Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht  (Gelesen 41007 mal)

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Offline eislud

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #15 am: 21. November 2007, 13:15:51 »
@smile
Zitat
Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm
So kann es Herr Hobohm meines Erachtens schon nicht formuliert haben. Die Badenova ist schon nicht Kläger. Man sollte sich wohl bei der Gasprotestinitiative Südwest http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/ melden, wenn man der Sammelklage beitreten möchte.

Es nützt meines Erachtens gar nichts, wenn Du eine Erlaubnis zur Veröffentlichung hast. Diese Erlaubnis muß dem Bund der Energieverbraucher vorliegen, denn er könnte gegebenenfalls für eine Copyright-Verletzung haftbar gemacht werden.

Gruss eislud

Offline ESG-Rebell

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #16 am: 21. November 2007, 16:29:10 »
Zitat
Original von eislud
@smile
Zitat
Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm
So kann es Herr Hobohm meines Erachtens schon nicht formuliert haben. Die Badenova ist schon nicht Kläger.
Die Badenova ist nicht Kläger sondern Beklagte - dies stimmt zwar.

Aber die Badenova erfährt ja nur nach einem Schriftsatzwechsel regulär davon, dass sich die Zusammensetzung der Klägerseite (also Zu-/Abgang von Kunden) geändert hat. Sofern neu teilnehmende Kunden keine unverzügliche Mitteilung an die Badenova vornehmen, hat diese doch keinen Anlass, von eventuellen Mahnungen Abstand zu nehmen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline eislud

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #17 am: 21. November 2007, 16:43:32 »
@ESG-Rebell
Du hast völlig recht, ich hatte es fälschlichweise darauf bezogen, was man tun muß, um an der Sammelklage teilzunehmen. Danke für die Korrektur.
Gruss eislud

Offline Johanna

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #18 am: 22. November 2007, 12:06:21 »
@smile

Hallo,
bin auch einer von 1000 !! die das Schreiben von Badenova erhalten haben.

Erst am 6.11. habe ich mich  an der Sammelklage zu beteiligt.

Der Badenova habe ich dies schriftlich mitgeteilt.

Den Forderungsbetrag würde ich - auch nicht unter Vorbehalt - an die Badenova überweisen.

Gruss
Jo

Offline RR-E-ft

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #19 am: 22. November 2007, 15:39:28 »
@Smile

Zahlung unter Vorbehalt ist dämlich.
Erst recht, wenn man sich einer Sammelklage anschließt.

Man muss dann nämlich im Zweifel nochmals auf Rückzahlung klagen, auch wenn die Feststellungsklage Erfolg hat. Eine Feststellungsklage kann sogar wegen der Vorrangigkeit der Leistungsklage auf Rückzahlung unzulässig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Feststellungsklage nur einen abgeschlossenen Zeitraum betrifft, in dem vollständig - wenn auch unter Vorbehalt gezahlt - wurde, und die Wirkung der Feststellungsklage nicht auch in die Zukunft reicht.

Vorbehaltszahlung ist also vollkommen töricht, zumal selbst dann, wenn eine Feststellungsklage verloren geht, der Lieferant bei Rechnungskürzung selbst auf Zahlung klagen müsste.

Wenn man sich von einer Vorbehaltszahlung verspricht, dass man damit Gerichtskosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung spart, ist das schon deshalb dämlich, weil bei einer Zahlungsklage des Lieferanten nur der offene Rechnungsbetrag Streitgegenstand ist und den Gegenstandswert wie auch die Prozesskosten bestimmt.

Bei einer negativen Feststellungsklage richtet sich hingegen der Gegenstandswert nach dem 3,5 fachen eines zu zahlenden Jahresbetrages (§ 9 ZPO).

Für die Feststellungsklage sind also die Prozesskosten eigentlich höher. Zudem muss man als Kläger einen Teil der Prozesskosten (nämlich die Gerichtskosten und zumindest die Kosten des eigenen Anwalts) vorschießen.

Wird man selbst verklagt, muss man nur die Anwaltskosten für die Tätigkeit des eigenen Anwalts vorschießen.

Der Lieferant muss die Gerichtskosten und die Kosten seines Anwalts vorschießen und hat einen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich dieser Kosten nur, wenn er in dem Zahlungsklagerverfahren obsiegt.

Unterliegt er, hat er auch die Anwaltskosten des verklagten Kunden zu erstatten.

Aus den verschiedensten Gründen ist es deshalb selten dämlich, bestrittene Forderungen unter Vorbehalt zu zahlen, erst recht, wenn man selbst eine Feststellungsklage wegen der Unwirksamkeit von Preiserhöhungen erhebt.

So dämlich sollte niemand sein.

