Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht  (Gelesen 41009 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline gasometer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #30 am: 18. Dezember 2007, 13:02:40 »
Hallo Bienenblues

hatte schon mal hier angefragt (09.11.07), ob die Badenova Ihnen die Differez aus der Jahresrechnung auf IHR GIROKONTO überwiesen hat, oder nur Ihrem Kundenkonto bei denen. Würde mich immer noch interessieren.

Zur Sammelklage denke ich nicht, dass man sich da noch dranhängen kann.
Hier wurde aber oft genug auf die Termine hingewiesen.

Gruss Gasometer

Offline fizzz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 20
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #31 am: 18. Dezember 2007, 20:15:47 »
@gasometer:
letztes Jahr hat mir die BADENOVA meine Forderung aus zuviel bezahlten Abschlägen auf mein Girokonto zurücküberwiesen. Dieses Jahr allerdings nicht, weil sie sich ja im Recht sehen und dies mit dieser erkauften TURBO-Wirtschaftsprüfer-Bescheinigung belegen wollen. (*G*) Stattdessen fordern sie natürlich alle Beträge und Forderungen zurück.

@bienenblues: bei Ihnen?

Offline bienenblues

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 15
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #32 am: 18. Dezember 2007, 22:55:19 »
@gasometer & & fizz,

Badenova hat ohne meine Zustimmung für den Abrechnungszeitraum 2006/2007 von meinem Konto Geld abgebucht. Badenova hat von mir lediglich eine begrenzte Abbuchungsermächtigung und diese hat Badenova ohne meine Zustimmung deutlich überschritten. Aber, dieser Vorgehensweise werde ich nicht zustimmen. Die damit zuviel abgebuchten Beiträge werde ich auf die Monate 2007/2008 anpassen.

gruss,
BB

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #33 am: 19. Dezember 2007, 08:37:56 »
Zitat
Original von bienenblues

Badenova hat ohne meine Zustimmung für den Abrechnungszeitraum 2006/2007 von meinem Konto Geld abgebucht. Badenova hat von mir lediglich eine begrenzte Abbuchungsermächtigung und diese hat Badenova ohne meine Zustimmung deutlich überschritten. Aber, dieser Vorgehensweise werde ich nicht zustimmen. Die damit zuviel abgebuchten Beiträge werde ich auf die Monate 2007/2008 anpassen.



Sie sollten die unberechtigte Abbuchung rückgängig machen. Das geschieht ganz einfach durch Widerruf bei der Bank innerhalb von 6 Wochen (sog. Einzugsermächtigungsverfahren).

Eine Aufrechnung zwischen verschiedenen Abrechnungsperioden ist problematisch (vgl. § 17 Abs. 3 Strom-/GasGVV)

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #34 am: 19. Dezember 2007, 08:45:52 »
Zitat
Original von elmex
Sie sollten die unberechtigte Abbuchung rückgängig machen. Das geschieht ganz einfach durch Widerruf bei der Bank innerhalb von 6 Wochen
Sogar innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss für das Quartal!

Das ergibt dann maximal 4 1/2 Monate Zeit nach der Abbuchung!

Das wissen bzw. erzählen auch etliche Bankangestellte nicht korrekt.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline gasometer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #35 am: 19. Dezember 2007, 11:22:19 »
@fizzz

auch wir hatten aus zuviel bezahlten Abschlagszahlungen von der Badenova
eine Überweisung auf unser Girokonto erhalten, einfach deshalb weil wir 1/3 weniger Gas verbraucht haben. Resultiert Ihre Gutschrift aus weniger Verbrauch oder aus Kürzung der Beträge?




@bienenblues

Einziehungsermächtigung bei Badenova sofort widerrufen, Beträge dann selber überweisen. Haben wir auch gemacht und erhielten dann Überweisungsbelege
von Badenova, vorgedruckt mit von UNS GEKÜRZTEN ABSCHLAGSBETRÃGEN.

Gruss Gasometer

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #36 am: 19. Dezember 2007, 15:32:23 »
Vielfach kann eine Lastschrift in Form einer Einzugsermächtigung noch viel länger rückgebucht werden als 6 Wochen.
Guckst Du hier: Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch?

