Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht  (Gelesen 41006 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2007, 13:21:54 »
also, falls es anderen wie mir ging:
das mit sammelklage speziell gegen badenova habe ich erst jetzt richtig realisiert.  (offenbar geht bei mir die automat. benachrichtigung nicht!?)
aber vieles bleibt unklar.

aus:
Möglicherweise bald 1.000 Zahlungsklagen  :
Zitat
Bitte Ruhe bewahren.

Anfang November findet ein weiteres Abstimmungstreffen zwischen den Initiatoren diverser Protestbewegungen und der Verbraucherzentrale statt. Dabei wird auch über den aktuellen Stand der Sammelklage gegen die Badenova berichtet werden.

Möglicherweise läuft es für die Badenova ja nicht so gut, wie sie Glauben machen möchte und sie macht deshalb besonderen Druck um noch möglichst viele Rebellen abzuservieren.

P.S.: Warum sind Sie eigentlich Einzelkämpfer? Schliessen Sie sich doch der Sammelklage an. Siehe hier: Protestseite Hobohm:
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/

Gruss,
ESG-Rebel

dort findet man einen aufruf u.a. mit dieser info
(von Dezember 2005)
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/aufruf.pdf
Zitat
Zweiter Schritt: Sammelklage
Die Kosten des Verfahrens berechnen sich nach der jährlichen Einsparung des einzelnen Klägers, wenn er eine
Tariferhöhung nicht bezahlen muss. Dieser Betrag - beispielsweise 200 € - wird mit 3.5 multipliziert, um den
Streitwert, in dem Falle 700 €, zu bestimmen. Bei einer Sammelklage werden die Streitwerte aller Klagen
zusammengerechnet: 20 Klagen haben einen Wert von 14000 €. Die Kostentabellen sind degressiv, d.h. mit
zunehmendem Streitwert wird das Verhältnis Einzelkosten zu Streitwert kleiner. Sammelklagen sind bei zunehmender
Zahl der Teilnehmer billiger und ungefährlicher. Bei 20 Klägern liegen die theoretischen Kosten bei etwa 200 €, bei 50
Klägern unter 100 €. Dann ist also selbst das hypothetische Risiko eines verlorenen Prozesses geringer als die
jährliche Ersparnis, um die man kämpft ! Das errechenbare Prozessrisiko ist jedoch unrealistisch, weil die
Prozesse mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verloren werden, d.h. es werden letztendlich keine Kosten
anfallen. Vorläufig belastend ist nur der zu zahlende Vorschuß, bei 20 Klägern etwa 41 € pro Kläger, bei 100
Klägern 26 € pro Kläger, die aufzubringen sind, um das Verfahren in Gang zu setzen.

ob man da jetzt noch einsteigen kann, wie der stand der dinge ist ...
muß ich noch klären.
wäre nett wenn herr Uwe Hobohm hier dazu aktuelle infos geben könnte.

p.s.
sprach gerade mit einem juristen:
die genannten kosten beziehen sich nur auf die 1. instanz.
wenn man selbst auf zahlung verklagt wird, steigen die kosten nochmals, ob und wie in einem solchen fall der beitritt zur sammelklage helfen würde, ist recht unklar, da die infos im web dazu recht dürftig sind.

gruß
smile

Offline naja

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #2 am: 01. November 2007, 14:21:56 »
Hallo smile

Obwohl ich mich nicht der Sammelklage v. Uwe Hobohm u. Co angeschlossen habe, bekomme ich regelmäßig emails über den Stand ihrer Treffs und ihrer weiteren Vorgehensweise. Über die Energieproest-Homepage müsstest du dich auch eintragen können.
Hier der 1.Satz der email:
Sie sind im email-Verteiler \"Energieprotest gegen ueberzogene Gaspreise\". Wenn Sie aus dem Verteiler entfernt werden moechten, bitte eine email an heinzuwe@tiscali.de

Grüsse
naja

Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #3 am: 03. November 2007, 11:55:40 »
Zitat
Über die Energieproest-Homepage müsstest du dich auch eintragen können.
Leider nein - jedenfalls habe ich dort nichts dergleichen gefunden.

Habe jetzt mal eine mail geschrieben. Vielleicht geht das.

Gruß
smile

Offline pepe

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #4 am: 04. November 2007, 18:51:52 »
Hallo,

also bis zum 9.11. kann man sich noch der Sammelklage anschließen!!!

Kostenpunkt erst mal 50 €, wenn\'s in die nächste Instanz geht weitere 30 € (Info von Herrn Hobohm).  Hier die entsprechenden Links nochmal:

http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/Vollmachtsformular.pdf
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/vollmacht-begleit.pdf

Das Verfahren hat für die Mahnung der badenova aufschiebende Wirkung.

Wenn man schon so weit gegangen ist (mit Beitragskürzung und Rückzahlung des Versorgers), ist es nur konsequent weiter zu machen - angesichts der Argumentation der badenova sowieso.
- Auch wenn ich weiterhin skeptisch bin gegenüber der deutschen Rechtssprechung. Vielleicht fühlt sich unsere Politik endlich irgendwann mal auch in die Pflicht genommen!
Naja und wenn nicht, hat man zumindest alles versucht.

pepe

Offline gasometer

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #5 am: 08. November 2007, 20:50:50 »
Für alle, die bisher noch zögerten:


Termin für Sammelklage erweitert bis 23.11.07, evtl. noch darüber hinaus.