Immerhin wurden die Nachteile von Vorbehaltszahlungen hier so oft besprochen, dass es völlig unverständlich ist, wie sich Verbraucher immer noch darauf einlassen können.

Offline Macinally

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #20 am: 22. November 2007, 16:09:50 »
... das ist wohl an Deutlichkeit nicht zu überbieten und auch niemals falsch zu verstehen( PUNKT)   :D

Wer meint, immernoch unter Vorbehalt zahlen zu müssen oder zu wollen soll  später aber bitte nicht rumheulen.....



PS: Es ist jedesmal ein echter Genuss die Beiträge eines Hr. Fricke zu lesen....

Gruß
Mac

Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #21 am: 23. November 2007, 21:58:46 »
auf der anderen seite finde ich es dämlich, dass eine \"sammelklagen-aktion\" nicht in der lage ist, klare infos rüberzubringen.
da nutzen auch keine späten und dämlichen belehrungen eines forengottes.

@macinally
aber immerhin konnten wir wenigstens dir eine freude machen, das ist doch schon mal was.

Offline RR-E-ft

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #22 am: 24. November 2007, 00:53:33 »
@Smile

Ihr Beitrag mit der Zahlungsabsicht ist vom 21.11.2007, mein Beitrag vom 22.11.2007.

Spät haben Sie sich wohl  ggf. mit dem Thema \"Sammelklage\" und mit dem gesamten Drumherum befasst, das hier an verschiedensten Stellen umfassend dargestellt ist.

Beim Trittbrettfahren lauern eben auch Gefahren.

Eine davon kann sein, dass eine Feststellungsklage nach bereits erfolgter Zahlung unzulässig ist und deshalb kostenpflichtig abgewiesen wird. Das hätte sich dann aber richtig gelohnt.  :rolleyes:

Warum sollen Ihnen eigentlich andere alle Informationen voraus- und hinterhertragen?

Offline gasometer

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #23 am: 24. November 2007, 10:13:21 »
@Smile
Zitat
Original von smile
auf der anderen seite finde ich es dämlich, dass eine \"sammelklagen-aktion\" nicht in der lage ist, klare infos rüberzubringen.
da nutzen auch keine späten und dämlichen belehrungen eines forengottes.

Seit 12.02.06 gehören Sie diesem Forum an und haben keine Infos zu der Sammelklage gefunden?

Wir haben uns im November 2006 über \"gasprotest im Südwesten\" schlau gelesen (genügend Infos) und gehören seitdem zu den Sammelklägern.
Haben bisher keine Mahnungen oder Sperrandrohungen seitens der Badenova erhalten, im Gegenteil, wir erhielten neue Überweisungsscheine mit dem von UNS GEKÜRZTEN BETRAG für die Abschlagszahlungen.


@RR-E-ft

stimmen Ihnen voll zu.

ohne Fahrkarte kommt man halt nicht IN
den Zug.

Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #24 am: 24. November 2007, 21:11:04 »
wie schön, auf einmal ist ja richtig was los hier!

@Foren Gott  RR-E-ft  
Zitat
Ihr Beitrag mit der Zahlungsabsicht ist vom 21.11.2007, mein Beitrag vom 22.11.2007. (14:39)
tja, da haben wir uns um ein paar stunden verpasst. nachmittags arbeite ich außer haus, vormittags checkte ich nochmal den thread. nichts neues. also habe ich überwiesen.


Zitat
Spät haben Sie sich wohl ggf. mit dem Thema \"Sammelklage\" und mit dem gesamten Drumherum befasst, das hier an verschiedensten Stellen umfassend dargestellt ist.
...
Warum sollen Ihnen eigentlich andere alle Informationen voraus- und hinterhertragen

\"verschiedensten Stellen\"
das forum hat ca. 35000 beiträge! auch eine weitere suche nach \"umfassenden darstellungen\" zur sammelklage badenova brachte keine neuen inhalte.
deshalb bat ich hier mehrmals um genaue infos, auch herrn Uwe Hobohm direkt per mail. es gab wenige rückmeldungen dazu, aber offenbar wissen selbst SammelklagenTeilehmer wenig genaues.
ich wäre gottfroh gewesen, wenn mir mal ein paar links zu diesen \"verschiedensten Stellen\" genannt worden wären. bis jetzt tote hose. was das allerdings mit \"alle Informationen voraus- und hinterhertragen\" zu tun hat, ist mir schleierhaft.

Zitat
Beim Trittbrettfahren lauern eben auch Gefahren.
nun, bevor ich eine fahrkarte kaufe und in einen zug steige, würde ich gerne wissen wohin er fährt, welche rechte und pflichten ich habe, bekomme ich nur einen stehplatz, gibt es regelmäßige durchsagen usw. wenn dieser \"fahrplan\" nicht zugänglich ist, dann doch lieber trittbrettfahren oder gar nicht fahren.

Zitat
Eine davon kann sein, dass eine Feststellungsklage nach bereits erfolgter Zahlung unzulässig ist und deshalb kostenpflichtig abgewiesen wird. Das hätte sich dann aber richtig gelohnt.
das mag sein, aber diese juristischen feinheiten zu \"abgeschlossenen Zeitraum...\" sind für mich neu und mir nicht gerade eingängig.
wir werden sehen.

Zitat
Immerhin wurden die Nachteile von Vorbehaltszahlungen hier so oft besprochen, dass es völlig unverständlich ist, wie sich Verbraucher immer noch darauf einlassen können.
 
die Verstehensfrage zur \"Zahlung unter Vorbehalt\" beantworteten sie dazu so:

Zitat
Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Rückforderungsklage hinsichtlich rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen tragen, dann wenden Sie sich deshalb doch bitte an einen Rechtsanwalt. Der wird die entsprechenden Fragen dabei klären, um die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage zu prüfen. Hierüber wird er Sie dabei umfassend informieren.
Möglicherweise bietet auch die Volkshochschule vor Ort Kurse zum Allgemeinen Vertragsrecht an.
 
das war am 26.07.2007, auch wenig aufschlußreich und von nachteilen war nicht die rede. auch war hier die \"Zahlung unter Vorbehalt\" noch nicht dämlich. vermutlich hat vor allem aber der VHS-hinweis ähnliche zynische bedeutung.
manchmal sollte man sich lieber erst mal an die eigene nase fassen.


Zitat
gasometer: Wir haben uns im November 2006 über \"gasprotest im Südwesten\" schlau gelesen (genügend Infos) und gehören seitdem zu den Sammelklägern.
diese \"gasprotest im Südwesten\"-seite (http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/) gibt auch nicht viel her, schon gar nicht für späteinsteiger.
\"(genügend Infos)\": wem das reicht, bitte schön - mir jedenfalls nicht.

Offline RR-E-ft

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #25 am: 24. November 2007, 21:58:58 »
@smile

Dass das Geld überwiesen wurde, bekümmert mich selbst rein gar nicht. Jeder kann mit seinem Geld grundsätzlich nach Belieben verfahren. Ob und wann wer sein Haus verlässt, ist mir eigentlich auch egal.  Als kleinen Trost kann man nur auf den Weg mitgeben, dass das gezahlte Geld ja nicht wirklich weg ist. Das haben jetzt bloß andere.

Seit Herbst 2004 wird dauernd darauf hingewiesen, dass man nach den entsprechenden Einreden die erhöhten Preise nicht zahlen soll.

Eine Rückforderungs- Leistungsklage ist etwas anderes als eine negative Feststellungsklage. Die Zulässigkeit der einen kann zur Unzulässigkeit der anderen führen (Vorrangigkeit).

Das kann freilich nicht wissen, wer keine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Den Rat vom Sommer, sich tunlichst an einen Rechtsanwalt zu wenden und sich umfassend beraten zu lassen, wurde offensichtlich auch nicht beherzigt, obschon er sehr ernst gemeint war.

Trittbrettfahren gehört wegen seiner Gefährlichkeit verboten und ist es auch - vollkommen zu Recht. Typen, die sich überall nur dranhängen und dann noch motzen, geben insgesamt eine unerfreuliche Erscheinung ab. Bleibt zu hoffen, dass Sie das Riechorgan in den Griff bekommen haben.  ;)

Offline gasometer

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #26 am: 26. November 2007, 08:27:25 »
@smile

Unter \"Gasprotest in Südwesten\" erhält man sehr wohl eine ganze Menge Infos. Man muss sich nur die Mühe machen, den Text hinter den blau geschriebenen Wörtern zu lesen. Dann weiss man ob eine Teilnahme an der Sammelklage Sinn macht oder nicht.

Offline fizzz

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #27 am: 03. Dezember 2007, 22:50:59 »
Hallo zusammen,

Auf meinen Widerspruch zur Abrechnung 11/2007 habe ich noch keine Reaktion der Badenova erhalten.....

gibts was neues von der Sammelklage bzw der Reaktion von BADENOVA.?

Offline gasometer

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #28 am: 04. Dezember 2007, 07:52:14 »
@fizz

im Moment nichts Neues zu vermelden

Offline bienenblues

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #29 am: 16. Dezember 2007, 23:13:35 »
Hi,

hätte gerne mal den Status zur Sammelklage.

Kann man sich noch anschliessen?

Wo?

Grüsse,
BB

 

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