer ist Dein Heizstrom?
Ein kleines 1-Zimmer-Appartement inmitten eines einigermaßen isolierten Wohnblocks wird nicht viel Heizkosten verursachen. vielleicht kannst Du Dir dann den Heckmeck um den Strompreis sparen und lieber brav zahlen und Deine Ruhe haben.
Eine größere Wohnung in einem alten, schlecht isolierten Haus, womöglich im Erdgeschoß oder unterm Dach und mit viel Außenwandflläche, dann kanns ruinös teuer werden. Dann besser eine andere Wohnung suchen.

Ein bisschen rechnen wirst Du schon selbst müssen! So ist das Leben.... ;)

Einen anderen Anbieter mit "billigem" Nachtheizstrom zu finden, ist derzeit sehr schwierig bis unmöglich - allein schon wegen der Rundsteuerungsanlage, mit der der Netzbetreiber die Anlage und die Zähler steuert, ist das technisch eigentlich nicht machbar. Ein ortsfremder Stromlieferant kann Deine Anlage nicht steuern. Mir ist kein überregionaler Nachtheizstrom-Anbieter bekannt.

Das einzige was Du machen kannst, ist, die Unbilligkeit des Strompreises einzuwenden und dann zu kürzen.
Das gesparte Geld aber beiseite legen, um im Falle eines Falles nachzahlen zu können.
Ich denke, Du hast ganz gute Chancen, damit durchzukommen, denn faktisch liegt eine Monopolstellung für den Heizstrom vor und Du hattest keine Wahl und konntest auf den Preis keinen Einfluss nehmen - also wurde der Preis auch einseitig bestimmt. Ich würde in so einem Fall den Arbeitspreis des Nachtheizstroms auf etwa 4-5 ct/kWh kürzen. Schließlich heißt es ja immer, der Atom- und Kohlestrom sei soooo billig und koste in der Erzeugung nur 2 ct/kWh....... und die Netzentgelte müssen für solchen Schwachlastzeit-Strom auch sehr billig sein......
Außerdem haben die Stromkonzerne damals damit geworben, dass Nachtheizstrom eine "billige und saubere" Alternative zu Öl und Gas ist und dauerhaft bleiben wird. Haben sie natürlich nicht ernstgemeint  :P

Allerdings wirst Du damit rechnen müssen, das das EVU Dich dafür lieben wird und Dir das Leben mit Mahnungen, Sperrandrohungen etc. verschönert. Sie werden auf den Sondervertrag und den "vereinbarten" Preis bestehen und die Anwendbarkeit des §315 abstreiten.
Das ist klar.
Schließlich kann es zu einem Prozess kommen, wenn Dich das EVU auf Zahlung verklagt. Davor solltest Du keine Angst haben. Deine Chancen stehen nach derzeitigem Wissensstand nicht schlecht.

Wenn Du selbst zu unsicher oder ängstlich bist, wirst Du auch vor einem Prozess vielleicht schon einen Anwalt brauchen, der sich auf diesem Gebiet auskennt.

Nachtspeicheröfen sind übrigens nicht kompliziert: Das EVU sendet über das Netz Signalfrequenzen, die den Zähler zwischen HT und NT umschalten und die Heizphasen Deiner Öfen schalten. Meist wird nachts geheizt, wenn das EVU viel Strom und wenig Abnehmer hat. Manchmal aber auch tagsüber. Es sollte nur der NT zähler laufen, HT praktisch nicht (beim Heizstromzähler meine ich, Haushaltsstrom hat meist einen extra Zähler auch mit NT und HT). Mehr gibts dazu nicht zu wissen.
Außer vielleicht noch, dass alte Nachtspeicheröfen häufig noch Asbest enthalten, da würde ich mich informieren! Asbest sollte aus der Wohnung raus. Wäre dann Sache des Vermieters.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Ralleph

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #8 am: 05. Juni 2007, 12:07:35 »
Also bequem sind die Heizungen. Mit dem ökologischen Aspekt ist das so eine Sache. In Norwegen wird überwiegend mit Strom geheizt, da Strom dort aus Wasserkraft gewonnen wird. Sehr ökologisch und sehr günstig.. In Deutschland ist das etwas anders. Ich sehe jetzt bloß nicht den Unterschied ob Gas zur Stromgewinnung genutzt wird und ich so heize oder ob ich gleich das Gas verbrenne. Für die Pumpe der Heizung braucht man auch noch Strom. Es ist sicher wichtiger eine ordentliche Wärmedämmung zu haben.

Offline superhaase

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #9 am: 05. Juni 2007, 14:29:17 »
Wenn Du aus Gas, Kohle oder Öl in einem Großkraftwerk Strom erzeugst, dann gehen etwa 54-65% der Energie als Abwärme in die Luft oder die Flüsse. Nur etwa 35-46% werden in Strom umgesetzt. Beim Stromtransport zu Dir gehen dann nochmal 5% als Abwärme in Leitungen und Trafos verloren.

Bei einer modernen Gas- oder Ölheizung in Deinem Keller werden über 90% der Energie als Wärme genutzt.

Das ist der Unterschied !

Etwas anderes sind Anlagen mit Kraftwärmekopplung. Da wird ein großer Teil der Abwärme der Stromerzeugung als Fern- oder Nahwärme zum heizen genutzt. Aber an die direkte Wärmeerzeugung kommt das auch nicht ran, da immer noch Transportverluste auftreten.

Trotzdem ist die KWK einer der wichtigsten Bausteine im Kampf gegen den Klimawandel. Da gibt es noch riesige ungenutzte Potentiale in Deutschland.
Leider verhindert die Stromkonzernlobby bisher in Deutschland erfolgreich eine bessere Nutzung der KWK über kleinere dezentrale Kraftwerke - es würde ihre Marktmacht sehr schwächen...

Eigentlich müsste ein Gesetz her, dass den Bau neuer Kraftwerke ohne Abwärmenutzung (KWK) verbietet.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #10 am: 05. Juni 2007, 14:32:58 »

Offline Ralleph

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Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen
« Antwort #11 am: 05. Juni 2007, 15:05:52 »
Na gut, das sehe ich ein. Nun wohne ich aber ganz in der Nähe der zwei größten Wasserkraftwerke Deutschlands und ein großes Pumpspeicherwerk ist auch noch da. Leider ist es nicht möglich zu bestimmen, daß ich von dort meinen Strom beziehen möchte.
Gruß

 

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