Zusammen sind wir stärker.

Offline UweHobohm

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #6 am: 08. November 2007, 23:17:08 »
Die Gasprotestinitiative Südwest http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/ nimmt noch mindestens bis zum 23.11.07 neue Kläger auf, derzeit sind wir gut 200. Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung bzgl. etwaiger Mahnungen. Es kostet pro Kläger etwa 83 Euro wenn wir verlieren sollten, wovon 50 sofort einzuzahlen sind, und natürlich nichts wenn wir gewinnen.
Hinweis: das BGH-Urteil vom 13.6.07 wird von der Badenova als Begründung für Mahnbescheide herangezogen, obwohl der dortige Fall wenig mit unserem gemeinsam hat. Das OLG-Bremen hat danach vor drei Wochen ein Urteil zugunsten der Kläger gefällt (siehe http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6828&back_cont_id=4043 ).

Offline RR-E-ft

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #7 am: 09. November 2007, 01:42:47 »
@UweHohbohm

Das OLG Bremen hat verhandelt.
Das Urteil soll erst am 16.11.2007 verkündet werden.
Es ist also noch nicht in der Welt.

Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #8 am: 13. November 2007, 12:14:50 »
@UweHobohm oder jemand der bescheid weiß

ich möchte gerne genau wissen, was es für mich bedeutet, wenn ich mich jetzt der sammelklage anschließe.

Zitat
Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung bzgl. etwaiger Mahnungen
wie entsteht diese aufschiebende Wirkung, wie ist sie juristisch begründet?
antwortet ihr anwalt dann in meinem namen direkt der badenova bezüglich der letzten mahnung?
bis wann muß dafür der beitritt erfolgt sein?
usw.
ein guter \"fahrplan\" für einen jetzigen einstieg ist bestimmt auch für viele andere rebellen von großem interesse.

gruss
smile

Offline Johanna

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #9 am: 13. November 2007, 16:02:52 »
Hallo,
Teilnahme an der Klage
Die Sammelklage nimmt mindestens bis zum 23.11. weitere Klaeger auf, moeglicherweise auch noch kurze Zeit darueber hinaus. Falls Sie Interesse haben, senden Sie bitte die Formulare

http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/Vollmachtsformular.pdf

http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/vollmacht-begleit.pdf

Gruss
Jo

Offline pepe

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #10 am: 14. November 2007, 16:55:18 »
Ich habe mich bereits der Sammelklage angeschlossen; auf meine Nachfrage habe ich die Antwort bekommen, daß ich die badenova darüber nicht informieren müsse.
Wahrscheinlich wird der zurückgeforderte Betrag wegen des laufenden Verfahrens nicht fällig, bis also die Punkte der Sammelklage gerichtlich geklärt sind.

Und die Klägerdaten wird die badenova ja erhalten.

Sorry, bin kein Jurist, vielleicht antwortet ja noch ein Experte.

Pepe

Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #11 am: 17. November 2007, 14:44:06 »
OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06
Zitat
OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06
Das OLG Bremen hat mit Urteil vom 16.11.2007, Az. 5 U 42/06 die Berufung des Gasversorgers gegen das Gaspreis- Urteil des LG Bremen vom 24.05.2006 (8 O 1065/05) zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen.

Das Urteil ist hier veröffentlicht:http://oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Urteil_071116.pdf

Das Urteil betrifft Sondervertragskunden von Gasversorgungsunternehmen und ist richtungsweisend.

Preisänderungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen demnach für ihre Wirksamkeit dem Transparenzgebot entsprechen, so dass der Kunde bei Vertragsabschluss anhand der Klausel selbst voraussehen kann, welche weiteren Kosten auf ihn zukommen, und die Berechtigung der Änderungen anhand der Klausel selbst kontrollieren kann. Der weite Spielraum der Billigkeit genügt diesen Anforderungen nicht.

[ gelöscht von Evitel2004: bitte hierlesen, warum: Verlinkung von Medienberichten ]

Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #12 am: 21. November 2007, 10:48:43 »
leider war es mir nicht möglich klarheit in sachen sammelklage zu bekommen. offenbar ist niemand in der lage genaue infos zu geben. hier die einzige info die ich bekam (für alle die noch sammelklagen wollen):

Zitat
Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm

ich werde jetzt meinen säumigen betrag zahlen, natürlich unter vorbehalt mit entsprechendem brief. sollten in zukunft höhere urteile günstig für die verbraucher ausfallen, werde ich mir das geld zurückholen.

gruß
smile

Offline kamaraba

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #13 am: 21. November 2007, 11:45:30 »
@smile

Na dann viel Spaß beim zurückholen.  :D
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline smile

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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
« Antwort #14 am: 21. November 2007, 12:13:58 »
@kamaraba
besten dank für die guten wünsche

@Evitel2004
Zitat
[ gelöscht von Evitel2004: bitte hierlesen, warum: Verlinkung von Medienberichten
erlaubnis zur veröffentlichung hier im forum liegt jetzt vor, sowohl von der zeitung wie auch vom autor (Eckhard Stengel).

[edit Evitel2004
Solang ich keine Benachrichtigung von Dr. Peters hierzu bekommen hab, das dem Bund der Energieverbraucher die Erlaubnis vorliegt, ist dies nicht zulässig ]

 

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