Gruss eislud

Offline fizzz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 20
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #37 am: 19. Dezember 2007, 20:15:34 »
@gasomater:
die Gutschrift erfolgte aus weniger Verbrauch und aus Kürzung der Beiträge.

Ich habe per Fax meine Antwort auf das Schreiben der Badenova zum Thema BGH-Urteil von 06/2007 und Wirtschaftsprüfer geschickt. Mal sehn, was die antworten...hat jemand da schon was erhalten?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #38 am: 19. Dezember 2007, 20:23:47 »
@fizzz

Wenn das Sendeprotokoll  O.K. anzeigte, dann wird man das Fax da (bei der Badenova) wohl schon erhalten haben.
Und hoffentlich hat die Antwort auf dieses Fax nicht etwa ein anderer Kunde des Unternehmens bekommen. Also einfach getrost abwarten.

Kinder vor Weihnachten sind schon kribbelig wegen der Bescherung. Manche Energieverbraucher noch mehr... ;)

Was hat das eigentlich noch mit der eingereichten Sammelklage gegen Badenova zu tun? :rolleyes:

Offline fizzz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 20
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #39 am: 19. Dezember 2007, 20:31:34 »
sorry, eigentlich bewege man sich im falschen Forenthema....
mit Sammelklage hat das natürlich nix zu tun (nur im entfernten Sinne)

....ja kribbelig sind nicht nur die kids, diese Vorweihnachtszeit hat doch für große und kleine Energieverbraucher einige spannende Momente :-)

Offline bienenblues

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 15
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #40 am: 21. Dezember 2007, 22:21:26 »
hi @fizzz, @gasometer, @eislud & @RR-Fe-ft,

trotz falschem Thread hier danke ich euch für eure info.

Gibt es etwas neues von der Sammelklage?


Danke! & Schöne Weihnachten,
bb

Offline gasometer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #41 am: 22. Dezember 2007, 09:38:09 »
Hallo bienenblues,

ja, es gibt was neues, gerade heute morgen Schreiben unseres Anwaltes  (Sammelkläger) erhalten.
Bin mir aber nicht sicher was man hier veröffentlichen darf. Warte erst mal ab ob Herr Hobohm etwas hier mitteilt.

Gruss Gasometer

Offline bienenblues

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 15
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #42 am: 22. Dezember 2007, 13:07:18 »
@Gasometer,

Bin mir aber nicht sicher was man hier veröffentlichen darf. Warte erst mal ab ob Herr Hobohm etwas hier mitteilt.


Versteht sich, ist ok,
bb

Offline gasometer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #43 am: 23. Dezember 2007, 12:54:56 »
Sammelklage Badenoiva

neue Nachrichten:

Mittlerweile haben sich noch etliche der Sammelklage angeschlossen.

Bis Ende Januar 08 werden wieder neue Mitstreiter aufgenommen.

Also, für alle die nicht mehr weiter wissen, schliesst euch an.

Je mehr wir sind, desto grösser der Druck auf die Badenova.

Schaut hier auf der Seite 1 unter UWE HOBOHM (8.11.07), im ersten Link Formular , im zweiten Beiblatt .

Gruss Gasometer

Offline fizzz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 20
  • Karma: +0/-0
Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #44 am: 04. Februar 2008, 21:53:54 »
Hallo bienenblues ,
was gibts neues, die BADENOVA droht jetzt mit gerichtl. Schritten, ich solle doch bezahlen.
Sie verweisen auf ein weiteres Urteil LG Freiburg vom 08.November 2007, wo eine Berufungsklage zurückgewiesen wurde:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beklagte (Badenova)nicht dazu verpflichtet wäre die Preiskallkulation offenzulegen, wenn es nur die gestiegenen Bezugskosten weitergibt. Diese Steigerungen werden durch das Gutachten von E+Y belegt. Das Amtsgericht hatte 2006 erkannt, dass die Preiserhöhung zum 01.01.2006 wirksam sei, da die Preiserhöhung der Billigkeit gemäß $315 abs.3BGB entspricht.

Jetzt ist guter Rat teuer, zahlen oder verklagen lassen......Viele haben geschrieben, dass die BADENOVA das nicht machen würde...hat sie das nicht? oder haben alle klein beigegeben und gezahlt/rückgezahlt?

@ U.Hobohm: was macht die Klage?

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz